Bundesverwaltungsgericht hält Rundfunkbeitrag in Teilen für verfassungswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrages dann verfassungswidrig ist, wenn ein Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots nicht möglich ist. Das Gericht erklärte den zusätzlichen Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungsbeitrag) in den Fällen für mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, in denen der Betriebsstätteninhaber nicht durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen. Damit gab das Gericht einer Klägerin Recht, die sich als Inhaberin eines Hostels gegen die Heranziehung zu dem zusätzlichen Rundfunkbeitrag für ihre Gästezimmer mit der Begründung wandte, dass dort mangels eines Empfangsgerät oder eines Internetzugangs das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot nicht zu nutzen sei.

Hier geht es zur Presseerklärung des Gerichts: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=66

BVerwG 6 C 32.16 – Urteil vom 27. September 2017

Vorinstanzen:

Gebührenfreie Kitas: Freie Wähler gegen Vorschlag der Landesregierung

Der Vorsitzender der Freien Wähler in Hessen, Engin Eroglu, hat den Vorschlag der Hessischen Landesregierung zur Umsetzung gebührenfreier Kindertagesstätten in Hessen kritisiert. „So wie die Landesregierung die Umsetzung plant, stellt es ein Paradabeispiel dafür dar, wie man es nicht macht“, so Eroglu. „Wenn Schwarz-Grün schon von unseren politischen Ideen abschreibt, hätten sie es auch so, wie wir es seit 2015 vorschlagen, vollständig übernehmen sollen.“ Die Freien Wähler hatten 2015 ein Volksbegehren zur Gebührenfreiheit der Kindertagesstätten gestartet. Eroglu kritisiert, dass nach dem Vorschlag der Landesregierung die Hälfte der Kosten aus dem Kommunalen Finanzausgleich genommen werden sollen. Dadurch übernimmt nicht das Land, sondern zur Hälfte die Kommunen die Kosten für die Gebührenfreiheit. Auch die von der hessischen Landesregierung veranschlagten Kosten pro KiTa-Platz kritisiert der Landesvorsitzende: „Der Wert von 136 Euro, die die Regierung pro Platz bezahlen will, ist auf haarsträubende Weise ermittelt worden. Hier werden etliche Kommunen draufzahlen!“ Und auch die kostenlosten sechs Stunden sind den Freien Wählern zu wenig. „Die sechs Stunden täglich gehen an der Lebenswirklichkeit der meisten werktätigen Eltern vorbei.“ Deshalb haben die Freien Wähler schon immer acht gebührenfreie Stunden gefordert.

Hier geht es zur vollständigen Erklärung der Freien Wähler: http://www.freiewaehler-hessen.de/298-0-FREIE-WAeHLER-Hessen-dankbar-fuer-Entwurf-der-Landesregierung-zu-gebuehrenfreien-KiTa-Plaetzen.html

 

Nahles fordert mehr Kapitalismuskritik

In einem Gespräch mit dem Spiegel hat die neue Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Andreas Nahles, mehr Kapitalismuskritik von ihrer Partei gefordert. Es ginge jetzt darum, programmatisch fundamental neue Wege zu gehen. „Wir haben es versäumt, die negativen Seiten der Globalisierung zu thematisieren“, so Nahles. „Die SPD muss wieder lernen, den Kapitalismus zu verstehen und, wo nötig, scharf zu kritisieren.“ Gleichzeitig bot sie der Linkspartei eine Zusammenarbeit an. „Wir haben jetzt vier Jahre in der Opposition vor uns, und wir müssen uns über unsere gemeinsame Verantwortung für unsere Demokratie auf die eine oder andere Weise verständigen. Dazu bin ich bereit“, so Nahles.

Bild: By J. Patrick Fischer (Own work) [CC BY-SA 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)], via Wikimedia Commons

 

 

Oppermann öffnet Tür für Große Koalition

Der ehemalige Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, hat die Absage der SPD an eine Große Koalition relativiert. Für den Fall, dass die Bildung einer Koalition aus Union, FDP und Grünen scheitert und Merkel zurücktritt, sieht er eine neue Situation. Dies könnte zu einem Umdenken bei der SPD führen.

HNA wirft Hilgen kaum verhüllt Untreue vor – dieser der Zeitung grob falsche Berichterstattung

In ihrer Berichterstattung über das Defizit der documenta 14 wirft die HNA dem ehemaligen Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzenden der documenta gGmbH, Bertram Hilgen (SPD), kaum verhüllt vor, dass er den Straftatbestand der Untreue verwirklicht habe. Er habe den Künstlerischen Leiter der documenta, Adam Szymczyk, gewähren lassen, „ohne den gesamten Aufsichtsrat über die Emst-Pläne und die Forderung Szymczyks informiert zu haben. Diesen Schluss lässt der Bericht der Wirtschaftsprüfer zu. Insofern muss geschaut werden, ob hier nicht der Tatbestand der Untreue (siehe Hintergrund) gegeben ist“, so die HNA wörtlich.  Allerdings werde, so die HNA weiter, „nach offiziellen Angaben … bisher nicht ermittelt.“ Auch gehe der – vertrauliche – Bericht der Wirtschaftsprüfer, der der HNA nach eigenen Angaben vorliegt, auf diese Frage nicht ein. Die Berichterstattung der HNA weist Hilgen im Deutschlandfunk als „grob falsch“ zurück. Er habe Szymczyk deutlich gemacht, dass es keine Erhöhung des Etats gebe und „wenn er für die Bespielung des EMST mehr Geld braucht, dann muss er an anderer Stelle Geld einsparen. Und dann haben wir eine Liste verabredet, die Geschäftsführerin, Herr Szymczyk und ich, wo wir für rund 550.000 Euro Einsparungen in Kunstprojekten festgelegt haben, so dass die Mehraufwendungen im EMST durch diese Reduzierungen ausgeglichen werden konnten. Und wir waren alle sehr froh, dass Herr Szymczyk da mitgegangen ist und am Ende gesagt hat: Ich bleibe an Bord der documenta 14“, so Hilgen.

Trotz hoher Verluste: Merkel sieht Regierungsauftrag

Trotz hoher Verluste von 8,6 Prozentpunkten und einem historisch schlechten Abschneiden für die Union von 32,9% will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) weiter regieren. Die SPD erreichte mit 20,5% ebenfalls ein historisch schlechtes Wahlergebnis. SPD-Kanzlerkandidat und Parteivorsitzende Schulz erklärte, dass seine Partei nicht für eine Große Koalition zur Verfügung stehe. Damit bleibt allein eine Koalition aus CDU, CSU, FDP und Grünen. FDP, Grüne und Linke konnten zulegen. Großer Gewinner der Wahl mit einem Zuwachs von 7,9 Prozentpunkten und einem Ergebnis von 12,6% ist die rechtspopulistische AfD.

Brexit: May will Übergangsphase

In ihrer mit Spannung erwarteten Rede zum Brexit hat sich die britische Regierungschefin May in Florenz für eine zweijährige Übergangsphase ausgesprochen. Dies sei erforderlich, damit sich die Menschen und Unternehmen auf die neue Situation einstellen könnten. Gleichzeitig warb sie für Verständnis der britischen Entscheidung. Aufgrund ihrer Geschichte seien die Briten immer skeptisch gegenüber der Europäischen Union gewesen. Der Brexit sei jedoch keine Entscheidung gegen Europa oder europäische Werte. Gleichzeitig kündigte sie an, dass Großbritannien jene Verpflichtungen einhalten werde, „die wir während unserer Mitgliedschaft gemacht haben.“ Eine Zahl nannte sie jedoch nicht. Brüssel verlangt noch Zahlungen in Höhe von 60 bis 100 Milliarden Euro. Würde Großbritannien auch in der Übergangsphase Zahlungen leisten, würden sich diese auf 20 Milliarden Euro belaufen.