UN-Klimasekretariat: Klimapläne der Staaten führen nicht zur Reduktion der Treibhausgase

Das Klimasekretariat der Vereinten Nationen hat errechnet, dass die bisher eingereichten Klimapläne der Staaten die Emissionen der Treibhausgase nicht verringern werden. Bis 2025 wird es sogar zu einem leichten Anstieg kommen. Bis 2030 errechnet sich eine Reduktion von lediglich 0,5%. Damit rücken die Klimaziele des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne. Der Weltklimarat hatte 2018 errechnet, dass zur Begrenzung der Erderwärmung um 1,5 Grad die Treibhausgase bis zum Jahr 2030 um 45% zurückgehen müssen. Um die Erderwärmung auf 2 Grad zu halten wäre ein Rückgang der Emissionen bis 2030 um 25% erforderlich.

US-Demokraten vor Erdrutschsieg?

Glaubt man den Umfragen vor den amerikanischen Präsidentschafts- und Kongresswahlen stehen die Demokraten vor einem deutlichen Sieg. Landesweit führt ihr Kandidat Joe Biden mit 52% vor dem republikanischem Amtsinhaber Donald Trump mit lediglich 43%. Allerdings wird der Präsident nicht direkt von den Bürgern gewählt, sondern von einem Wahlmännergremium in das die einzelnen Staaten Mitglieder entsenden. So hatte Hillary Clinton vor vier Jahren mit 65,85 Millionen Wählern knapp drei Millionen mehr Stimmen als Donald Trump erreicht. Im Electoral Collage verfügte Trump jedoch über 304 Stimmen gegenüber 227 Stimmen für Clinton und damit über eine klare Mehrheit, weil er die meisten Staaten mit einer knappen Mehrheit – und damit deren Wahlmänner – für sich gewann. Nach den Umfragen liegt derzeit Biden in den meisten dieser umkämpften Staaten vorn, so dass ihm derzeit 290 Stimmen im Electoral Collage vorausgesagt werden, Trump kommt auf lediglich 163 Stimmen. Selbst wenn Trump sämtliche Staaten mit ihren insgesamt 85 Stimmen gewinnen würde, in denen der Ausgang völlig offen und deshalb keine Voraussage möglich ist, käme er auf lediglich 248 Stimmen.
Neben den Präsidentschaftswahlen finden auch Parlamentswahlen statt. Bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus, das alle zwei Jahre neu gewählt wird, liegen die Demokraten in den Umfragen mit 230 Sitzen vor den Republikanern mit 181 Sitzen vorn. Hier ist das Rennen in 24 Wahlkreisen so knapp, dass sich kein Ergebnis voraussagen lässt. Die Demokraten können deshalb damit rechnen, dass sie hier ihre bestehende Mehrheit sogar ausbauen können.
Im Senat, der zweiten Parlamentskammer, werden alle zwei Jahre nur ein Drittel der Sitze neu gewählt. Die Amtsperiode der Senatoren beträgt jeweils sechs Jahre. Der Senat ist auch weniger repräsentativ als das Repräsentantenhaus, weil jeder Staat unabhängig von seiner Größe zwei Senatoren entsendet. Nicht zur Wahl stehen in diesem Jahr 35 demokratische und 30 republikanische Senatoren. Bei den zu wählenden Sitzen liegen die Demokraten in 14 Staate vorn, die Republikaner in 18 und drei Rennen sind zu knapp für eine Voraussage. Damit ist noch völlig offen, wer im kommenden Senat über eine Mehrheit verfügen wird. Bei einem denkbaren Patt von 50:50 entscheidet die Stimme des Vizepräsidenten, der im Senat den Vorsitz führt. Damit kann der Ausgang der Präsidentschaftswahl auch über die Mehrheit im Senat entscheiden.
Bild: David Lienemann, Public domain, via Wikimedia Commons

US-Supreme Court: Konservative Richter parieren nicht

Obwohl US-Präsident Trump mit der Benennung von zwei konservativen Richtern die bis dahin bestehende eher linksliberale Mehrheit im Supreme Court, dem Obersten Gericht der USA,  gebrochen hatte, kann er nach wie vor nicht mit den Entscheidungen des Gerichts einverstanden sein. Trotz einer konservativen Mehrheit von 5:4 Stimmen hat das Gericht Trump in kurzer Zeit mehrere empfindliche Niederlagen beigebracht. So hat es zunächst das Recht von Homosexuellen gestärkt, denen nicht mehr aufgrund ihrer sexuellen Orientierung gekündigt werden darf. Anschließend bestätigte es den von Präsident Obama verfügten Abschiebestopp für sogenannte Dreamer, die als Minderjährige in die USA eingewandert waren.  Danach kassierte das Gericht ein Gesetz eines Bundesstaates, das den legalen Schwangerschaftsabbruch erheblich erschwert hätte. Zuletzt wies es einen Antrag von Trump ab, seine Steuerunterlagen nicht der Staatsanwalt zu offenbaren. Entscheidend war regelmäßig die Stimme des konservativen und noch von George W. Bush eingesetzten Vorsitzenden Richters John Roberts. Roberts hatte im November 2018 eine pauschale Justizschelte von US-Präsident Trump in scharfer Form zurückgewiesen, mit der dieser auf eine juristische Niederlage vor einem Bundesgericht reagiert hatte.
Bild: By Michael Vadon (Donald Trump) [CC BY-SA 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)], via Wikimedia Commons

Corona: Staat handelt falsch und wenig erfolgreich – Südkorea macht es besser

Markus Söder

In der Coronakrise handeln die europäischen Staaten mit dem Unterbinden der Sozialkontakte auch unter Gesunden falsch und zudem wenig erfolgreich. So sind in Deutschland derzeit (Stand: 21.03.2020, 12:00 Uhr) knapp 20.000 Menschen als infiziert registriert. Stimmen die Aussagen der Virologen, so ist die tatsächliche Zahl etwa zehnmal so hoch, so dass etwa 200.000 Menschen in Deutschland infiziert sind. Bezogen auf die Gesamtzahl der Bevölkerung sind das 0,25%. Der Staat antwortet auf die Ausbreitung der Seuche, indem er die Sozialkontakte von 99,75% der gesunden Bevölkerung versucht zu unterbinden mit katastrophalen Auswirkungen auf die Wirtschaft. Der Erfolg der täglich verschärften staatlichen Maßnahmen ist gering: Die Zahl der Infizierten verdoppelt sich nicht mehr alle zwei, sondern nur noch alle drei Tage. Bleibt es bei dieser Ausbreitungsgeschwindigkeit, so werden wir in 14 Tagen 640.000 registrierte und 6,4 Millionen tatsächlich Infizierte haben.

Dabei könnte man von Südkorea lernen, wie man erfolgreich die Ausbreitung der Seuche eindämmt. Dort wurde die gesamte Bevölkerung untersucht und die Erkrankten isoliert. Die Ausbreitungsgeschwindigkeit wurde auf diese Weise drastisch verringert. Die Zahl der Infizierten verdoppelt sich dort nur noch alle 59,5 Tage. Derzeit sind knapp 9.000 Menschen erkrankt bei einer Bevölkerungszahl von etwa 52 Millionen.

Aber nicht nur Deutschland ergreift die falschen Maßnahmen: Auch in Frankreich, Österreich und Spanien – auch dort wird massiv in die Bewegungsfreiheit der Menschen eingegriffen – verdoppelt sich die Anzahl der registrierten Erkrankten etwa alle drei Tage, in den USA sogar alle zwei Tage. Es ist höchste Zeit, endlich die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Wenn man sich auf dem falschen Weg befindet, nützt es nichts, die Geschwindigkeit zu erhöhen – man muss umkehren.
Bild: By Superbass [CC BY-SA 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)], from Wikimedia Commons

Corona: Ausbreitung in Deutschland verlangsamt sich – etwas

Offenbar zeigen die Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Erregers erste Wirkungen. So verdoppeln sich nach den Zahlen der Johns-Hopkins-Universität (19.03.2020, 16:00 Uhr) nicht mehr wie bisher alle zwei Tage, sondern nur noch alle 2,9 Tage. Allerdings bedeutet dies keine Entwarnung. Bliebe es bei dieser Ausbreitungsgeschwindigkeit, würde sich die Zahl der Infizierten von derzeit knapp 14.000 innerhalb von zwei Wochen auf etwa 450.000 erhöhen. Zu einer Verlangsamung der Ausbreitung kommt es auch in Italien, Spanien, Frankreich und Österreich.

Wahlsystem verhilft Johnson zu absoluter Mehrheit der Sitze – Briten wählen mehrheitlich brexitkritische Parteien

Wegen des britischen Mehrheitswahlrechts genügt Boris Johnson eine Zustimmung von lediglich 43,6% der Briten um 56% der Parlamentsmandate und damit die absolute Mehrheit der Sitze im britischen Unterhaus zu erringen. Gegenüber der Wahl 2017 verbesserten sich die Konservativen um lediglich 1,2 Prozentpunkte. Labour verlor 7,8 Prozentpunkte und kommt auf 32,2%. Dies genügt, um den Anteil der Laboursitze von 40,3% auf 31,2% zu verringern. Die Konservativen und die Brexitpartei erhielten zusammen lediglich 45,6% der Stimmen. Die Brexitbefürworter sind damit in der britischen Bevölkerung in der Minderheit. In der Mehrheit sind Labour, Liberaldemokraten, Schottische Nationalpartei und Grüne, die sich gegen den Brexit oder für eine neue Volksabstimmung ausgesprochen hatten. Sie kommen zusammen auf 50,3%.
Bild: By Think London [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons

Europäische Union will Bienenschutz einschränken

Geht es nach dem Willen der EU-Staaten, sollen die Prüfregeln für Pestizide gelockert werden. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der Klagen der Pestizidhersteller Bayer und Syngenta gegen das Verbot von Pestiziden aus der Gruppe der Neonicotinoide vor einem Jahr zurückgewiesen hatte. Begründet wurde die Entscheidung mit dem Schutz der Bienen, der innerhalb der Europäischen Union insbesondere mit einer Bienenleitlinie aus dem Jahr 2013 ausgeweitet worden war. Die zuständige Behörde Efsa soll nach dem Willen der Kommission diese Leitlinie, die von der Industrie seit langem angegriffen wird, zu Lasten des Bienenschutzes verändern. Vor allem die Prüfung der Langzeitwirkungen der Gifte soll eingeschränkt werden. Auch Deutschland stimmte dem Vorschlag der Kommission zu. Die Neonicotinoide stehen im Verdacht, auf lange Sicht den Orientierungssinn der Bienen zu beinträchtigen mit der Folge, dass diese nach ihrem Flug nicht mehr zu ihrem Stock zurückfinden.

Europaparlament muss von der Leyen ablehnen

Der Vorschlag der europäischen Regierungschefs an das Europäische Parlament, die deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur neuen Präsidentin der Europäischen Kommission zu wählen, ist ein Rückfall in semidemokratische Zeiten der Europäischen Union. Es ist eine hart erkämpfte demokratische Errungenschaft, dass der Kommissionspräsident, der Regierungschef der Europäischen Union, nicht mehr allein von den Regierungschefs der Mitgliedstaaten bestimmt wird, sondern auf deren Vorschlag vom Parlament zu wählen ist. Das Parlament hat außerdem beschlossen, nur solche Kandidaten zu wählen, die in der Europawahl als Spitzenkandidaten für ihre Parteien aufgetreten sind. Auf diese Weise gelangte der amtierende Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker ins Amt, der sich bei der letzten Europawahl als Spitzenkandidat der europäischen Christdemokraten gegen den Sozialdemokraten Martin Schulz durchsetzte. Das Parlament würde sich selbst entmachten, wenn es von der Leyen wählen würde. Im Interesse der europäischen Demokratie muss das Parlament den Machtkampf mit dem Europäischen Rat aufnehmen und von der Leyen ablehnen. Den Regierungschefs war die Beschlusslage des Parlaments bekannt, als sie von der Leyen vorschlugen: Kommissionspräsident kann nur werden, wer bei der Europawahl für dieses Amt kandidiert hat. Von der Leyen jedenfalls stand auf keinem Wahlzettel.
Bild: Europäisches Parlament, Bilderdienst

Soziale Sicherheit, Klimaschutz, Ausländerfeindlichkeit – Dänemarks Sozialdemokraten gewinnen Parlamentswahl

Mette Frederiksen

Entgegen dem Trend in anderen europäischen Ländern gehen die Sozialdemokraten mit 25,9% als stärkste politische Kraft aus den dänischen Parlamentswahlen hervor. Der Erfolg beruht darauf, dass Spitzenkandidatin Mette Frederiksen die Einwanderung strikt begrenzen und für Asylbewerber Aufnahmelager außerhalb Dänemarks schaffen will. Zugleich tritt sie für eine linke Wirtschaftspolitik ein. Auf diese Weise nahm sie der rechtspopulistischen Volkspartei viele Stimmen ab. Diese stürzte von 21,1% auf 8,7%. Der bisherige Regierungschef, der rechtsliberale Lars Løkke Rasmussen, verlor seine Mehrheit und erklärte seinen Rücktritt. Die Sozialdemokraten streben jetzt eine Minderheitsregierung an. Sie können sich auf eine Mehrheit der linken Parteien, die über 91 der 179 Parlamentssitze verfügen, stützen. Im Bereich der Einwanderung will Frederiksen Mehrheiten mit den rechten Parteien bilden.
Bild: Knud Winckelmann [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)]

Stramm-konservative Juristin wird erste Bundeskanzlerin in Österreich

Brigitte Bierlein, die Präsidentin des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, wird als erste Frau das Amt des Bundeskanzlers übernehmen. Dies kündigte Bundespräsident Alexander van der Bellen nach Konsultationen mit den Parteien an. Die 69-jährige Juristin war zunächst als Staatsanwältin tätig. Ihren Aufstieg zur Verfassungsrichterin verdankt sie der konservativen ÖVP und der rechtspopulistischen FPÖ. ÖVP-Kanzler Schüssel schlug sie 2003 im Namen seiner Koalitionsregierung aus ÖVP und FPÖ und gegen den heftigen Widerstand der SPÖ noch kurz vor der Wahl als Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes vor. In den Koalitionsverhandlungen von ÖVP und FPÖ 2017 wurde sie als Justizministerin gehandelt. Am Ende erfolgte ihr Aufstieg zur Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes. Nunmehr wird sie bis zu den Neuwahlen im September einer Übergangsregierung als Bundeskanzlerin vorstehen.
Bild: Manfred Werner/Tsui – CC by-sa 3.0 [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)]