Europäische Union will Bienenschutz einschränken

Geht es nach dem Willen der EU-Staaten, sollen die Prüfregeln für Pestizide gelockert werden. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der Klagen der Pestizidhersteller Bayer und Syngenta gegen das Verbot von Pestiziden aus der Gruppe der Neonicotinoide vor einem Jahr zurückgewiesen hatte. Begründet wurde die Entscheidung mit dem Schutz der Bienen, der innerhalb der Europäischen Union insbesondere mit einer Bienenleitlinie aus dem Jahr 2013 ausgeweitet worden war. Die zuständige Behörde Efsa soll nach dem Willen der Kommission diese Leitlinie, die von der Industrie seit langem angegriffen wird, zu Lasten des Bienenschutzes verändern. Vor allem die Prüfung der Langzeitwirkungen der Gifte soll eingeschränkt werden. Auch Deutschland stimmte dem Vorschlag der Kommission zu. Die Neonicotinoide stehen im Verdacht, auf lange Sicht den Orientierungssinn der Bienen zu beinträchtigen mit der Folge, dass diese nach ihrem Flug nicht mehr zu ihrem Stock zurückfinden.

Freie Wähler Hessen beschließen Volksbegehren „Rettet die Bienen“

Mit großer Mehrheit haben die Freien Wähler Hessen auf ihrer Mitgliederversammlung beschlossen, ein Volksbegehren zur Rettung der Bienen und der Artenvielfalt zu starten. Vorbild soll das erfolgreiche Volksbegehren „Rettet die Bienen“ in Bayern sein, das insgesamt 1,74 Millionen Unterstützer fand und somit das erfolgreichste Volksbegehren des Freistaates ist. Inhaltlich soll im Wege der Volksgesetzgebung das Hessische Naturschutzgesetz verbessert werden. Viele Tier- und Pflanzenarten sind massiv in ihrem Bestand zurückgegangen oder sterben sogar aus. Besonders betroffen sind die Insekten mit einem Rückgang um ca. 75 %. Dieser Rückgang verläuft zeitgleich mit dem Rückgang blühender Wiesen und anderer natürlicher Lebensräume, welche die Insekten für Nahrung und Fortpflanzung benötigen. Darunter leiden auch alle Insektenfresser, allen voran viele Vogelarten. Dieser Rückgang ist nicht nur ein Verlust der Lebensqualität, sondern eine konkrete Gefahr für die Zukunft. Denn wenn das Zusammenspiel zwischen der Pflanzen- und Tierwelt und dem Menschen gestört wird, wird vieles nicht mehr möglich sein – allem voran die natürliche Bestäubung der Pflanzen durch Insekten. Das geplante Volksbegehren will daher den Rückgang der Arten minimieren.

Aktuelle Emnid-Umfrage für den BUND: Mehrheit der Bevölkerung für Insektenschutz.

(pm/red) „Das Artensterben ist Fakt. Es brummt und summt immer weniger in unserer Landschaft“, sagt Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), anlässlich der Vorstellung einer aktuellen Emnid-Umfrage für den BUND über das Insektensterben. „Die Lage ist dramatisch schlecht und verlangt nach wirksamen Lösungen. Und wieder einmal ist die Bevölkerung weiter, als es die Regierungskoalition ist. Eine überragende Mehrheit von 79 Prozent der Bevölkerung verlangt, dass es verbindliche Regelungen geben muss, die die Insekten schützen“, so der BUND-Vorsitzende weiter. Tatsächlich erleben viele Menschen vor Ort das Sterben der Insekten als dramatisch. So sagten 72 Prozent der Bevölkerung, dass es in ihrer Region weniger Insekten gebe. Eine Vielzahl von Studien deute darauf hin, dass die Intensivierung der Landwirtschaft maßgeblich zum Insektensterben beiträgt. Die repräsentative Emnid-Umfrage untermauere Forderungen des BUND, dass es zu Änderungen in der Agrarpolitik kommen müsse. Eine Mehrheit der Bevölkerung von 67 Prozent spricht sich dafür aus, die Landwirtschaft zum Insektenschutz zu verpflichten. Gleichzeitig wollen 87 Prozent der Befragten den Bäuerinnen und Bauern dafür auch finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. „Diese deutlichen Ergebnisse zeigen, dass es an der Zeit ist, dass das Agrarministerium seine bisherige Politik der Freiwilligkeit über Bord wirft. Insektenschutz muss verbindlich geregelt werden und geht auch die Landwirtschaft an“, betont Hubert Weiger. „Julia Klöckner muss sich dafür einsetzen, dass die Agrarförderung in Deutschland und auf EU-Ebene umgebaut wird. Geld darf es nur noch nach dem Prinzip ‚öffentliche Gelder für öffentliche Leistung‘ geben.“ Mit dem Rückenwind aus dem bayrischen Volksbegehren und den hohen Zustimmungswerten in der Bevölkerung wird der BUND das Insektenaktionsprogramm der Bundesregierung in den nächsten Wochen und Monaten – auch im Rahmen einer Kampagne – intensiv begleiten und sich für einen starken Schutz der Insekten einsetzen. Die Erfolgskriterien für ein gelungenes Maßnahmenpaket sind dabei aus Sicht des BUND klar umrissen: So braucht es für Insekten Lebensräume in der Agrarlandschaft, die durch Hecken und Säume aber auch durch mehr Ökolandbau geschaffen werden. Auf Europäischer Ebene muss die Agrarförderpolitik sowie das Pestizidzulassungsverfahren überarbeitet werden. Weiterhin ist es unerlässlich, dass die Bundesregierung einen Ausstiegsplan für Glyphosat in Deutschland bis 2021 beschließt. „Gerade im Bereich der Pestizidzulassung muss es zu Änderungen kommen“, sagt der BUND-Vorsitzende. Langfristige Risiken, die Komplexität von Organismen und Ökosystemen sowie die Kombinationswirkung von in der Praxis angewendeter Mittel seien gründlicher sowie unabhängig und transparent zu prüfen. „Die Pestizidzulassung ist dringend reformbedürftig und die bisherige Handhabung von Pestiziden muss zwingend geändert werden. Der Einsatz von Pestiziden in besonders schutzbedürftigen Bereichen wie Natur- und Wasserschutzgebieten sowie im Siedlungsbereich muss komplett verboten werden“, mahnt Hubert Weiger. „Wenn vor der Sommerpause ein wirksames Paket im Kabinett beschlossen wird, haben Svenja Schulze und Julia Klöckner ihre Hausaufgaben gemacht und wir sind einen guten Schritt vorangekommen, unsere Lebensgrundlage zu schützen und den Insekten zu helfen.“

Volksbegehren Bienen: Initiatoren wollen sich Forderungen am Runden Tisch nicht abverhandeln lassen

Die Initiatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ nehmen die Einladung der bayerischen Staatsregierung zur Teilnahme am Runden Tisch an. Allerdings sind sie nicht bereit, sich einzelne Forderungen aus ihrem Gesetzentwurf abverhandeln zu lassen. „Unser Gesetzesentwurf ist der Maßstab. Gerade wenn wir mit so einem tollen Ergebnis aus dem Volksbegehren herausgehen, werden wir hinter unseren Forderungen nicht zurückstehen, denn sie sind ökologisch absolut notwendig“, so ÖDP-Politikerin und Initiatorin Agnes Becker gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Sie könne sich jedoch vorstellen, dass die Staatsregierung weitere Maßnahmen zum Artenschutz vorschlägt, etwa die Einbeziehung auch privater Gärten. „Wir hätten gerne die Privatgärten auch mit drin gehabt, aber uns wurde der Hinweis gegeben: Das könnte bei der Prüfung durch das Innenministerium dazu führen, dass das Gesamtpaket für nicht zulässig erklärt wird. Es gibt bei Volksbegehren das sogenannte Kopplungsverbot, das bedeutet, dass man nur ein Gesetz ändern darf. Das bindet uns in vielem die Hände. Diese starren Regeln hat die Staatsregierung nicht, sie kann viel größer denken, und wenn ihr noch andere Vorschläge zum Artenschutz einfallen, sind wir sicherlich nicht der Feind des Besseren“, so Becker.

Nach erfolgreichem Bienen-Volksbegehren: Söder lädt zu rundem Tisch ein

Nachdem das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ mit gut einer Millionen Eintragungen vorzeitig auch die zweite Hürde übersprungen hat, lädt die bayerische Staatsregierung für den 20.02. 2019 zu einem rundem Tisch für mehr Artenvielfalt ein, so Ministerpräsident Söder auf Twitter: „Wir wollen parteiübergreifend Lösungen suchen und offen diskutieren. Unser Ziel ist ein gesellschaftlicher Konsens. Wir wollen Natur nicht gegen die Bauern schützen, sondern mit ihnen. Wir wollen versöhnen, statt zu spalten.“ Kommt es nicht zu einem Ergebnis, muss der Landtag über das Begehren abstimmen. Lehnt dieser das Begehren ab, muss ein Volksentscheid durchgeführt werden. Für diesen Fall will die Staatsregierung einen eigenen Gesetzentwurf alternativ zur Abstimmung stellen.

Volksbegehren Bienen offenbar erfolgreich

Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ hat offenbar die erforderliche Zahl von Eintragungen erreicht. Nach der Addition der aus den Rathäusern gemeldeten Eintragungen, die auf der Internetseite des Begehrens veröffentlicht werden, haben sich mittlerweile 1,04 Millionen Wahlberechtigte zugunsten des Begehrens eingetragen. Erforderlich sind etwa 950.000. Der bayerische Landtag muss jetzt über das Begehren abstimmen. Lehnt er es ab, kommt es zum Volksentscheid. Die Landesregierung hat bereits angekündigt, die Initiatoren zu einem runden Tisch einzuladen und mit diesen über die Verwirklichung ihrer Ziele zu verhandeln. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird die Staatsregierung wohl einen eigenen Gesetzentwurf im Volksentscheid zur Abstimmung stellen.

Große Unterstützung für Bienen-Volksbegehren

In der Landeshauptstadt München haben sich am ersten Tag der Eintragungsmöglichkeit für das Volksbegehrens zur Rettung der Bienen lange Schlangen vor dem Rathaus gebildet. Bereits 12.372 oder 1,35% der Wahlberechtigten haben sich bereits eintragen lassen. Dies ist deutlich mehr als bei allen anderen Volksbegehren zuvor. Landesweit müssen sich 10% oder knapp eine Millionen der Wahlberechtigten bis zum 13.Februar eintragen lassen. Die ersten Zahlen aus München lassen vermuten, dass auch diese Hürde übersprungen wird. Wird die erforderliche Zahl erreicht, wird der Landtag über das Begehren entscheiden. CSU und Freie Wähler, die im Landtag über eine Mehrheit verfügen, lehnen das Begehren bisher ab. Bleibt es bei der Ablehnung, kommt es zu einem Volksentscheid.

Bienen-Volksbegehren in Bayern: Zweite Stufe gestartet

In dem bayerischen Volksbegehren zur Rettung der Bienen wurde die zweite Stufe begonnen. Nachdem fast 100.000 Bürger das Volksbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt haben, müssen sich nun in einer Frist bis zum 13.02.2019 knapp eine Millionen Wahlberechtigte in ihren Rathäusern eintragen lassen. Wird die Zahl erreicht, dann muss der Landtag über das Begehren abstimmen. Lehnt er das Begehren ab, dann kommt es zum Volksentscheid. Inhaltlich geht es in dem Begehren nicht nur um die Rettung der Bienen, sondern generell um den Erhalt der Artenvielfalt in Bayern. Viele Tier- und Pflanzenarten seien massiv in ihrem Bestand zurückgegangen oder sterben sogar aus, so die Initiatoren. Besonders betroffen seien die Insekten mit einem Rückgang um ca. 75 %. Dieser Rückgang verlaufe zeitgleich mit dem Rückgang blühender Wiesen und anderer natürlicher Lebensräume, welche die Insekten für Nahrung und Fortpflanzung benötigen. Darunter leiden auch alle Insektenfresser, allen voran viele Vogelarten. Dieser Rückgang sei nicht nur ein Verlust der Lebensqualität, sondern eine konkrete Gefahr für die Zukunft. Denn wenn das Zusammenspiel zwischen der Pflanzen- und Tierwelt und dem Menschen gestört werde, werde vieles nicht mehr möglich sein – allem voran die natürliche Bestäubung der Pflanzen durch Insekten. Das Volksbegehren will daher den Rückgang der Arten minimieren, indem das bayrische Naturschutzgesetz in wesentlichen Teilen verbessert werde.