Freie Wähler Hessen beschließen Volksbegehren „Rettet die Bienen“

Mit großer Mehrheit haben die Freien Wähler Hessen auf ihrer Mitgliederversammlung beschlossen, ein Volksbegehren zur Rettung der Bienen und der Artenvielfalt zu starten. Vorbild soll das erfolgreiche Volksbegehren „Rettet die Bienen“ in Bayern sein, das insgesamt 1,74 Millionen Unterstützer fand und somit das erfolgreichste Volksbegehren des Freistaates ist. Inhaltlich soll im Wege der Volksgesetzgebung das Hessische Naturschutzgesetz verbessert werden. Viele Tier- und Pflanzenarten sind massiv in ihrem Bestand zurückgegangen oder sterben sogar aus. Besonders betroffen sind die Insekten mit einem Rückgang um ca. 75 %. Dieser Rückgang verläuft zeitgleich mit dem Rückgang blühender Wiesen und anderer natürlicher Lebensräume, welche die Insekten für Nahrung und Fortpflanzung benötigen. Darunter leiden auch alle Insektenfresser, allen voran viele Vogelarten. Dieser Rückgang ist nicht nur ein Verlust der Lebensqualität, sondern eine konkrete Gefahr für die Zukunft. Denn wenn das Zusammenspiel zwischen der Pflanzen- und Tierwelt und dem Menschen gestört wird, wird vieles nicht mehr möglich sein – allem voran die natürliche Bestäubung der Pflanzen durch Insekten. Das geplante Volksbegehren will daher den Rückgang der Arten minimieren.

Volksbegehren in Berlin will große Wohnungsunternehmen enteignen

In Berlin soll im Wege eines Volksbegehrens Wohnungsunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen enteignet werden. Im April wollen die Initiatoren mit der Sammlung der erforderlichen Unterschriften beginnen. Hintergrund ist die immer stärker werdende Wohnungsnot in Großstädten wie Berlin, die die Mieten dort immer weiter steigen lässt. Die bisher getroffenen Maßnahmen wie etwa die Mietenbremse erwiesen sich als wirkungslos. Nach den Vorstellungen der Initiatoren sollen die vergesellschafteten Wohnungen von einer Anstalt des öffentlichen Rechts verwaltet werden. Der Verwaltungsrat der Anstalt soll aus Mietern, Mitarbeitern, gewählten Vertretern der Stadtgesellschaft und Mitgliedern der Senatsverwaltung bestehen.

Volksbegehren Bienen: Über 1,74 Millionen Unterstützer

Nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis haben nach Angaben des Wahlleiters 1.745.383 oder 18,4% der wahlberechtigten Bayern das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ mit ihrer Eintragung unterstützt. Es ist damit das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte Bayerns. Der Weg ist damit frei für einen Volksentscheid, sofern nicht der bayerische Landtag den Gesetzentwurf des Begehrens übernimmt, was als unwahrscheinlich gilt. Die höchste Zustimmung gab es mit 27,7% im Landkreis Starnberg, die geringste mit 10,5% in der kreisfreien Stadt Hof. Bezogen auf die Bezirke war die Zustimmung in Niederbayern am geringsten, in Oberbayern und hier besonders in und um München am höchsten.

Volksbegehren Bienen: Initiatoren wollen sich Forderungen am Runden Tisch nicht abverhandeln lassen

Die Initiatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ nehmen die Einladung der bayerischen Staatsregierung zur Teilnahme am Runden Tisch an. Allerdings sind sie nicht bereit, sich einzelne Forderungen aus ihrem Gesetzentwurf abverhandeln zu lassen. „Unser Gesetzesentwurf ist der Maßstab. Gerade wenn wir mit so einem tollen Ergebnis aus dem Volksbegehren herausgehen, werden wir hinter unseren Forderungen nicht zurückstehen, denn sie sind ökologisch absolut notwendig“, so ÖDP-Politikerin und Initiatorin Agnes Becker gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Sie könne sich jedoch vorstellen, dass die Staatsregierung weitere Maßnahmen zum Artenschutz vorschlägt, etwa die Einbeziehung auch privater Gärten. „Wir hätten gerne die Privatgärten auch mit drin gehabt, aber uns wurde der Hinweis gegeben: Das könnte bei der Prüfung durch das Innenministerium dazu führen, dass das Gesamtpaket für nicht zulässig erklärt wird. Es gibt bei Volksbegehren das sogenannte Kopplungsverbot, das bedeutet, dass man nur ein Gesetz ändern darf. Das bindet uns in vielem die Hände. Diese starren Regeln hat die Staatsregierung nicht, sie kann viel größer denken, und wenn ihr noch andere Vorschläge zum Artenschutz einfallen, sind wir sicherlich nicht der Feind des Besseren“, so Becker.

Volksbegehren Bienen: München und Nürnberg überspringen Quorum deutlich

Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ hat in München und Nürnberg bereits deutlich mehr als die geforderten 10% an Unterstützern erhalten. In München haben sich bis zum 10.02.2019 insgesamt 131.553 Personen oder 14,39% für das Volksbegehren eingetragen. In Nürnberg waren bis zum selben Zeitpunkt 48.203 oder 14,1%. Damit ist in beiden Städten das erforderliche Quorum von 10% deutlich übersprungen. Tragen sich landesweit 10% der Wahlberechtigten ein – im ländlichen Raum wird wegen der Aktivitäten des Bauernverbandes mit geringerer Unterstützung gerechnet -, dann muss der Landtag über das Begehren abstimmen. Lehnt er das Begehren mehrheitlich ab, kommt es zum Volksentscheid.

Volksbegehren Bienen: Biolandbauern treten aus Bayerischem Bauernverband aus

Aus Protest gegen die Positionen und Aktivitäten des Bayerischen Bauernverbandes bezüglich des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ kündigen drei weitere Bioland Vorstandsmitglieder, die bisher noch im BBV Mitglied waren, dort ihre Mitgliedschaft. Durch die bayernweite öffentliche Stimmungsmache gegen das Volksbegehren entstehe völlig unnötig Zwietracht unter den Landwirten. Der soziale Frieden im ländlichen Raum und in der Bevölkerung sei belastet, so der geschäftsführende Vorstand des bayerischen Bioland-Verbandes in einem offenen Brief. Er hält die Umsetzung der Ziele des Volksbegehrens Artenvielfalt „Rettet die Bienen“ über eine Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetz für geeignet, das bedrohliche Artensterben zu stoppen und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu fördern.

Volksbegehren Bienen: München und Nürnberg ist Quorum fast erreicht

In den beiden größten bayerischen Städten München und Nürnberg hat das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ das erforderliche Quorum von 10% fast erreicht. In München haben sich bis zum 07.02.2019 insgesamt 87.228 Personen oder 9,5% für das Volksbegehren in München eingetragen. In Nürnberg waren 31.494 oder 9,2%. Wird das Quorum erreicht, dann muss der Landtag über das Volksbegehren abstimmen. Lehnt er das Begehren ab, kommt es zum Volksentscheid.

Volksbegehren Bienen: Hälfte der Eintragungen bereits erreicht

Nach einer Schätzung der Initiatoren haben sich für das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ bereits nach fünf Tagen etwa eine halbe Millionen Menschen in den bayerischen Rathäuser eingetragen. Damit wäre bereits die Hälfte der erforderlichen Eintragungen von etwa 950.000 erreicht. Das Volksbegehren könnte damit das erfolgreichste Begehren in der Geschichte Bayerns werden. Die Wahlberechtigten in Bayern können sich noch bis 13. Februar 2019 zugunsten des Volksbegehrens eintragen lassen.

Weiter große Unterstützung für Bienen-Volksbegehren

Das Volksbegehren rettet die Bienen wird wohl auch die zweite Hürde überspringen. Bis zum 04. Februar trugen sich in München bereits 43.016 Wahlberechtigte oder 4,71% in die Unterstützungslisten ein. In Nürnberg waren es zum gleichen Zeitpunkt 14.078 oder 4,1%. Bis zum 13. Februar 2019 müssen sich 10% der Wahlberechtigten bayernweit eintragen lassen. Kommt es dazu, muss der Landtag über das Begehren abstimmen. Lehnt er das Begehren ab, wird ein Volksentscheid durchgeführt.

Große Unterstützung für Bienen-Volksbegehren

In der Landeshauptstadt München haben sich am ersten Tag der Eintragungsmöglichkeit für das Volksbegehrens zur Rettung der Bienen lange Schlangen vor dem Rathaus gebildet. Bereits 12.372 oder 1,35% der Wahlberechtigten haben sich bereits eintragen lassen. Dies ist deutlich mehr als bei allen anderen Volksbegehren zuvor. Landesweit müssen sich 10% oder knapp eine Millionen der Wahlberechtigten bis zum 13.Februar eintragen lassen. Die ersten Zahlen aus München lassen vermuten, dass auch diese Hürde übersprungen wird. Wird die erforderliche Zahl erreicht, wird der Landtag über das Begehren entscheiden. CSU und Freie Wähler, die im Landtag über eine Mehrheit verfügen, lehnen das Begehren bisher ab. Bleibt es bei der Ablehnung, kommt es zu einem Volksentscheid.