Wahlsystem verhilft Johnson zu absoluter Mehrheit der Sitze – Briten wählen mehrheitlich brexitkritische Parteien

Wegen des britischen Mehrheitswahlrechts genügt Boris Johnson eine Zustimmung von lediglich 43,6% der Briten um 56% der Parlamentsmandate und damit die absolute Mehrheit der Sitze im britischen Unterhaus zu erringen. Gegenüber der Wahl 2017 verbesserten sich die Konservativen um lediglich 1,2 Prozentpunkte. Labour verlor 7,8 Prozentpunkte und kommt auf 32,2%. Dies genügt, um den Anteil der Laboursitze von 40,3% auf 31,2% zu verringern. Die Konservativen und die Brexitpartei erhielten zusammen lediglich 45,6% der Stimmen. Die Brexitbefürworter sind damit in der britischen Bevölkerung in der Minderheit. In der Mehrheit sind Labour, Liberaldemokraten, Schottische Nationalpartei und Grüne, die sich gegen den Brexit oder für eine neue Volksabstimmung ausgesprochen hatten. Sie kommen zusammen auf 50,3%.
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EU-Regierungschefs ordnen Brexit-Chaos

Die EU-Regierungschefs haben mit ihren Beschlüssen zum Brexit das drohende Chaos zunächst abgewendet und Großbritannien unter Zugzwang gesetzt. Das britische Parlament muss jetzt entscheiden, ob es dem Brexitvertrag doch noch zustimmt und damit die Basis für weitere Verhandlungen schafft. Wenn es dies ablehnt, muss Großbritannien entweder an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen oder ohne Vertrag aus der Europäischen Union ausscheiden. Dadurch stellen die EU-Regierungschefs sicher, dass im Juni in rechtlich unangreifbarer Weise ein neues EU-Parlament gewählt werden kann. Klar ist damit aber auch: Bleibt es bei den sich widersprechenden Beschlüssen des britischen Unterhauses, dann wird Großbritannien ohne Vertrag in einem harten Brexit noch vor der Europawahl aus der Europäischen Union ausscheiden.
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Britischer Parlamentspräsident will weitere Abstimmung über Brexit-Vertrag nicht zulassen

Der Speaker des Britischen Unterhauses, John Bercow, hat angekündigt, keine weitere Abstimmung über den Brexit-Vertrag zuzulassen. Der Vertrag könne nicht wortgleich nochmals zur Abstimmung gestellt werden. Bercow beruft sich auf eine ungeschriebene Regel aus dem frühen 17. Jahrhundert, wonach dieselbe Vorlage nicht beliebig oft zur Abstimmung gestellt werden dürfe. Die britische Premierministerin Theresa May hatte angekündigt, den von ihr ausgehandelten Brexit-Vertrag erneut dem britischen Parlament zur Zustimmung vorzulegen. Dort verfehlte der Vertrag bereits zwei Mal deutlich die Mehrheit. Bercow gehört wie May zu den Tories, den britischen Konservativen. Als Speaker hat Bercow bereits mehrfach in der Vergangenheit seine Eigenständigkeit bewiesen und sich nicht der Parteidisziplin gebeugt.
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Unterhaus lehnt Misstrauensantrag gegen May ab

Einen Tag nach der deutlichen Niederlage von Premierministerin May bei der Abstimmung über den von ihr ausgehandelten Brexit-Vertrag hat das britische Unterhaus den Misstrauensantrag der Labour-Fraktion gegen die Regierungschefin  mit knapper Mehrheit abgelehnt. Wäre der Antrag erfolgreich gewesen, so hätte dies zu Neuwahlen geführt. Da ihre eigene konservative Fraktion zu keiner einheitlichen Auffassung bezüglich eines Brexit-Vertrages zu bewegen ist, ist May auf die Stimmen der Opposition angewiesen. Sie kündigte deshalb auch an, nunmehr mit allen Fraktionen über einen neuen Brexit-Vertrag zu sprechen. Ob diese Gespräche zu einem Erfolg führen werden, ist jedoch fraglich, da May die Anforderungen von Labour in der Vergangenheit mehrfach abgelehnt hat. Labour fordert insbesondere den Verbleib Großbritanniens in einer Zollunion sowie den Ausschluss eines Brexit ohne eine Vereinbarung mit der Europäischen Union.
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Brexit: Debakel für May – Labour beantragt Misstrauensvotum

Das britische Parlament hat mit 432 gegen 202 Stimmen den von Premierministerin May ausgehandelten Vertrag über den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union abgelehnt. Damit hat ein gutes Drittel von Mays konservativer Fraktion gegen die eigene Regierungschefin gestimmt. Labourchef Corbyn beantragte unmittelbar nach der Brexit-Abstimmung, der Regierung das Vertrauen zu entziehen. Sollte der Antrag Erfolg haben, kommt es zu Neuwahlen.
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May muss sich Misstrauensvotum stellen

Die britische Premierministerin Theresa May wird sich noch heute einem Misstrauensvotum in ihrer Fraktion stellen. Formal geht es um den Vorsitz ihrer Partei, der von der Fraktion bestimmt wird. Nach den ungeschriebenen Regeln im britischen Parlament ist der Vorsitz in der stärksten Partei jedoch mit dem Amt des Premierministers verknüpft. Sollte May in ihrer Fraktion unterliegen, muss sie auch das Amt der Premierministerin aufgeben. Eine solche Abstimmung muss nach den ungeschriebenen Regeln der konservativen Partei erfolgen, wenn eine bestimmte Zahl von Abgeordneten dies schriftlich verlangt. Die notwendige Zahl von 48 Briefen war am Montag bei dem Vorsitzenden des zuständigen Parteikomitees, Graham Brady, eingegangen. Dieser informiert noch am Abend May, die auf eine schnelle Abstimmung drängte. Abstimmungsberechtigt sind die 317 Mitglieder der konservativen Fraktion.
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May verschiebt Abstimmung über Brexit-Vertrag

Die britische Premierministerin Theresa May hat die Abstimmung im britischen Parlament über den von ihr ausgehandelten Brexit-Vertrag verschoben. „Das Abkommen wäre mit einer beträchtlichen Mehrheit abgelehnt worden“, so May in ihrer Rede im Unterhaus. Sie wolle die „klaren Bedenken“ des Parlaments in Brüssel vortragen und „weitere Zusicherung“ erhalten. Damit strebt May Nachverhandlungen an, die Brüssel aber strikt ablehnt. Am Vormittag hatte der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass Großbritannien auch ohne Zustimmung der übrigen Mitglieder den Brexit widerrufen könne.
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EuGH: Großbritannien darf Brexit einseitig widerrufen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Großbritannien auch ohne Zustimmung der übrigen Mitgliedsstaaten den Austritt aus der Europäischen Union rückgängig machen kann. Kein Staat könne gezwungen werden, gegen seinen Willen der Europäischen Union beizutreten, und genausowenig könne er gezwungen werden, die Europäische Union gegen seinen Willen zu verlassen. Die Frist zum Widerruf ende mit dem Ende der Zweijahresfrist nach der Austrittserklärung, so das Gericht. Für Großbritannien wäre dies der 29.03.2019. Der Widerruf müsse mit den Anforderungen der Britischen Gesetze im Einklang stehen. Das Verfahren war durch das oberste schottische Zivilgericht angestrengt worden. Die Schotten hatten in ihrer Mehrheit gegen den Brexit gestimmt, waren jedoch insgesamt von den Engländern überstimmt worden. Das Urteil wurde einen Tag vor der Abstimmung im britischen Parlament über das von der Regierung May ausgehandelte Abkommen zum Brexit gefällt. Im Parlament zeichnet sich keine Mehrheit ab. Mit dem Urteil könnten jene Kräfte Auftrieb erhalten, die eine neue Volksabstimmung über den Brexit fordern.
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Generalanwalt des EuGH: Großbritannien kann Brexit einseitig widerrufen

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes hat in einem Rechtsgutachten festgestellt, dass Großbritannien ohne Zustimmung der übrigen EU-Mitgliedsläner den im März 2017 gestellten Austrittsantrag widerrufen und Mitglied der Europäischen Union bleiben  kann. Dies gelte bis zum Abschluss eines Austrittsabkommens. Das Gutachten, das rechtlich nicht bindend ist, erstellte der Generalanwalt im Rahmen eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof, das das oberste schottische Zivilgericht angestrengt hat. Das schottische Gericht wollte wissen, ob Großbritannien den Brexit einseitig und ohne Zustimmung der übrigen Mitgliedsstaaten widerrufen kann. Der Europäische Gerichtshof ist an das Gutachten des Generalanwaltes nicht gebunden, folgt aber häufig dessen Empfehlungen. Das Gutachten gibt jenen Auftrieb, die ein neues Referendum über den Brexit anstreben. Die britische Regierung ist der Auffassung, der Antrag des schottischen Gerichts sei bereits unzulässig. Das britische Parlament stimmt am 11.12.2018 über das von Premierministerin May ausgehandelte Brexitabkommen ab. Eine Mehrheit für das Abkommen ist mehr als fraglich. Bei einem Scheitern könnte es zu einem Referendum über den Vertrag kommen.
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Brexit-Vertrag widerspricht fundamental dem Selbstverständnis des britischen Parlaments

Der von der britischen Regierung mit der Europäischen Union ausgehandelte Brexit-Vertrag widerspricht fundamental dem britischen Prinzip der parlamentarischen Souveränität – ein Prinzip, das in Großbritannien seit der Glorreichen Revolution 1688/89 gilt. Nach diesem Prinzip ist das Parlament völlig frei in seiner Entscheidung und ist, anders als etwa das deutsche, französische oder amerikanische Parlament, nicht an höheres Recht, auch nicht an eine geschriebene Verfassung, gebunden. Insbesondere existiert in Großbritannien kein Verfassungsgericht, das vom Parlament beschlossene Gesetz aufheben könnte. Das Parlament ist souverän. Es kann nicht irren. Der Brexit-Vertrag sieht jetzt aber vor, dass das europäische Recht in Großbritannien bis Ende 2020, verlängerbar bis 2022, gelten wird, ohne dass das britische Parlament an der Ausgestaltung dieser Gesetze mitwirkt. Es kann die europäischen Gesetze auch nicht ändern. In Großbritannien sollen Gesetze gelten, die das britische Parlament nicht beschlossen hat. Das britische Parlament verliert damit seine Souveränität. Für Briten ein unvorstellbarer Vorgang.
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