EuGH: Großbritannien darf Brexit einseitig widerrufen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Großbritannien auch ohne Zustimmung der übrigen Mitgliedsstaaten den Austritt aus der Europäischen Union rückgängig machen kann. Kein Staat könne gezwungen werden, gegen seinen Willen der Europäischen Union beizutreten, und genausowenig könne er gezwungen werden, die Europäische Union gegen seinen Willen zu verlassen. Die Frist zum Widerruf ende mit dem Ende der Zweijahresfrist nach der Austrittserklärung, so das Gericht. Für Großbritannien wäre dies der 29.03.2019. Der Widerruf müsse mit den Anforderungen der Britischen Gesetze im Einklang stehen. Das Verfahren war durch das oberste schottische Zivilgericht angestrengt worden. Die Schotten hatten in ihrer Mehrheit gegen den Brexit gestimmt, waren jedoch insgesamt von den Engländern überstimmt worden. Das Urteil wurde einen Tag vor der Abstimmung im britischen Parlament über das von der Regierung May ausgehandelte Abkommen zum Brexit gefällt. Im Parlament zeichnet sich keine Mehrheit ab. Mit dem Urteil könnten jene Kräfte Auftrieb erhalten, die eine neue Volksabstimmung über den Brexit fordern.
Bild: Controller of Her Majesty’s Stationery Office [OGL 3 (http://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3)], via Wikimedia Commons

 

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