Europaparlament muss von der Leyen ablehnen

Der Vorschlag der europäischen Regierungschefs an das Europäische Parlament, die deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur neuen Präsidentin der Europäischen Kommission zu wählen, ist ein Rückfall in semidemokratische Zeiten der Europäischen Union. Es ist eine hart erkämpfte demokratische Errungenschaft, dass der Kommissionspräsident, der Regierungschef der Europäischen Union, nicht mehr allein von den Regierungschefs der Mitgliedstaaten bestimmt wird, sondern auf deren Vorschlag vom Parlament zu wählen ist. Das Parlament hat außerdem beschlossen, nur solche Kandidaten zu wählen, die in der Europawahl als Spitzenkandidaten für ihre Parteien aufgetreten sind. Auf diese Weise gelangte der amtierende Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker ins Amt, der sich bei der letzten Europawahl als Spitzenkandidat der europäischen Christdemokraten gegen den Sozialdemokraten Martin Schulz durchsetzte. Das Parlament würde sich selbst entmachten, wenn es von der Leyen wählen würde. Im Interesse der europäischen Demokratie muss das Parlament den Machtkampf mit dem Europäischen Rat aufnehmen und von der Leyen ablehnen. Den Regierungschefs war die Beschlusslage des Parlaments bekannt, als sie von der Leyen vorschlugen: Kommissionspräsident kann nur werden, wer bei der Europawahl für dieses Amt kandidiert hat. Von der Leyen jedenfalls stand auf keinem Wahlzettel.
Bild: Europäisches Parlament, Bilderdienst

Europawahl: Eroglu (Freie Wähler) will sich für mehr Klimaschutz und eine Stärkung der Regionen einsetzen

Engin Eroglu aus Schwalmstadt kandidiert als einziger Nordhesse auf einem sicheren Platz für die Europawahl. Wir sprachen mit dem Landesvorsitzenden der Freien Wähler über seine Ziele in Brüssel.

NKZ: Glaubt man den Umfragen, werden Sie als Nummer 2 der Bundesliste der Freien Wähler in das Europäische Parlament einziehen. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wollen Sie bei Ihrer Arbeit setzen?

Eroglu: Mir geht es darum, die Regionen in Europa zu stärken, den Klimaschutz zu verbessern und mehr Geld für die Bildung bereit zustellen. Vor allem aber ist das Prinzip der Subsidiarität stärker zu beachten. Einen europäischen Zentralstaat wie Macron ihn vorgeschlagen hat, lehne ich ab.

NKZ: Die Freien Wähler sind bisher vor allem auf kommunaler Ebene aktiv. Warum zieht es sie jetzt in das Europäische Parlament?

Eroglu: Die Entscheidungen in den Kommunen werden immer stärker durch Landes-, Bundes-, und Europapolitik geprägt und vorgegeben. Deshalb kandidieren wir Freien Wähler bereits seit einigen Jahren erfolgreich auch auf diesen Ebenen, um auch dort mehr Bürgernähe und Pragmatismus durchzusetzen. In Bayern sind wir sogar Regierungspartei.

NKZ: Was sollte sich bei den Institutionen der Europäischen Union ändern?

Eroglu: Die Rechte des Parlaments müssen gestärkt werden. Da ist zwar schon viel verbessert worden. Das Parlament hat aber noch immer kein Initiativrecht im Bereich der Gesetzgebung. Auch bei der Besetzung des Präsidenten der Europäischen Kommission muss das Entscheidungsrecht beim Parlament und nicht den Regierungschefs liegen.

EU-Regierungschefs ordnen Brexit-Chaos

Die EU-Regierungschefs haben mit ihren Beschlüssen zum Brexit das drohende Chaos zunächst abgewendet und Großbritannien unter Zugzwang gesetzt. Das britische Parlament muss jetzt entscheiden, ob es dem Brexitvertrag doch noch zustimmt und damit die Basis für weitere Verhandlungen schafft. Wenn es dies ablehnt, muss Großbritannien entweder an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen oder ohne Vertrag aus der Europäischen Union ausscheiden. Dadurch stellen die EU-Regierungschefs sicher, dass im Juni in rechtlich unangreifbarer Weise ein neues EU-Parlament gewählt werden kann. Klar ist damit aber auch: Bleibt es bei den sich widersprechenden Beschlüssen des britischen Unterhauses, dann wird Großbritannien ohne Vertrag in einem harten Brexit noch vor der Europawahl aus der Europäischen Union ausscheiden.
Bild: Controller of Her Majesty’s Stationery Office [OGL 3 (http://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3)], via Wikimedia Commons

Volksabstimmung Hessen: Herabsetzung Wählbarkeitsalter, Bekenntnis zu Europa und Abschaffung der Todesstrafe mit den meisten Gegenstimmen

Gleichzeitig mit der Landtagswahl wurde in Hessen auch über eine Änderung der Verfassung abgestimmt. Dabei zeigte sich, dass die Herabsetzung des Wählbarkeitsalters bei Landtagswahlen auf 18 Jahren mit 29,7% die meisten Gegenstimmen erhielt. Mit 17,6% vergleichsweise hoch war auch die Ablehnung der Aufnahme eines Bekenntnisses zur europäischen Integration in die Verfassung. Auch die Abschaffung der Todesstrafe, formal noch in der hessischen Verfassung enthalten, erhielt mit 16,8% relativ viele Gegenstimmen. In die Verfassung aufgenommen wurden zahlreiche Staatszielbestimmungen und eine Änderung bei der Durchführung eines Volksentscheides. Das Quorum zur Einleitung eines Volksentscheides wurde von 20% auf 5% der Stimmberechtigten abgesenkt. Zugleich wurden die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Volksentscheid aber erschwert, weil nicht allein die Mehrheit bei der Abstimmung genügt, sondern nunmehr diese Mehrheit ein Mindestquorum von 25% der Stimmberechtigten erreichen muss.
Bild: Hessischer Landtag, Kanzlei – H. Heibel

EU-Parlament fordert Sperrklausel für Europawahl in Deutschland

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Das Europäische Parlament hat mit den Stimmen der großen Parteien die Einführung einer Sperrklausel bei der Europawahl für Mitgliedstaaten mit mehr als 35 Sitzen beschlossen. Von den EU-Ländern mit mehr als 35 Sitzen haben nur Spanien und Deutschland keine Sperrklausel. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht die von den großen Parteien eingeführte Sperrklausel wegen Verstoßes gegen die Wahlrechtsgleichheit für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Union und SPD versuchen jetzt durch eine europarechtliche Regelung die Sperrklausel  in Deutschland dennoch einzuführen. Bei der letzten Wahl haben die kleinen Parteien 2,5 Millionen Stimmen erhalten und sieben Mandate im Europäischen Parlament errungen. Diese Mandate würden bei einer Sperrklausel an Union und SPD fallen mit der Folge, dass die Wähler der kleinen Parteien nicht im Parlament repräsentiert wären. Freie Wähler, Piraten und ÖDP haben deshalb angekündigt, gegen das zu erwartende deutsche Umsetzungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.
Bild: © Europäische Union, 2018 – Quelle: Europäisches Parlament, http://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/eu-affairs/20180601STO04818/das-war-das-eye2018

FREIE WÄHLER, Piratenpartei und ÖDP wollen gemeinsam gegen Sperrklausel zur Europawahl klagen

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Parlaments, Deutschland zur Einführung einer Sperrklausel ab der Europawahl 2024 zu verpflichten, kündigen FREIE WÄHLER, Piratenpartei und ÖDP an, gemeinsam gegen das deutsche Umsetzungsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Sie sehen einen Verstoß gegen das Recht jedes Wählers auf gleiche Erfolgschancen seiner Stimme. „Alle Befürchtungen, dass eine Europawahl ohne Sperrklausel das EU-Parlament zersplittern könnte, haben sich in Luft aufgelöst. Weder ist das prognostizierte Chaos eingetreten noch ist die Funktionsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigt“, so Ulrike Müller, EU-Abgeordnete der FREIEN WÄHLER. Mit der Sperrklausel gehe es den großen Parteien darum, bestimmte politische Ansichten aus dem Parlament fernzuhalten und sich noch mehr Mandate zuzuschustern.“ Den Willen von zwei Millionen deutschen Wählerinnen und Wählern kleiner Parteien zum eigenen Vorteil einfach unter den Tisch fallen lassen zu wollen, bedeutet einen Verlust an Demokratie und Pluralität in Europa, gegen den wir vorgehen werden“, begründet der Bundesvorsitzende der Piratenpartei Carsten Sawosch den Schritt. „Unsere Europaabgeordnete Julia Reda wird von Politico oder Forbes zu den einflussreichsten Europaabgeordneten gezählt. Sie ist die unverzichtbare Stimme der Internetnutzer im Kampf um ein modernes Urheberrecht und für digitale Freiheitsrechte in Brüssel.“ Auch die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) kritisiert die „Groko“ für eine deutsche EU-Sperrklausel als Beitrag zur weiteren Politik(er)verdrossenheit. „Unser EU-Abgeordneter hat sich im EU-Parlament vor allem kritisch gegen die vielen geplanten Freihandelsabkommen positioniert. Er ist in vielen weiteren politischen Bereichen als Abgeordneter aktiver als die vielen Hinterbänkler von Sozialdemokraten und Volkspartei“, so ÖDP-Generalsekretär Dr. Claudius Moseler. Dazu Prof. Dr. Klaus Buchner, Mitglied des Europäischen Parlaments für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP): „Wie das Bundesverfassungsgericht richtigerweise festgestellt hat, kontrolliert das EU-Parlament keine Regierung. Deshalb ist eine Sperrklausel sinnlos und undemokratisch, da sie den Wählerwillen verzerrt. Denn durch die Sperrklausel bekommen die größeren Parteien Sitze, die ihnen nach dem Wahlergebnis nicht zustehen.“
Hintergrund:
Die Reform des EU-Direktwahlakts tritt erst nach ihrer Ratifikation durch sämtliche EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Anschließend muss Deutschland die Reform durch Änderung des Europawahlgesetzes umsetzen, und zwar bis zur übernächsten Europawahl im Jahr 2024 (Artikel 3 Absatz 3). Für die Europawahl 2019 ist derzeit keine Sperrklausel vorgesehen.
FREIE WÄHLER, Piratenpartei und ÖDP erzielten bei der letzten Europawahl zwischen 1,3 Prozent und 0,6 Prozent der Stimmen. Sie sind im Europäischen Parlament mit jeweils einer oder einem Abgeordneten vertreten, die sich sämtlich einer Fraktion angeschlossen haben.
Die geplante Sperrklausel zu Europawahlen wird unter anderem von Mehr Demokratie e.V. und Abgeordnetenwatch als undemokratisch kritisiert. Sie hätte bei der Europawahl 2014 zwei Millionen deutsche Stimmen für kleine Parteien verfallen lassen, den Einzug sieben Abgeordneter kleiner Parteien wie FREIE WÄHLER, Piratenpartei, ÖDP, Familienpartei und Tierschutzpartei verhindert und zusätzliche Abgeordnete für CDU/CSU und SPD bedeutet. Eine Sperrklausel verschärft zudem die Wahlrechtsungleichheit in Europa: Schon bisher braucht es in Deutschland fünfmal so viele Wähler wie in Malta, um ins Europaparlament einzuziehen. Mit einer 2 Prozent-Hürde wird es in Deutschland 20mal so viele Wähler brauchen wie in Malta, um im Europäischen Parlament vertreten zu sein.
Bild: © Europäische Union, 2018 – Quelle: Europäisches Parlament, http://www.europarl.europa.eu/news/en/headlines/eu-affairs/20180621STO06334/parliament-this-week-facebook-hungary-cultural-conference

Freie Wähler lehnen Transitzonen ab – Reisefreiheit gefährdet

(v.l.n.r.) Stephan Wefelscheid, Ulrike Müller (MdEP) und Engin Eroglu

Die Spitzenkandidaten der FREIEN WÄHLER zur Europawahl 2019, Ulrike Müller, Engin Eroglu und Stephan Wefelscheid, sind sich einig: sollte die SPD ebenfalls Seehofers neues Grenzregime an der deutsch-österreichischen Grenze zustimmen, ist das der Anfang vom Ende des europäischen Schengenraums und damit der europäischen Reisefreiheit. Der Asylkompromiss von CDU/CSU ist schlecht für Österreich und in der Folge schlecht für die gesamte EU. Denn wenn Deutschland die deutsch-österreichische Grenze schließe und Asylbewerber nach Österreich zurückweise, werde Österreich gezwungen sein, seine nationalen Grenzen zu schließen. Dies werde einen Dominoeffekt von nationalen Grenzschließungen auslösen. Die Folgen werden sich dann an den ungesicherten EU-Außengrenzen zeigen, an Ländern, die bereits jetzt schon über jedes Maß belastet seien. Das Grundproblem der Migration nach Europa werde damit nicht gelöst, nur regional verlagert. Für eine dauerhafte Lösung brauche die EU ein funktionierendes Gemeinsames Europäisches Asylsystem. „Die Bundesregierung riskiert mit diesem nationalen Alleingang die Stabilität Europas. Statt sich mit den europäischen Nachbarn solidarisch zu zeigen und Ideen zu entwickeln, wie die EU- Außengrenzen besser geschützt und Fluchtursachen bekämpft werden können, gehen CDU/CSU und SPD den Weg des deutschen Alleingangs der Grenzschließung. Diese Politik ist verantwortungslos und eine Gefahr für die Zukunft Europas“, kritisiert die Europaabgeordnete Ulrike Müller die Berliner Politik.
Foto: FREIE WÄHLER Spitzentrio zur Europawahl 2019

EU-Präsident Juncker fordert Euro in allen EU-Ländern und weiteren Abbau der Grenzkontrollen

Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, fordert die Einführung des Euro in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. „Der Euro sollte mehr sein als die Währung einer Reihe ausgewählter Länder“, so Juncker. Dies würde bedeuten, dass auch Polen und Ungarn, die sich zunehmend von der Europäischen Union entfremden, aber auch arme Länder wie Rumänien und Bulgarien den Euro als Zahlungsmittel einführen. Zudem will er die sogenannte Schengenzone auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausdehnen mit der Folge des Abbaus aller noch verbliebener Grenzkontrollen innerhalb der Union.

BVerfG berät über Verfassungsmäßigkeit der 3%-Klausel bei Europawahl

Das Bundesverfassungsgericht berät derzeit über die Verfassungsmäßigkeit der Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht. Der Bundestag hatte im Oktober 2013 diese Sperrklauseln für die Europawahl eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im November 2011 die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Klausel für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben hatte. Das Gericht hatte die Sperrklausel aufgehoben, weil sie gegen die vom Grundgesetz garantierte Wahlrechtsgleichheit verstößt. Danach muss der Wert der abgegebenen Stimmen gleich sein. Bei einer Sperrklausel fallen jedoch jene Stimmen unter dem Tisch, die für jene Parteien abgegeben wurden, die die Sperrklausel nicht überspringen.  Dies sei nur dann verfassungsgemäß, wenn die Funktionsfähigkeit des zu wählenden Vertretungsorgans beeinträchtigt ist. Für das Europaparlament hatte das Gericht eine solche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit bereits deshalb verneint, weil auch mit der Sperrklausel in Deutschland 160 Parteien dem Europaparlament angehören. Außerdem gehöre es nicht zu den Aufgaben dieses Parlamentes – hierin unterscheide es sich vom Deutschen Bundestag -, eine stabile Regierung zu bilden. Schließlich betonte das Gericht die Gefahr, dass der deutsche Wahlgesetzgeber mit einer Mehrheit von Abgeordneten die Wahl eigener Parteien auf europäischer Ebene durch eine Sperrklausel und den hierdurch bewirkten Ausschluss kleinerer Parteien absichern könnte. Auf der Grundlage dieser Maßstäbe dürfte auch die Drei-Prozent-Klausel verfassungswidrig sein. In der mündlichen Verhandlung wollte das Gericht aber nicht nur über diese Wahlrechtsgrundsätze verhandeln. Thema war auch die Bindungswirkung des verfassungsgerichtlichen Urteils zur Aufhebung der Sperrklausel vom November 2011, das daraus folgende Normwiederholungsverbot und das Gebot der Organtreue. Auf deutsch: Das Bundesverfassungsgericht wollte wissen, warum der Bundestag ein Urteil des Gerichts nicht einhält.