Das Europäische Parlament hat mit den Stimmen der großen Parteien die Einführung einer Sperrklausel bei der Europawahl für Mitgliedstaaten mit mehr als 35 Sitzen beschlossen. Von den EU-Ländern mit mehr als 35 Sitzen haben nur Spanien und Deutschland keine Sperrklausel. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht die von den großen Parteien eingeführte Sperrklausel wegen Verstoßes gegen die Wahlrechtsgleichheit für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Union und SPD versuchen jetzt durch eine europarechtliche Regelung die Sperrklausel in Deutschland dennoch einzuführen. Bei der letzten Wahl haben die kleinen Parteien 2,5 Millionen Stimmen erhalten und sieben Mandate im Europäischen Parlament errungen. Diese Mandate würden bei einer Sperrklausel an Union und SPD fallen mit der Folge, dass die Wähler der kleinen Parteien nicht im Parlament repräsentiert wären. Freie Wähler, Piraten und ÖDP haben deshalb angekündigt, gegen das zu erwartende deutsche Umsetzungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.
Bild: © Europäische Union, 2018 – Quelle: Europäisches Parlament, http://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/eu-affairs/20180601STO04818/das-war-das-eye2018
EU-Parlament fordert Sperrklausel für Europawahl in Deutschland
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