In Kassel wird es am 07.03.2021 eine Jugendwahl geben. Durchgeführt wird sie von einem Zusammenschluss politikinteressierter, parteiloser Jugendlicher aus dem Raum Kassel. Sie zielen mit der Jugendwahl darauf ab, die Politisierung von jungen Menschen voranzutreiben und damit der Politikverdrossenheit entgegen zu wirken. Sie erhoffen sich durch ihr Engagement eine Erhöhung der Wahlbeteiligung bei zukünftigen Wahlen verbunden mit einer lebendigeren Demokratie und eines breiteren Wissens über die Agenden der Parteien.
Ein weiteres Ziel der Gruppe ist es, das Mindestwahlalter zu senken. Es sei fundamental, dass junge Menschen in einer Politik, die heute Entscheidungen für morgen und übermorgen trifft, eine Stimme erhalten. Die Wahl wird am 07.03.2021 in insgesamt 9 Wahllokalen durchgeführt. Angeboten wird auch eine Briefwahl. Mehr Informationen gibt es auf der Internetseite der Gruppe: https://jugendwahl-kassel.de
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Volksabstimmung Hessen: Herabsetzung Wählbarkeitsalter, Bekenntnis zu Europa und Abschaffung der Todesstrafe mit den meisten Gegenstimmen
Gleichzeitig mit der Landtagswahl wurde in Hessen auch über eine Änderung der Verfassung abgestimmt. Dabei zeigte sich, dass die Herabsetzung des Wählbarkeitsalters bei Landtagswahlen auf 18 Jahren mit 29,7% die meisten Gegenstimmen erhielt. Mit 17,6% vergleichsweise hoch war auch die Ablehnung der Aufnahme eines Bekenntnisses zur europäischen Integration in die Verfassung. Auch die Abschaffung der Todesstrafe, formal noch in der hessischen Verfassung enthalten, erhielt mit 16,8% relativ viele Gegenstimmen. In die Verfassung aufgenommen wurden zahlreiche Staatszielbestimmungen und eine Änderung bei der Durchführung eines Volksentscheides. Das Quorum zur Einleitung eines Volksentscheides wurde von 20% auf 5% der Stimmberechtigten abgesenkt. Zugleich wurden die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Volksentscheid aber erschwert, weil nicht allein die Mehrheit bei der Abstimmung genügt, sondern nunmehr diese Mehrheit ein Mindestquorum von 25% der Stimmberechtigten erreichen muss.
Bild: Hessischer Landtag, Kanzlei – H. Heibel