Kassel: Abwahlantrag gegen Verkehrsdezernenten Stochla (SPD)

„Stadtrat Stochla ist das Haupthindernis für eine Verkehrswende und damit für mehr Klimaschutz in Kassel. Er blockiert jedes Zurückdrängen des KfZ-Verkehrs zu Gunsten des ÖPNV und des Fahrradverkehrs. Die Machbarkeitsstudie für den Ausbau des Tramnetzes in Form einer Straßenbahnlinie nach Harleshausen liegt auch drei (!) Jahre nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung nicht vor. Die Förderung des Radverkehrs reduziert sich auf die Änderung des Straßenbelages in einer Kurve des Frasenweges und der Ausweisung eines kleinen Teiles der Schillerstraße als Fahrradstraße, ohne dass es dort zu einer Reduzierung des KfZ-Verkehrs kommt“, so Dr. Bernd Hoppe (Rettet die Bienen) zur Begründung seines Abwahlantrages. Außerdem sei die SPD neben der AfD der große Verlierer der Kommunalwahl. „Dies darf nicht nur Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung haben, sondern muss auch zu Veränderungen in der Stadtregierung, dem hauptamtlichen Magistrat, führen. Die SPD ist nach ihrer deutlichen Wahlniederlage dort überrepräsentiert“, so Hoppe. Schließlich sei Stochla als Ordnungsdezernent jedenfalls politisch verantwortlich für die peinliche Niederlage der Stadt vor dem Verwaltungsgericht Kassel in der Auseinandersetzung um die Plakatierung der sogenannten Beuys-Bäume. „Es ist sogar nicht auszuschließen, dass er hier auch persönlich Einfluss genommen hat. Kein deutscher Beamter käme auf den Gedanken, in einem Wahlkampf den kandidierenden Parteien Verfügungen mit Auflagen bezüglich der Plakatierung zuzustellen, von denen acht Verfügungen im Wortlaut identisch sind und allein die Verfügung an den neunten Wahlvorschlag zwei zusätzliche Auflagen enthält“, so Hoppe weiter. Insgesamt lasse sich feststellen, dass Stochla seinen Aufgaben sowohl als Verkehrs- als auch als Ordnungsdezernent einer Großstadt nicht gewachsen ist. 

Kassel: Rettet die Bienen mit eigenen Magistratskandidaten

„Fast 40.000 Menschen in Kassel leben mit einer leichten oder einer schweren Behinderung. Allein diese Zahl macht deutlich, wie wichtig es ist, behinderte Menschen an kommunalpolitischen Entscheidungen stärker zu beteiligen. Wir schlagen deshalb für den ehrenamtlichen Magistrat Petra Groß vor“, so Dr. Bernd Hoppe, Stadtverordneter der Wählergruppe Rettet die Bienen. Petra Groß als Streiterin für eine leichte Sprache und für die Rechte von Menschen mit Lernschwierigkeiten hat für ihr Engagement 2008 das Bundesverdienstkreuz bekommen. Sie ist zudem bereits seit Jahren Mitglied des Behindertenbeirates der Stadt Kassel. „Der Politik allgemein aber vor allem der Behindertenpolitik würde es guttun, wenn im Magistrat zumindest ein Mitglied aus eigenen Erfahrungen heraus Entscheidungen beeinflussen kann“, so Hoppe. Neben Petra Groß kandidiert für Rettet die Bienen auch Dirk Stolte für den ehrenamtlichen Magistrat.
Bild: karl rosen, live-portraits kassel

Corona-Demo in Kassel: Polizei handelte vorbildlich

Die Polizei hat bei den Corona-Versammlungen am vergangenen Wochenende in Kassel ihren Auftrag voll erfüllt und vorbildlich gehandelt. Durch ihre Strategie der Deeskalation kam es nicht zu Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder gar Toten. Sie trennte die Kritiker der Corona-Politik von Gegendemonstranten und schirmte die Kasseler Bevölkerung vor den Versammlungsteilnehmern ab. Allein durch dieses umsichtige Verhalten kam es nicht zu gewalttätigen Übergriffen.

Kasseler Wassergebühren: Verwaltungsgerichtshof muss neu entscheiden

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Kasseler Wassergebühren an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Dieser hatte unter Verweis auf Bundesrecht die Kasseler Wassergebühren für rechtswidrig erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht ist jedoch der Auffassung, dass Bundesrecht nicht verletzt sei. Die Verletzung von hessischem Kommunalrecht, von der der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung offenbar ausgehe, sei der Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht entzogen. Die Vorinstanz habe es jedoch versäumt, ausdrücklich zu erklären, dass ihre Entscheidung auch auf der Verletzung des hessischen Kommunalrechts beruhe. Im Urteil fehlen Formulierungen wie „Unbeschadet dessen“ oder „Unabhängig davon“, so die Vorsitzende Richterin Prof. Brick in der mündlichen Verhandlung. Dem Bundesverwaltungsgericht selbst sei es jedoch nicht möglich, eine Verletzung hessischen Kommunalrechts festzustellen. Deshalb sei die Sache zur erneuten Entscheidung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückzuverweisen. „Es ist damit zu rechnen, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof sein Urteil bestätigen und die Kasseler Wassergebühren für rechtswidrig erklären wird“, so der Kläger Dr. Bernd Hoppe, der für die Liste „Rettet die Bienen“ Mitglied der Kasseler Stadtverordnetenversammlung ist. „Sowohl das Verwaltungsgericht als auch der Verwaltungsgerichtshof haben unter Hinweis auf das hessische Kommunalrecht erklärt, dass es rechtswidrig ist, dass die Stadt von sich selbst eine Kommissionsabgabe verlangt, um diese dann auf die Gebührenzahler umzulegen.“

Verwaltungsgerichte müssen Versammlungsfreiheit in Kassel wiederherstellen

Das Grundgesetz formuliert es sehr einfach. „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ In Kassel war diese Grundrecht vom rotgrünen Magistrat für einige Stunden außer Kraft gesetzt worden. Er verbot den Kritikern der Corona-Politik der Bundesregierung jede Versammlung in Kassel. Erst die Verwaltungsgerichte hoben dieses „offensichtlich rechtwidrige Verbot“ (VG Kassel) wieder auf. Es ist sehr bedauerlich, dass erst die Verwaltungsgerichte die Geltung des Grundgesetzes in Kassel wiederherstellen müssen. „Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungsbildungsprozess und Willensbildungsprozess teilzunehmen, gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens. Diese grundlegende Bedeutung des Freiheitsrechts ist vom Gesetzgeber beim Erlass grundrechtsbeschränkender Vorschriften sowie bei deren Auslegung und Anwendung durch Behörden und Gerichte zu beachten.“, so das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1985. Dies gilt auch in Kassel. Hierauf haben die Verwaltungsgerichte zu Recht hingewiesen.

Gerichtsverfahren um Beuys-Bäume endet mit Kostentragungspflicht der Stadt Kassel

Nachdem die Stadt Kassel ihr rechtswidriges Verbot der Plakatierung der Beuys-Bäume aufgehoben hat, hat das Verwaltungsgericht Kassel das anhängige gerichtliche Verfahren beendet und der Stadt Kassel die Kostentragungspflicht aus einem Streitwert von 2.500,- € auferlegt. Zu dem Verfahren kam es, weil die Stadt im Kommunalwahlkampf allein der Wählergruppe „Rettet die Bienen“ verboten hat, die Beuys-Bäume mit Wahlplakaten zu umstellen. An die acht Mitbewerber erging ein solches Verbot nicht. Daraufhin wandte sich die Wählergruppe an das Kasseler Verwaltungsgericht. Unmittelbar nach Zugang der Klage hob die Stadt das Verbot auf. Die Kosten für das rechtswidrige Verhalten der Stadt tragen die Steuerzahler.

Stadt Kassel will 17.680 Stimmen der Wählergruppe „Rettet die Bienen“ nicht berücksichtigen

680 Wählerinnen und Wähler haben bei der Kommunalwahl am 14.03.2021 ihr Kreuz bei der Liste „Rettet die Bienen“ gemacht. Sämtliche ihrer jeweils 71 Stimmen, dies haben diese Wählerinnen und Wähler mit ihrer Stimmabgabe deutlich gemacht, sollten dieser Wählergruppe zu Gute kommen. Damit hat die Bienenliste allein von ihren Listenwählern insgesamt 48.280 Stimmen erhalten. Davon will die Stadt Kassel ausweislich ihrer Wahlauswertung aber nur 30.600 Stimmen berücksichtigen. 17.680 Stimmen fließen nicht in das Wahlergebnis ein und führen zum Verlust eines Sitzes in der kommenden Stadtverordnetenversammlung. Die Stadt Kassel setzt damit die bereits vor der Wahl begonnene Benachteiligung dieser erstmals angetretenen Wählergruppe, die sich vor allem für Artenschutz, Klimaschutz und eine Verkehrswende einsetzt, fort.

Wahltrend Kassel: Schwarzer Tag für Klima und Verkehrswende

Die Hoffnung vieler, dass die Kommunalwahl in Kassel zu einer Klimawahl wird, hat sich nicht erfüllt. Jene Parteien, die in der vergangenen Wahlperiode beim Klimaschurz und der Verkehrswende auf der Bremse standen (SPD, CDU, FDP, Freie Wähler und AfD) haben auch im neuen Stadtparlament eine bequeme Mehrheit von etwa 60%. Durch die Schwäche der AfD sind die autofreundlichen Parteien sogar in der Lage, eine Mehrheit gegen Grüne, Linke und „Rettet die Bienen“ zu bilden. Ihre starken Zugewinne werden die Grünen damit nicht in politisches Gewicht ummünzen können. Im Klimaschutz und in der Verkehrswende wird es weitere fünf Jahre Stillstand geben. Die Kasseler Wählerinnen und Wähler haben sich mit großer Mehrheit gegen die Klimaneutralität ihrer Stadt im Jahre 2030 ausgesprochen.

Wahl in Kassel: SPD vor Absturz, Grüne vor starken Gewinnen – und wohin fliegen die Bienen?

Rechnet man die seit Monaten stabilen Umfragewerte der Parteien auf Bundes- und Landesebene auf die Kommunalwahl in Kassel um, dann steht die SPD, die seit Jahrzehnten die Kasseler Kommunalpolitik dominiert, vor einem Absturz. Etwa 10 Prozentpunkte liegt sie in diesen Umfragen unter den Werten vor fünf Jahren, als die letzte Kommunalwahl stattfand. Die Grünen im Gegenzug haben in den letzten fünf Jahren um fast zehn Prozentpunkte zugelegt, die CDU liegt knapp unter ihrer Zustimmung von damals. Damit könnten die Grünen bei der Wahl am Sonntag zwischen 25% bis 30% der Stimmen erhalten, die SPD auf unter 20% abrutschen und die CDU sich bei knapp 20% halten. AfD, Linke und FDP verfügen bundes- und landesweit in etwa über die gleiche Zustimmung wie vor fünf Jahren, so dass bei ihnen keine großen Veränderungen zu erwarten sind. Interessant wird das Abschneiden der neuen Wählergruppe „Rettet die Bienen“ sein, die bei dem von unterschiedlichen Klimaschutzgruppen durchgeführten „Klimacheck“ von allen Bewerbern am besten bewertet wurde. Ihr Abschneiden wird darüber entscheiden, welchen Stellenwert der Klimaschutz in der kommenden Wahlperiode einnehmen wird.

Kasseler Jugendwahl: Grüne vorn – „Rettet die Bienen“ 5%

Bei der im Vorfeld der Kommunalwahl erstmals durchgeführten Kasseler Jugendwahl haben die Grünen mit gut 45% am besten abgeschnitten. Es folgen die Linken mit etwa 17%, die SPD mit gut 11% und die CDU mit 10%. Die erstmals bei der Kommunalwahl antretende Wählergruppe „Rettet die Bienen“ erreichte 5% der abgegebenen Stimmen. AfD, FDP und Freie Wähler erzielten etwas mehr als 1% Zustimmung. 386 junge Menschen haben sich an der Wahl beteiligt. Die vergleichsweise geringe Beteiligung führen die Initiatoren auf Versäumnisse in der Bildungspolitik zurück. „Wir fordern, dass die Politik einerseits einen größeren Schwerpunkt auf die Wahlen und demokratische Mitbestimmung im Bildungskontext legt und andererseits den Zugang durch die Herabsetzung des Wahlalters ermöglicht.“, so Marthe Spahn, Mitorganisatorin der Jugendwahl.