Gerichtsverfahren um Beuys-Bäume endet mit Kostentragungspflicht der Stadt Kassel

Nachdem die Stadt Kassel ihr rechtswidriges Verbot der Plakatierung der Beuys-Bäume aufgehoben hat, hat das Verwaltungsgericht Kassel das anhängige gerichtliche Verfahren beendet und der Stadt Kassel die Kostentragungspflicht aus einem Streitwert von 2.500,- € auferlegt. Zu dem Verfahren kam es, weil die Stadt im Kommunalwahlkampf allein der Wählergruppe „Rettet die Bienen“ verboten hat, die Beuys-Bäume mit Wahlplakaten zu umstellen. An die acht Mitbewerber erging ein solches Verbot nicht. Daraufhin wandte sich die Wählergruppe an das Kasseler Verwaltungsgericht. Unmittelbar nach Zugang der Klage hob die Stadt das Verbot auf. Die Kosten für das rechtswidrige Verhalten der Stadt tragen die Steuerzahler.

Beuys-Bäume: Stadt Kassel hebt Plakatierungsverbot auf

Auf den Eilantrag der Wählergruppe „Rettet die Bienen“ vor dem Verwaltungsgericht hat die Stadt Kassel ihr Verbot der Plakatierung der Beuys-Bäume aufgehoben. Sie bestätigt damit ihre jahrzehntelange Rechtsauffassung, dass es für ein solches Verbot keine Rechtsgrundlage gibt. Den Künstler Beuys wird dies freuen. Sein Kunstwerk der 7000 Eichen sollte ganz bewusst nicht in einem Museum verstauben, sondern sich als soziale Plastik zu einem stadtbildprägenden Bestandteil des öffentlichen Raums entwickeln. „Ich wollte ganz nach draußen gehen und einen symbolischen Beginn machen für ein Unternehmen, das Leben der Menschheit zu regenerieren innerhalb des Körpers der menschlichen Gesellschaft, und um eine positive Zukunft in diesem Zusammenhang vorzubereiten.“, so der Meister zu seinem Kunstwerk.

Die Aufhebung des Verbots finden Sie hier: