Gerichtsverfahren um Beuys-Bäume endet mit Kostentragungspflicht der Stadt Kassel

Nachdem die Stadt Kassel ihr rechtswidriges Verbot der Plakatierung der Beuys-Bäume aufgehoben hat, hat das Verwaltungsgericht Kassel das anhängige gerichtliche Verfahren beendet und der Stadt Kassel die Kostentragungspflicht aus einem Streitwert von 2.500,- € auferlegt. Zu dem Verfahren kam es, weil die Stadt im Kommunalwahlkampf allein der Wählergruppe „Rettet die Bienen“ verboten hat, die Beuys-Bäume mit Wahlplakaten zu umstellen. An die acht Mitbewerber erging ein solches Verbot nicht. Daraufhin wandte sich die Wählergruppe an das Kasseler Verwaltungsgericht. Unmittelbar nach Zugang der Klage hob die Stadt das Verbot auf. Die Kosten für das rechtswidrige Verhalten der Stadt tragen die Steuerzahler.

Beuys-Bäume: Stadt Kassel hebt Plakatierungsverbot auf

Auf den Eilantrag der Wählergruppe „Rettet die Bienen“ vor dem Verwaltungsgericht hat die Stadt Kassel ihr Verbot der Plakatierung der Beuys-Bäume aufgehoben. Sie bestätigt damit ihre jahrzehntelange Rechtsauffassung, dass es für ein solches Verbot keine Rechtsgrundlage gibt. Den Künstler Beuys wird dies freuen. Sein Kunstwerk der 7000 Eichen sollte ganz bewusst nicht in einem Museum verstauben, sondern sich als soziale Plastik zu einem stadtbildprägenden Bestandteil des öffentlichen Raums entwickeln. „Ich wollte ganz nach draußen gehen und einen symbolischen Beginn machen für ein Unternehmen, das Leben der Menschheit zu regenerieren innerhalb des Körpers der menschlichen Gesellschaft, und um eine positive Zukunft in diesem Zusammenhang vorzubereiten.“, so der Meister zu seinem Kunstwerk.

Die Aufhebung des Verbots finden Sie hier:


Kasseler Kommunalwahl vor Wiederholung

Wegen der Verletzung der Neutralitätspflicht durch den rotgrünen Magistrats droht eine Wiederholung der Kasseler Kommunalwahl. So wird dem Magistrat vorgeworfen, den Stimmzettel entgegen den Vorgaben des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gestaltet zu haben. Danach sind sämtliche Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel entweder neben- oder untereinander anzuordnen. Auf dem Kasseler Stimmzettel werden jedoch lediglich acht Wahlvorschläge nebeneinander am oberen Rand aufgeführt. Der neunte Vorschlag, die Wählergruppe „Rettet die Bienen“, wird am rechten Rand des Zettels versteckt. Der zweite Verstoß des Neutralitätsprinzips betrifft die Plakatierung der sogenannten Beuys-Bäume, die überall an exponierter Stelle im Stadtgebiet zu finden sind. Nur der Wählergruppe „Rettet die Bienen“ wurde es durch eine Verfügung des Magistrats untersagt, diese Bäume zur Plakatierung zu nutzen. Die übrigen Wahlbewerber erhielten eine solche Verbotsverfügung nicht, so dass diese die Beuys-Bäume im Wahlkampf über Wochen auch rege plakatierten. Erst auf einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht hin hob der Magistrat das Verbot auf und räumte damit sein rechtswidriges Verhalten ein. Wegen dieser Benachteiligungen eines Wahlbewerbers ist die Kommunalwahl in Kassel anfechtbar. Die Wählergruppe „Rettet die Bienen“ hat eine solche Wahlanfechtung angekündigt.

Beuys im Wahlkampf

Gesehen am Bebelplatz

Wahlplakate an Beuys-Bäumen. Ist das nicht Frevel? Oder zumindest die Missachtung eines Denkmals? Wohl nicht. Beuys, so kann man vermuten, hätte es gefallen. Sein Kunstwerk, die 7000 Eichen, mitten im Wahlkampfgetümmel. Und nicht im Museum. Hinter Glas. Ausgestellt. Sondern mitten im Leben. Unter uns. Oder mit den Worten des Meisters: Soziale Plastik.