Kasseler Kommunalwahl vor Wiederholung

Wegen der Verletzung der Neutralitätspflicht durch den rotgrünen Magistrats droht eine Wiederholung der Kasseler Kommunalwahl. So wird dem Magistrat vorgeworfen, den Stimmzettel entgegen den Vorgaben des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gestaltet zu haben. Danach sind sämtliche Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel entweder neben- oder untereinander anzuordnen. Auf dem Kasseler Stimmzettel werden jedoch lediglich acht Wahlvorschläge nebeneinander am oberen Rand aufgeführt. Der neunte Vorschlag, die Wählergruppe „Rettet die Bienen“, wird am rechten Rand des Zettels versteckt. Der zweite Verstoß des Neutralitätsprinzips betrifft die Plakatierung der sogenannten Beuys-Bäume, die überall an exponierter Stelle im Stadtgebiet zu finden sind. Nur der Wählergruppe „Rettet die Bienen“ wurde es durch eine Verfügung des Magistrats untersagt, diese Bäume zur Plakatierung zu nutzen. Die übrigen Wahlbewerber erhielten eine solche Verbotsverfügung nicht, so dass diese die Beuys-Bäume im Wahlkampf über Wochen auch rege plakatierten. Erst auf einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht hin hob der Magistrat das Verbot auf und räumte damit sein rechtswidriges Verhalten ein. Wegen dieser Benachteiligungen eines Wahlbewerbers ist die Kommunalwahl in Kassel anfechtbar. Die Wählergruppe „Rettet die Bienen“ hat eine solche Wahlanfechtung angekündigt.

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