Kasseler Wassergebühren: Verwaltungsgerichtshof muss neu entscheiden

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Kasseler Wassergebühren an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Dieser hatte unter Verweis auf Bundesrecht die Kasseler Wassergebühren für rechtswidrig erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht ist jedoch der Auffassung, dass Bundesrecht nicht verletzt sei. Die Verletzung von hessischem Kommunalrecht, von der der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung offenbar ausgehe, sei der Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht entzogen. Die Vorinstanz habe es jedoch versäumt, ausdrücklich zu erklären, dass ihre Entscheidung auch auf der Verletzung des hessischen Kommunalrechts beruhe. Im Urteil fehlen Formulierungen wie „Unbeschadet dessen“ oder „Unabhängig davon“, so die Vorsitzende Richterin Prof. Brick in der mündlichen Verhandlung. Dem Bundesverwaltungsgericht selbst sei es jedoch nicht möglich, eine Verletzung hessischen Kommunalrechts festzustellen. Deshalb sei die Sache zur erneuten Entscheidung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückzuverweisen. „Es ist damit zu rechnen, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof sein Urteil bestätigen und die Kasseler Wassergebühren für rechtswidrig erklären wird“, so der Kläger Dr. Bernd Hoppe, der für die Liste „Rettet die Bienen“ Mitglied der Kasseler Stadtverordnetenversammlung ist. „Sowohl das Verwaltungsgericht als auch der Verwaltungsgerichtshof haben unter Hinweis auf das hessische Kommunalrecht erklärt, dass es rechtswidrig ist, dass die Stadt von sich selbst eine Kommissionsabgabe verlangt, um diese dann auf die Gebührenzahler umzulegen.“

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