Verwaltungsgerichte müssen Versammlungsfreiheit in Kassel wiederherstellen

Das Grundgesetz formuliert es sehr einfach. „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ In Kassel war diese Grundrecht vom rotgrünen Magistrat für einige Stunden außer Kraft gesetzt worden. Er verbot den Kritikern der Corona-Politik der Bundesregierung jede Versammlung in Kassel. Erst die Verwaltungsgerichte hoben dieses „offensichtlich rechtwidrige Verbot“ (VG Kassel) wieder auf. Es ist sehr bedauerlich, dass erst die Verwaltungsgerichte die Geltung des Grundgesetzes in Kassel wiederherstellen müssen. „Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungsbildungsprozess und Willensbildungsprozess teilzunehmen, gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens. Diese grundlegende Bedeutung des Freiheitsrechts ist vom Gesetzgeber beim Erlass grundrechtsbeschränkender Vorschriften sowie bei deren Auslegung und Anwendung durch Behörden und Gerichte zu beachten.“, so das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1985. Dies gilt auch in Kassel. Hierauf haben die Verwaltungsgerichte zu Recht hingewiesen.

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