Verwaltungsgerichte müssen Versammlungsfreiheit in Kassel wiederherstellen

Das Grundgesetz formuliert es sehr einfach. „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ In Kassel war diese Grundrecht vom rotgrünen Magistrat für einige Stunden außer Kraft gesetzt worden. Er verbot den Kritikern der Corona-Politik der Bundesregierung jede Versammlung in Kassel. Erst die Verwaltungsgerichte hoben dieses „offensichtlich rechtwidrige Verbot“ (VG Kassel) wieder auf. Es ist sehr bedauerlich, dass erst die Verwaltungsgerichte die Geltung des Grundgesetzes in Kassel wiederherstellen müssen. „Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungsbildungsprozess und Willensbildungsprozess teilzunehmen, gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens. Diese grundlegende Bedeutung des Freiheitsrechts ist vom Gesetzgeber beim Erlass grundrechtsbeschränkender Vorschriften sowie bei deren Auslegung und Anwendung durch Behörden und Gerichte zu beachten.“, so das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1985. Dies gilt auch in Kassel. Hierauf haben die Verwaltungsgerichte zu Recht hingewiesen.

Gauck verkennt Werteordnung des Grundgesetzes

Mit seiner Forderung für eine „erweiterte Toleranz in Richtung rechts“ für jene Menschen, für die „Sicherheit und gesellschaftliche Konformität“ wichtiger sei als Freiheit, Offenheit und Pluralität greift der ehemalige Bundespräsident Gauck die Grundlage unserer Gesellschaft an – nämlich die Werteordnung des Grundgesetzes. Denn das Grundgesetz will eine Gesellschaft errichten, die frei, offen und plural ist. Deshalb haben die Grundrechte einen so hohen Stellenwert und sichern Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit und Kunstfreiheit gegenüber staatlichen und privaten Übergriffen. Sie bewähren sich gerade bei Angriffen einer konformen Mehrheit gegenüber Minderheiten wie Ausländern, Moslems, Juden, Schwulen oder nicht konform Denkenden. Diese Freiheit gilt natürlich auch für jene, denen Sicherheit und Konformität wichtiger ist als Freiheit, Offenheit und Pluralität. In der Gesellschaft des Grundgesetzes ist es selbstverständlich erlaubt, dies offen zu vertreten. Es muss aber klar sein, dass diese Menschen die Werteordnung des Grundgesetzes zu Gunsten einer autoritären und konformen Ordnung verändern wollen. Gerade die höchsten Repräsentanten unserer Demokratie dürfen nicht müde werden, dies immer wieder herauszustellen – auch dann, wenn sie nicht mehr im Amt sind. Gauck macht genau das Gegenteil.
Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde

Caricatura: Deutschland dreht durch! – Cartoons zur Lage der Nation

Wenn der Stammtisch endgültig die Deutungshoheit in der politischen Debatte übernimmt, haben die Irren gewonnen. Das wird man ja wohl noch sagen dürfen… Anscheinend geht es uns zu gut im freiheitlichsten System, das je deutschen Boden betreten hat. Wir leben im Zeitalter der Spalter und der Spaltung. Ist unsere Demokratie tatsächlich in die Jahre gekommen? Anlässlich des 70. Geburtstags des Grundgesetzes schauen führende Cartoonistinnen und Cartoonisten des Landes auf den Zustand der Nation. Was wurde erreicht und was ist noch zu tun? Wo herrscht Stillstand und wo braut sich was zusammen? Drehen eigentlich alle durch? Die Antworten liefert diese Ausstellung. Denn manchmal hilft nur noch der scharfe Blick der Komischen Kunst. Mit Arbeiten u.a. von Harm Bengen, Greser & Lenz, Hauck & Bauer, Til Mette, Martin Perscheid, Klaus Stuttmann, Ernst Volland, Klaus Staeck und vielen anderen.
Noch bis 11.8.2019, Caricatura Kassel
Deutschland dreht durch! – Cartoons zur Lage der Nation
Di bis Sa 12 bis 19 Uhr, So und Feiertage 10 bis 19 Uhr
Eintritt 5 Euro, ermäßigt 4 Euro
Bildnachweis: Cartoon: Tim Oliver Feicke/Caricatura


Streibl (FREIE WÄHLER): ‚Digitalpakt Schule‘ ist zentralistischer Wolf im föderalen Schafspelz

Die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER begrüßt die Entscheidung der bayerischen Staatsregierung, eine Grundgesetzänderung zur Mitfinanzierung der Schulen durch den Bund abzulehnen, um auf diese Weise die föderalen Rechte Bayerns zu wahren. „Der ‚Digitalpakt Schule‘ ist ein zentralistischer Wolf im föderalen Schafspelz. Dadurch würden die föderalen Strukturen der Bundesrepublik und insbesondere die Bildungskompetenzen der Länder durch die Hintertüre aufgebrochen“, so der Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER, Florian Streibl. „Es steht zu befürchten, dass Berlin hier massiv in die Bildungsstrukturen der Länder eingreifen möchte. Diesen vergifteten Apfel lehnen wir FREIEN WÄHLER klar ab.“
Bild: Bildarchiv Bayerischer Landtag, Foto: Rolf Poss

Spanien versus Katalonien: Auch in Deutschland darf ein Bundesland nicht über den Austritt abstimmen

In der Auseinandersetzung um das Unabhängigkeitsstreben der Region Katalonien beruft sich die spanische Regierung auf eine Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichts, wonach das Referendum gegen die spanische Verfassung verstößt. Die dortige Rechtslage stimmt mit der Rechtslage in Deutschland überein. Auch hier hat das Bundesverfassungsgericht unter Berufung auf den auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhenden Nationalstaat entschieden, dass die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“ seien. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder sei unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Diese verstoßen, so das Gericht bereits im Jahr 1993, gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Die Kläger wollten in Bayern eine Volksabstimmung über den Austritt Bayerns aus der Bundesrepublik abhalten.

Bild: By Pedro A. Gracia Fajardo, escudo de Manual de Imagen Institucional de la Administración General del Estado [CC0], via Wikimedia Commons

Bundesverwaltungsgericht erteilt Oberbürgermeistern Maulkorb

Das Bundesverwaltungsgericht hat  die politischen Handlungsmöglichkeiten von Oberbürgermeistern und anderen kommunalen Amtsträgern erheblich eingeschränkt. Ein Oberbürgermeister sei zwar als kommunaler Wahlbeamter grundsätzlich befugt, sich im Rahmen seines Aufgabenbereichs zu Themen der örtlichen Gemeinschaft öffentlich zu äußern. Diese Befugnis unterliege jedoch Grenzen. Aus dem Demokratieprinzip folge, dass ein Amtsträger sich zwar am politischen Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung beteiligen, ihn aber nicht lenken und steuern dürfe. Dabei sei es ihm nicht gestattet, „die Ebene des rationalen Diskurses“ zu verlassen oder die Vertreter anderer Meinungen ausgrenzen, so das Gericht in einer Presseerklärung.

Gegen diese Grundsätze verstieß nach Auffassung des Gerichts der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD). Er hatte gegen eine Demonstration unter dem Motto „Düsseldorfer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ zu einer Gegendemonstration aufgerufen und ab Beginn der ausländerfeindlichen Demonstration an verschiedenen öffentlichen Gebäuden der Stadt die Beleuchtung ausschalten lassen. Zugleich rief er die Düsseldorfer Bürger und Geschäftsleute auf, die Beleuchtung an ihren Gebäuden ebenfalls auszuschalten, um ein „Zeichen gegen Intoleranz und Rassismus“ zu setzen.

Der Aufruf zur Teilnahme an einer Gegendemonstration greife in unzulässiger Weise in den Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung ein, so nun das Bundesverwaltungsgericht. Mit dem Aufruf, das Licht auszuschalten, und dem tatsächlichen Ausschalten der Beleuchtung an städtischen Gebäuden habe Geisel zudem die Grenzen der Äußerungsbefugnis, sich in sachlicher und rationaler Weise mit den Geschehnissen in der Stadt Düsseldorf auseinanderzusetzen, überschritten und den „Bereich politischer Kommunikation durch diskursive Auseinandersetzung verlassen.“

Das Bundesverwaltungsgericht korrigiert damit die Entscheidungen der Vorinstanzen. Das Verwaltungsgericht verurteilte das Verhalten des Oberbürgermeisters nicht, das Oberverwaltungsgericht beanstandete nicht den Aufruf zur Gegendemonstration.

 

Verlängerung der Wahlzeit des Bundestages ist undemokratisch

Die von Bundestagspräsident Norbert Lammert vorgeschlagene Verlängerung der Wahlzeit des Bundestages auf fünf Jahre ist undemokratisch, weil sie die demokratische Legitimation der politisch Handelnden verringert. Der Abstand zwischen den Wählerinnen und Wählern und den Gewählten würde sich vergrößern und die Einflussmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger auf die Politik noch einmal verringern. Die Große Koalition sollte ihre verfassungsändernde Mehrheit nicht zum Abbau der Demokratie nutzen, sondern im Grundgesetz ein Mehr an Demokratie verankern. So könnte man endlich Volksabstimmungen ermöglichen, zu der es nach ebenso herrschender wie falscher Auffassung einer Grundgesetzänderung bedarf. Oder man könnte die Wahlzeit des Bundestages verkürzen, um so den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf die Politik zu stärken. Im Bereich der Grundrechte ist eine Stärkung des Persönlichkeitsrechtes dringend erforderlich, um den massiven Eingriffen in dieses Recht besser begegnen zu können.