Spanien versus Katalonien: Auch in Deutschland darf ein Bundesland nicht über den Austritt abstimmen

In der Auseinandersetzung um das Unabhängigkeitsstreben der Region Katalonien beruft sich die spanische Regierung auf eine Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichts, wonach das Referendum gegen die spanische Verfassung verstößt. Die dortige Rechtslage stimmt mit der Rechtslage in Deutschland überein. Auch hier hat das Bundesverfassungsgericht unter Berufung auf den auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhenden Nationalstaat entschieden, dass die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“ seien. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder sei unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Diese verstoßen, so das Gericht bereits im Jahr 1993, gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Die Kläger wollten in Bayern eine Volksabstimmung über den Austritt Bayerns aus der Bundesrepublik abhalten.

Bild: By Pedro A. Gracia Fajardo, escudo de Manual de Imagen Institucional de la Administración General del Estado [CC0], via Wikimedia Commons

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