Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrages dann verfassungswidrig ist, wenn ein Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots nicht möglich ist. Das Gericht erklärte den zusätzlichen Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungsbeitrag) in den Fällen für mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, in denen der Betriebsstätteninhaber nicht durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen. Damit gab das Gericht einer Klägerin Recht, die sich als Inhaberin eines Hostels gegen die Heranziehung zu dem zusätzlichen Rundfunkbeitrag für ihre Gästezimmer mit der Begründung wandte, dass dort mangels eines Empfangsgerät oder eines Internetzugangs das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot nicht zu nutzen sei.
Hier geht es zur Presseerklärung des Gerichts: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=66
BVerwG 6 C 32.16 – Urteil vom 27. September 2017
Vorinstanzen:




In einem Gespräch mit dem Spiegel hat die neue Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Andreas Nahles, mehr Kapitalismuskritik von ihrer Partei gefordert. Es ginge jetzt darum, programmatisch fundamental neue Wege zu gehen. „Wir haben es versäumt, die negativen Seiten der Globalisierung zu thematisieren“, so Nahles. „Die SPD muss wieder lernen, den Kapitalismus zu verstehen und, wo nötig, scharf zu kritisieren.“ Gleichzeitig bot sie der Linkspartei eine Zusammenarbeit an. „Wir haben jetzt vier Jahre in der Opposition vor uns, und wir müssen uns über unsere gemeinsame Verantwortung für unsere Demokratie auf die eine oder andere Weise verständigen. Dazu bin ich bereit“, so Nahles.
Der ehemalige Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, hat die Absage der SPD an eine Große Koalition relativiert. Für den Fall, dass die Bildung einer Koalition aus Union, FDP und Grünen scheitert und Merkel zurücktritt, sieht er eine neue Situation. Dies könnte zu einem Umdenken bei der SPD führen.
In ihrer Berichterstattung über das Defizit der documenta 14 wirft die HNA dem ehemaligen Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzenden der documenta gGmbH, Bertram Hilgen (SPD), kaum verhüllt vor, dass er den Straftatbestand der Untreue verwirklicht habe. Er habe den Künstlerischen Leiter der documenta, Adam Szymczyk, gewähren lassen, „ohne den gesamten Aufsichtsrat über die Emst-Pläne und die Forderung Szymczyks informiert zu haben. Diesen Schluss lässt der Bericht der Wirtschaftsprüfer zu. Insofern muss geschaut werden, ob hier nicht der Tatbestand der Untreue (siehe Hintergrund) gegeben ist“, so die HNA wörtlich. Allerdings werde, so die HNA weiter, „nach offiziellen Angaben … bisher nicht ermittelt.“ Auch gehe der – vertrauliche – Bericht der Wirtschaftsprüfer, der der HNA nach eigenen Angaben vorliegt, auf diese Frage nicht ein. Die Berichterstattung der HNA weist Hilgen im Deutschlandfunk als „grob falsch“ zurück. Er habe Szymczyk deutlich gemacht, dass es keine Erhöhung des Etats gebe und „wenn er für die Bespielung des EMST mehr Geld braucht, dann muss er an anderer Stelle Geld einsparen. Und dann haben wir eine Liste verabredet, die Geschäftsführerin, Herr Szymczyk und ich, wo wir für rund 550.000 Euro Einsparungen in Kunstprojekten festgelegt haben, so dass die Mehraufwendungen im EMST durch diese Reduzierungen ausgeglichen werden konnten. Und wir waren alle sehr froh, dass Herr Szymczyk da mitgegangen ist und am Ende gesagt hat: Ich bleibe an Bord der documenta 14“, so Hilgen.
Die Bundesvorsitzende der AfD, Frauke Petry, hat angekündigt, der neuen Bundestagsfraktion ihrer Partei nicht angehören zu wollen. Petry hatte ihren Wahlkreis in Sachsen direkt gewonnen. Sie hatte bereits im Wahlkampf den Kurs ihrer Partei kritisiert.
In ihrer mit Spannung erwarteten Rede zum Brexit hat sich die britische Regierungschefin May in Florenz für eine zweijährige Übergangsphase ausgesprochen. Dies sei erforderlich, damit sich die Menschen und Unternehmen auf die neue Situation einstellen könnten. Gleichzeitig warb sie für Verständnis der britischen Entscheidung. Aufgrund ihrer Geschichte seien die Briten immer skeptisch gegenüber der Europäischen Union gewesen. Der Brexit sei jedoch keine Entscheidung gegen Europa oder europäische Werte. Gleichzeitig kündigte sie an, dass Großbritannien jene Verpflichtungen einhalten werde, „die wir während unserer Mitgliedschaft gemacht haben.“ Eine Zahl nannte sie jedoch nicht. Brüssel verlangt noch Zahlungen in Höhe von 60 bis 100 Milliarden Euro. Würde Großbritannien auch in der Übergangsphase Zahlungen leisten, würden sich diese auf 20 Milliarden Euro belaufen.