
Wegen des britischen Mehrheitswahlrechts genügt Boris Johnson eine Zustimmung von lediglich 43,6% der Briten um 56% der Parlamentsmandate und damit die absolute Mehrheit der Sitze im britischen Unterhaus zu erringen. Gegenüber der Wahl 2017 verbesserten sich die Konservativen um lediglich 1,2 Prozentpunkte. Labour verlor 7,8 Prozentpunkte und kommt auf 32,2%. Dies genügt, um den Anteil der Laboursitze von 40,3% auf 31,2% zu verringern. Die Konservativen und die Brexitpartei erhielten zusammen lediglich 45,6% der Stimmen. Die Brexitbefürworter sind damit in der britischen Bevölkerung in der Minderheit. In der Mehrheit sind Labour, Liberaldemokraten, Schottische Nationalpartei und Grüne, die sich gegen den Brexit oder für eine neue Volksabstimmung ausgesprochen hatten. Sie kommen zusammen auf 50,3%.
Bild: By Think London [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons









Das britische Parlament hat mit 432 gegen 202 Stimmen den von Premierministerin May ausgehandelten Vertrag über den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union abgelehnt. Damit hat ein gutes Drittel von Mays konservativer Fraktion gegen die eigene Regierungschefin gestimmt. Labourchef Corbyn beantragte unmittelbar nach der Brexit-Abstimmung, der Regierung das Vertrauen zu entziehen. Sollte der Antrag Erfolg haben, kommt es zu Neuwahlen.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus in Zukunft besser zusammenarbeiten. Zu diesem Schluss kam der Sonderausschuss Terrorismus (TERR) des Europäischen Parlaments nach einer 15-monatigen Untersuchung. Der grenzüberschreitende Charakter des Terrorismus mache eine entschlossene koordinierte Reaktion und Kooperation in und zwischen den Mitgliedstaaten, den zuständigen Ämtern sowie den Agenturen und Einrichtungen der Union erforderlich. Das Europäische Parlament bestätigte in einer Resolution die Feststellungen und Empfehlungen des Sonderausschusses. Ulrike Müller, Europaabgeordnete der FREIEN WÄHLER, unterstützt die Forderungen nach einer verstärkten gemeinsamen Vorgehensweise im Kampf gegen Terrorismus: „Die Untersuchungen haben eine Reihe von Schwachstellen in der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und zwischen den Behörden aufgezeigt, insbesondere beim Informationsaustausch. Hier haben wir in den letzten Jahren bereits Fortschritte erzielt. Jetzt ist es an der Zeit, die Austauschprozesse verstärkt zu automatisieren und unsere Datenbanken besser zu koordinieren und zu vernetzen.“ Zur Gewährleistung der korrekten Funktionsweise der Informationssysteme sollen zukünftig Mindeststandards für die Datenqualität skizziert werden, um eine gleichbleibende Qualität der Daten unter Einhaltung der europäischen Datenschutzvorschriften sicherzustellen. „Unsere Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden sind auf hochwertige Daten angewiesen. Solche Daten bekommen wir am besten durch zielgerichtete Überwachung von verdächtigen Personen. Diese Art der Überwachung ist kostengünstiger, effizienter und zudem besser mit den geltenden Datenschutzvorschriften und den Grundrechten zu vereinbaren als eine flächendeckende Massenüberwachung. Wenn wir unsere Kapazitäten zielgerichtet und effizient einsetzen, stehen Sicherheit und Privatsphäre nicht im Widerspruch“, so Müller weiter. Der Sonderausschuss sprach sich zudem für verstärkte Bemühungen zur Prävention und Bekämpfung der Radikalisierung aus. So werden die Mitgliedstaaten unter anderem aufgefordert, Leitlinien für Schulen zur Bekämpfung der möglichen Radikalisierung von Schülern aufzustellen und deutlicher gegen Hassprediger vorzugehen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass junge Menschen in Europa radikalisiert werden. Die Anstiftung zu einer terroristischen Handlung oder einem Hassverbrechen ist eine Straftat. Deshalb müssen den bestehenden gesetzlichen Rahmen besser nutzen und gezielt mit allen rechtlichen Maßnahmen gegen diejenigen Personen vorgehen, die Hass und Extremismus verbreiten“, so Müller abschließend.