Markthalle Kassel: Partei „Die Partei“ bietet Vermittlung an

In die Auseinandersetzung um die Zukunft der Kasseler Markthalle kommt Bewegung: Der Kreisverband der Partei „Die Partei“ bietet in einer Presseerklärung seine Vermittlung an. Auslöser war der Besuch der jüngsten Sitzung der Stadtverordneten durch Parteimitglieder. Da seien von „dem einen oder anderen lustigen Gesellen ganz böse Wörter“ gefallen. Zur Bereinigung der hitzigen Diskussion formuliert der Kreisverband deshalb folgenden Lösungsansatz: Die Markthalle reguliert sich selbst. Die Lokalpolitiker zeigen sich überzeugt, dass ihr Vorschlag sowohl den Stadtverordneten als auch den Investoren und den Marktbeschickern zu Gute kommen werde.

Umfrage Europawahl: SPD und Grüne 16%, Union 29%, Freie Wähler 3%

Die im Bund regierenden Parteien von CDU/CSU und SPD kommen nicht aus ihrem Umfragetief heraus. Bei der jüngsten Umfrage zur Europawahl kommt die Union nur auf 29% und die SPD auf 16%. Auch die Grünen verlieren und liegen ebenfalls bei 16%. Profitieren können davon die kleinen Parteien, die wegen des Fehlens der 5%-Klausel mit einem Einzug ins Europaparlament rechnen können. So schaffen es die Freien Wähler auf 3%, die Tierschutzpartei und die Partei auf je 2% und die Piraten auf 1%. FDP und Linke liegen gleichauf bei 8% und die AfD kommt auf 12%

Satirepartei Die Partei muss keine Strafe zahlen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine von der Bundestagsverwaltung gegen die Satirepartei Die Partei verhängte Strafzahlung aufgehoben. Die Partei hatte im Jahr 2014 eine Lücke im Parteiengesetz genutzt und Geld verkauft, um damit zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Diese Einnahmen waren dann wiederum Grundlage für staatliche Zuwendungen. Damit ahmte sie die AfD nach, die Gold ohne Gewinnabsicht verkauft hatte, ebenfalls allein mit dem Ziel, Einnahmen zu erzielen. Gegen die AfD hatte die Bundestagsverwaltung keine Strafzahlung verhängt. Das Verwaltungsgericht sah kein gesetzeswidriges Verhalten der Satirepartei und gab deren Klage statt. Ihr Vorsitzender Sonneborn erklärte, dass er das Urteil akzeptiere und keine Rechtsmittel einlegen werde. Dies ist jedoch von der Bundestagsverwaltung zu erwarten. Der Gesetzgeber hat mittlerweile die Gesetzeslücke geschlossen.