Nachdem der SPD-Parteitag mit knapper Mehrheit die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen mit der Union zur Bildung einer Koalition beschlossen hat, fallen die Zustimmungswerte der SPD in zwei Umfragen auf historische Tiefststände. Forsa ermittelt einen Wert von 17%, INSA von 18%. Beide Werte wurden am 22.01.2018 und damit nach dem Parteitag erhoben.
US-Präsident Donald Trump hat in einer Erklärung verlauten lassen, sein ehemaliger Chefstrategen Steve Bannon habe „nichts mit mir oder meiner Präsidentschaft“ zu tun gehabt. „Als er gefeuert wurde, hat er nicht nur seinen Job verloren, sondern auch seinen Verstand.“ Bannon hat in einem Enthüllungsbuch eines Journalisten über Trump Amtsführung schwere Vorwürfe gegen Trumps Sohn, Tochter und Schwiegersohn erhoben. So nannte er ein Treffen von Donald Trump Junior mit einer russischen Anwältin mitten im Präsidentschaftswahlkampf 2016 als „verräterisch“ und „unpatriotisch“. Trump will die Veröffentlichung des Buches, aus dem bereits Auszüge bekannt wurden, verhindern. Trump hatte Bannon im August 2016 als Chefsgtrategen für seinen Wahlkampf verpflichtet. Er führte ihm wahlentscheidend zahlreiche Wähler aus dem ultranationalistischen Lager zu. Bannon musste das Weiße Haus im August 2017 verlassen, nachdem er sich insbesondere mit Trumps Kindern überworfen hatte. Seither ist er wieder Chef des einflussreichen rechtsgerichteten Portals „Breitbart News“.
Der Bundesvorsitzende der AfD, Jörg Meuthen, hat eine Äußerung des zum rechtsnationalen Parteiflügel zählenden AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier als rassistisch bezeichnet und weitreichende Ordnungsmaßnahmen angekündigt. Maier, vor seiner Wahl in den Bundestag Richter am Landgericht Dresden, hatte den Sohn des ehemaligen Tennis-Profi Boris Becker in seinem Twitter-Account als kleinen Halbneger bezeichnet. Maier bestreitet, dass er selbst den Tweet abgesetzt habe. Er stamme von einem Mitarbeiter.
Die CSU bleibt trotz der Beilegung des offenen Führungsstreites zwischen Seehofer und Söder in einer Umfrage des GMS-Instituts unter 40% Zustimmung. Die SPD kommt auf 15%, die AfD auf 12%, die Grünen auf 10%, die Freien Wähler auf 7%, die FDP auf 7% und die Linke auf 3%. Damit ist die CSU weiter sehr weit von einer absoluten Mehrheit entfernt und benötigt sowohl die Stimmen der Freien Wähler als auch der FDP zur Regierungsbildung.
Nach einer Veröffentlichung des Bundestagspräsidenten haben CDU, FDP und CSU mit Abstand die meisten Großspenden in diesem Jahr erhalten. Die CDU erhielt knapp 2,9 Millionen Euro, die FDP etwa 1,9 Millionen Euro und die CSU 650.000,- Euro an Großspenden. Die Grünen kamen auf 373.000,- Euro und die SPD auf etwa 350.000,- Euro. Linke, AfD und Freie Wähler erhielten keine meldepflichtigen Großspenden. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.
Die Separatisten habebbei der Wahl zum katalanischen Regionalparlament ihre absolute Mehrheit verteidigt. Sie stellen künftig 70 von 135 Abgeordneten im neuen Parlament. Die Wahlbeteiligung ist im Vergleich zur Wahl 2015 deutlich angestiegen. Der Neuwahl vorausgegangen ist eine heftige Auseinandersetzung zwischen der spanischen Zentralregierung und der katalanischen Regionalregierung um die Unabhängigkeit Kataloniens. Die katalanische Regierung hatte auf der Grundlage eines Referendums die Unabhängigkeit Kataloniens von Spanien erklärt. Daraufhin setzte die spanischen Regierung die katalanische Regierung ab und erließ gegen ihre Mitglieder Haftbefehle. Außerdem wurde das katalanische Parlament aufgelöst und Neuwahlen angeordnet. Der Regionalpräsident Carles Puigdemont setzte sich nach Belgien ab und führte von dort Wahlkampf.
Die Freien Wähler Hessen kritisieren den von der schwarzgrünen Landtagsmehrheit beschlossen Neuzuschnitt der Wahlkreise für die Landtagswahl im kommenden Jahr. Der Neuzuschnitt sei nur eine unzureichende Reform, so der Landesvorsitzende der Freien Wähler, Engin Eroglu. „Der hessische Landtag hat aktuell 110 Abgeordnete. Wir Freie Wähler sind der Überzeugung, dass der Landtag verkleinert werden sollte. Eine Reduzierung um 20 Abgeordnete auf 90 Sitze schränkt die parlamentarische Arbeit nicht ein und würde den Bürgerinnen und Bürgern unseres Bundeslandes bares Geld sparen.“ Auch bei der Wahlkreisreform gehe es einzig um Pfründe, die die Parteien in Wiesbaden unbedingt verteidigen wollten, dabei aber die Außenwirkung in den Städten und Gemeinden aus den Augen verlören, so Eroglu. „Auf den Dörfern fehlt das Geld, die Kommunen müssen sparen und befinden sich teilweise unter Rettungsschirmen aber im Hessischen Landtag lebt man weiter in Saus und Braus“, betont der hessische Landesvorsitzende der Freien Wähler und argumentiert weiter: „Städte und Gemeinden sind zu großen Teilen unterfinanziert, wodurch Gebühren und Abgaben erhöht werden müssen, die dann schlussendlich die Bürgerinnen und Bürger direkt belasten“. Auch fürchtet Eroglu – und hier stimmt er mit Laubachs Bürgermeister Peter Klug überein –, dass die Politikverdrossenheit durch die Neueinteilung weiter steigen könnte: „Die Neueinteilung der Wahlkreise ist den Wählerinnen und Wählern nicht plausibel zu vermitteln. Die Zuordnung von Wahlberechtigten zu neuen Wahlkreisen macht in der vorliegenden Version keinen Sinn. Hier scheint es einzig um ein potentielles Stimmen-Geschacher der CDU zu gehen, vor allem wenn man sich die Neuordnung des Wahlkreises Hersfeld näher anschaut.“ Dass dies alles unter dem Deckmäntelchen einer transparenten und demokratisch-demoskopisch korrekten Stimmenverteilung geschehe, macht Eroglu fassungslos. Auch kann er nicht nachvollziehen, warum selbst den Bedenken von renommierten Staatsrechtlern, die im Innenausschuss zum Gesetzentwurf befragt wurden, nicht Rechnung getragen wurde; diese hatten bekundet, dass die nun beschlossene Wahlkreisreform nicht weit genug ginge und eine große Reform der einzig richtige Weg sei. Auch sei eine solche Reform unmittelbar vor der hessischen Landtagswahl nicht nachvollziehbar, vor allem, weil die Datenbasis der Entscheidung aus dem Jahr 2015 stamme. „Man fragt sich schon, warum CDU und Grüne es nun so eilig haben – und vor allem, was sie in den letzten beiden Jahren gemacht haben“, so Eroglu. Es sei völlig intransparent, warum bestimmte Städte und Gemeinden den Wahlkreis wechseln müssen und andere nicht, vor allem weil sich die Datengrundlage in manchen hessischen Städten und Gemeinden schon wieder verändert habe. Eroglu ist gespannt, ob das Gesetz der Landesregierung in der bestehenden Form nun umgesetzt werden kann oder ob eine Klagewelle droht.
Der Flughafen Kassel-Calden bleibt Regionalflughafen und wird nicht zum Verkehrslandeplatz zurückgestuft. Dies gaben Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) in Wiesbaden bekannt. Der Flughafen sei zwar defizitär, die vom Land zu tragenden Kosten seien aber in den vergangenen Jahren deutlich gesenkt worden. „Da ist ganz zum Schluss ein Jahresbetrag für das Land von rund 1,6 Millionen Euro im Feuer“, so Schäfer, der auch Aufsichtsratschef des umstrittenen Flughafens ist. „Dagegen stehen dann Arbeitsplatzverluste vor Ort und fehlende weitere Perspektiven, so dass wir uns in der Abwägung entschlossen haben, es bei der bisherigen Konzeption zu belassen.“ Die Grünen, die sich als Oppositionspartei gegen den Neubau des Flughafens gewandt hatten, hatten im Koalitionsvertrag mit der CDU eine Evaluation durchgesetzt. Diese ist jetzt positiv für den Flughafen ausgefallen.
Bild: Foto: Sven Teschke / , via Wikimedia Commons, free licence CC BY-SA 3.0-de
Sexualpartner in Schweden müssen künftig vor jedem Sexualkontakt einen Einverständnisvertrag schließen. So will es der Entwurf eines „Einverständnis-Gesetzes“, das die rotgrüne Regierung vorgelegt hat. Damit sollen Frauen besser vor Übergriffen und Vergewaltigungen geschützt werden. Bisher müssen die Frauen deutlich machen, wenn sie keinen Sex wollen und dies im Zweifel auch beweisen. Der Gesetzentwurf kehrt die Beweislast um. Der Mann muss im Zweifel beweisen, dass ein Einverständnis der Partnerin vorliegt. Der Entwurf lässt zwar ein mündliches Einverständnis genügen, ein solches wird im Streitfall aber nicht beweisbar sein. Deshalb dürfte vor jedem Sexualkontakt künftig ein schriftlicher Einverständnisvertrag zwischen den Partnern ratsam sein.
Bild: By Marcus Cyron (Own work) [Public domain], via Wikimedia Commons
Liebesakt; Detail einer Pompejanischen Wandmalerei im Schlafgemach (Cubiculum 43) der Casa del Centenario (IX 8,3), 1. Jh. n. Chr.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass einzelne bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen für das Fach Humanmedizin teilweise willkürlich und damit mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Die beanstandeten Vorschriften verletzen den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot. Diesen Anspruch leitet das Gericht aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG (Berufsfreiheit) in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG (Allgemeiner Gleichheitssatz) ab. Die landesgesetzlichen Bestimmungen zum Auswahlverfahren der Hochschulen verstoßen zudem teilweise gegen den Vorbehalt des Gesetzes. Das Bundesverfassungsgericht fordert die Gesetzgeber auf, eine Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen.
Dabei hat das Gericht ausdrücklich keine Bedenken, dass für einen Anteil von 20 % der in den Hauptquoten zu vergebenden Studienplätze nach der Abiturdurchschnittsnote vergeben wird. An der Sachgerechtigkeit der Abiturnote als Eignungskriterium hat das Gericht keine verfassungsrechtlichen Zweifel. Es beanstandet jedoch, dass dieses Kriterium durch den Rang des Ortswunsches überlagert wird. Dies sei kein geeignetes Kriterium und deshalb verfassungswidrig. Das Gericht fordert außerdem für die Vergabe der Studienplätze nach eigenen Eignungsprüfungsverfahren der Hochschulen, dass diese in standardisierter und strukturierter Weise erfolgt. Insbesondere dürfe in den Verfahren allein die Eignung der Bewerber überprüft werden. Diesen Anforderungen werden sowohl einige Regelungen des Hochschulrahmengesetzes als auch der Landesgesetze nicht gerecht.