Auch SPD-Neumitglieder dürfen über GroKo abstimmen

Die Führung der SPD hat entschieden, dass auch Neumitglieder sich an der Abstimmung über einen Koalitionsvertrag mit den Unionsparteien beteiligen können. Stichtag ist der 6. Februar 2018. Wer bis zu diesem Tag in die Mitgliederdatei aufgenommen wurde, ist abstimmungsberechtigt. Zuvor hatte sich die Führungsspitze besorgt gezeigt über die große Zahl von Neueintritten. Die Jusos hatten für den Parteieintritt geworben („Einen Zehner gegen die GroKo“) in der Hoffnung, damit die Zahl der Gegner einer großen Koalition zu erhöhen.

Hans Eichel fordert Schulz zum Verzicht auf Ministeramt auf

Der frühere Finanzminister und hessische Ministerpräsident Hans Eichel hat seinen Parteivorsitzenden Martin Schulz aufgefordert, nicht als Minister in ein Kabinett Merkel einzutreten. Gegenüber der Welt am Sonntag erklärte er, dass Schulz als Parteivorsitzender die Erneuerung der SPD zu seiner Hauptaufgabe machen und dies nicht als Nebenjob begreifen solle. Er verstehe diejenigen Parteifreunde, die sich Sorgen um die Erkennbarkeit der SPD machen. „Gerade ihnen muss deutlich werden: Die Erneuerung der SPD ist eine überlebenswichtige Aufgabe, die man nicht auf die leichte Schulter nehmen darf“, so Eichel.

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Polizei setzt Staatstrojaner ein

Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR hat das Bundeskriminalamt (BKA) damit begonnen, Staatstrojaner gegen Handy-Nutzer einzusetzen. Als Staatstrojaner wird eine Software bezeichnet, die vom Staat eingesetzt wird und die Sicherheitslücken in Computern ausnutzt, um auf Daten und Dokumente zuzugreifen. Dabei wird auf die Informationen zugegriffen, bevor diese verschlüsselt werden. Die Polizei nennt diese Software daher Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Mit der Verwendung dieser Software werden erhebliche Überwachungslücken geschlossen, so BKA-Vizepräsident Peter Henzler. Nach ihrer Verschlüsselung durch Anbieter wie WhatsApp oder Signal sind die Informationen auch durch die Polizei nicht mehr entschlüsselbar. Der von diesen Anwendern benutzt Code gilt als „einbruchssicher“. Das BKA wollte aus „einsatztaktischen Gründen“ keine Angaben dazu machen, wie oft sie den Staatstrojaner bereits eingesetzt hat.

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Schulz und Seehofer wollen Minister werden

Die Vorsitzenden von SPD und CSU, Martin Schulz und Horst Seehofer, streben offenbar Ministerämter in der Bundesregierung an. Dies haben beide Politiker gegenüber Führungskräften ihrer jeweiligen Parteien erkennen lassen berichtet der Spiegel. Schulz will demnach Außenminister oder Finanzminister werden, Seehofer Wirtschaftsminister oder Finanzminister. Im Bundestagswahlkampf hatte Schulz erklärt, nicht in ein Kabinett Merkel eintreten zu wollen.

Wir Wochenendrebellen: Autorenlesung in der Bücherei Kirchditmold

Am Sonntag 28. Januar 2018, 17.00 Uhr, findet in der Bücherei Kirchditmold eine Autorenlesung statt. Mirco und Jason von Juterczenka berichten witzig und spannend, leidenschaftlich und sympathisch, natürlich und ganz offen über ihre Fußballabenteuer. Das Besondere: Jason ist Autist und auf der Suche nach seinem Lieblingsverein. Bevor er sich festlegt, will er alle Vereine gesehen haben. Deshalb reist sein Vater Mirco mit ihm durch die Stadion in Deutschland und Europa. Also nicht nur ein Fußballbuch. Sondern auch ein Buch über Autismus mit seinen Behinderungen und Behilflichkeiten, Erziehung, Familienleben und Elternliebe. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. Wegen des beschränkten Platzangebotes ist eine Voranmeldung unter www.buecherei-kirchditmold.de erwünscht.

Kassel: Künftig doch eine Katzenschutzverordnung?

Mit dem Wechsel im Amt des Oberbürgermeisters scheinen die Chancen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung gestiegen zu sein. Der bisherige Oberbürgermeister hatte dies mehrfach mit der Begründung abgelehnt, für den Erlass einer solchen Verordnung gebe es keine ausreichende Rechtsgrundlage. Zudem falle dies nicht in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung. Vielmehr gebe es hier eine alleinige Zuständigkeit des Oberbürgermeisters. Die Stadtverordneten hatten mehrfach den Erlass einer solchen Verordnung gefordert. Im Rechtsausschuss stellte der neue Ordnungsdezernent Dirk Stochla jetzt den Erlass einer Katzenschutzverordnung in Aussicht. Zugleich betonte er, dass die Stadtverordneten über den Verlauf des Entscheidungsprozesses informiert werden.

Strafverfahren Dr. Hoppe: Eine Einstellung, zwei Freisprüche, zwei Schuldsprüche

Das Strafverfahren vor dem Landgericht Kassel gegen Rechtsanwalt Dr. Hoppe endet mit einer Einstellung, zwei Freisprüchen und zwei Schuldsprüchen.

Einstellung
Nach einem Verkehrsunfall wandte sich das geschädigte Ehepaar an den Rechtsanwalt zur Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche. Ihr verunfalltes Fahrzeug hatten sie einer Werkstatt zur Reparatur übergeben und gleichzeitig der Werkstatt ihren Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung abgetreten. Diese zahlte irrig die Reparaturkosten an den Anwalt. Hierauf wies der Anwalt die Eheleute hin und fragte, ob er das Geld an die Versicherung zurückzahlen solle. Das Ehepaar verlangte die Auszahlung der Reparaturkosten an sich. Die Staatsanwalt sah darin eine Untreue des Anwaltes. Das Verfahren wurde auf Anregung des Gerichts eingestellt.

Freisprüche
Der Rechtsanwalt wurde in einer Erbrechtsangelegenheit beauftragt. Er verzichtete auf das Entstehen einer Geschäftsgebühr und riet direkt zur Klage. Nach Klageauftrag erstellte er einen Klageentwurf und übersandte eine Kostenvorschussnote auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Nach Zahlung der Kostennote reichte er die Klage bei Gericht ein und zahlte nach Aufforderung die Gerichtskosten mit Verrechnungsscheck ein. Danach kam es zur Kündigung des Mandates. Er rechnete das Mandat ab und erstattete die nicht verbrauchten Kosten. Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Betrug, weil der Anwalt nie vorgehabt habe, eine Klage zu erstellen und eine Gebührenüberhebung, weil seine Kostenvorschussnote nicht im Einklang mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz stand. Das Landgericht sprach den Anwalt in beiden Punkten frei.

Schuldspruch Testamentsvollstreckung
Der Rechtsanwalt wurde in einem Testament als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Nach dem Tod der Erblasserin löste er das Depot und das Konto der Erblasserin auf und zahlte hieraus Nachlassverbindlichkeiten, darunter auch das Testamentsvollstreckerhonorar. Auf seinen Beweisantrag unterstellte das Gericht als wahr, dass der Anwalt stets in der Lage war, aus seinen liquiden Mitteln heraus sämtliche vereinnahmten Gelder auszukehren. Das Gericht sah sowohl in der Auflösung des Depots als auch in der Auflösung des Kontos den Tatbestand der Untreue als verwirklicht an und entschied auf zwei Freiheitsstrafen in Höhe von acht Monaten und sechs Monaten.

Schuldspruch Erbrechtsangelgenheit
Der Rechtsanwalt wurde mit der Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen beauftragt. Die Gegenseite zahlte auf den Anspruch. Das Geld wird verspätet vom Rechtsanwalt an die Mandanten ausgezahlt. Ein Vermögensschaden bei den Mandanten entsteht nicht. Das Landgericht sieht den Tatbestand der Untreue als verwirklicht an. Weil die Zahlung der Gegenseite in drei Raten erfolgte, entschied es auf drei Freiheitsstrafen in Höhe von einem Jahr, sieben Monaten und sechs Monaten.

Die einzelnen Freiheitsstrafen fasst das Gericht zu einer Gesamtfreiheitssstrafe in Höhe von zwei Jahren zusammen und setzt diese zur Bewährung aus.

 

 

HNA-Auflage weiter im Sinkflug

Trotz einer zunehmenden Boulevardisierung ihrer Berichterstattung nimmt die Druckauflage der in Kassel erscheinenden Hessischen Allgemeinen (HNA) weiter ab. So fiel die Druckauflage im vierten Quartal 2017 verglichen mit dem vierten Quartal 2016 von 202.429 auf 194.869. 2015 betrug die Druckauflage im vierten Quartal noch 210.038. Damit setzt die Zeitung ihren langfristigen Abwärtstrend trotz verstärkter Unterhaltungsorientierung durch Intimisierung, Personalisierung und Skandalisierung fort. So betrug die Druckauflage – jeweils im vierten Quartal – 233.787 im Jahr 2012, 253.347 im Jahr 2007, 276.584 im Jahr 2002 und 285.285 im Jahr 1998. Ähnlich negativ ist die Entwicklung bei der Zahl der Abonnenten. Diese fiel auf 178.595 (viertes Quartal 2017) nach 183.488 (viertes Quartal 2016) und 187.846 (viertes Quartal 2015). Auch bei den Abonnentenzahlen besteht ein langfristiger Abwärtstrend. Im jeweils vierten Quartal betrug die Zahl der Abonnenten 206.321 im Jahr 2012, 221.736 im Jahr 2007, 241.961 im Jahr 2002 und 249.490 im Jahr 1998. Im Zeitraum vom vierten Quartal 1998 bis zum vierten Quartal 2017 sanken damit die Zahl der Abonnenten um 28,42% und die der Druckauflage um 31,93%. Die Zahlen sind veröffentlicht von der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW). Diese ist eine staatlich unabhängige, nicht kommerzielle und neutrale Prüfinstitution für den deutschen Werbeträgermarkt. Die Tätigkeit der IVW steht unter der gemeinsamen Aufsicht der Medienanbieter, Media- und Werbeagenturen und Werbungtreibenden, die als Verkäufer, Mittler und Käufer von Werbeträgerleistungen am Markt aufeinandertreffen.

Über Vermögensverteilung, Vermögenssteuer und Großspenden an CDU, CSU und FDP

In fast keinem Land Europas ist das Vermögen so ungleich verteilt wie in Deutschland. Die 45 reichsten Familien besitzen soviel wie die Hälfte der gesamten Bevölkerung. Es liegt deshalb nahe, dass der Staat über die Einführung einer Vermögenssteuer und die Anhebung des Spitzensteuersatzes die kleine Zahl von Vermögenden stärker zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben heranzieht. SPD und Grüne haben deshalb in den Verhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung diese Forderungen erhoben. Sie scheiterten am Widerstand von CDU, CSU und FDP. Natürlich kann man nur spekulieren, warum diesen Parteien die Interessen der reichsten Familien in Deutschland wichtiger sind als die Interessen der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung. Eine mögliche Antwort findet sich in der Veröffentlichung des Bundestagspräsidenten über Großspenden an die Parteien. So haben CDU, FDP und CSU 2017 mit Abstand die meisten Großspenden erhalten. Die CDU erhielt knapp 2,9 Millionen Euro, die FDP etwa 1,9 Millionen Euro und die CSU 650.000,- Euro an Großspenden. Die Grünen kamen auf 373.000,- Euro und die SPD auf etwa 350.000,- Euro. Linke, AfD und Freie Wähler erhielten keine meldepflichtigen Großspenden. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.

 

SPD-Führung besorgt über große Zahl von Neueintritten

Die Führung der SPD ist besorgt über die große Zahl von Neueintritten seit dem Beschluss des Bundesparteitages über die Aufnahme von Verhandlungen mit der Union zur Bildung einer Koalition. Mit dem Beschluss steht zugleich fest, dass die Mitglieder der SPD und nicht ein Parteitag über einen Eintritt in eine solche Koalition entscheiden werden. Die Sorge rührt daher, dass die Gegner einer Koalition mit der Union, insbesondere die Jusos, zum Eintritt in die SPD aufgefordert haben, um auf diese Weise das Ergebnis des Mitgliederentscheides zu beeinflussen. SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil kündigte an, dass der SPD-Vorstand in der kommenden Woche einen Stichtag festlegen werde, von dem an Mitglieder in der Partei gewesen sein müssen, um sich am Mitgliedervotum beteiligen zu dürfen. Die SPD geht damit einen anderen Weg als die britische Labour-Partei. Diese hatte im Zuge der Direktwahl des Parteivorsitzenden ihre Mitgliederzahl verdreifacht. Insbesondere die Neumitglieder wählten gegen den Willen der Parteiführung Jeremy Corbyn zum neuen Vorsitzenden, der bei der Unterhauswahl die regierenden Tories an den Rand einer Niederlage brachte. Labour ist seither mit etwa 640.000 Mitgliedern die mit Abstand mitgliederstärkste Partei in Europa.