Strafverfahren Dr. Hoppe: Eine Einstellung, zwei Freisprüche, zwei Schuldsprüche

Das Strafverfahren vor dem Landgericht Kassel gegen Rechtsanwalt Dr. Hoppe endet mit einer Einstellung, zwei Freisprüchen und zwei Schuldsprüchen.

Einstellung
Nach einem Verkehrsunfall wandte sich das geschädigte Ehepaar an den Rechtsanwalt zur Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche. Ihr verunfalltes Fahrzeug hatten sie einer Werkstatt zur Reparatur übergeben und gleichzeitig der Werkstatt ihren Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung abgetreten. Diese zahlte irrig die Reparaturkosten an den Anwalt. Hierauf wies der Anwalt die Eheleute hin und fragte, ob er das Geld an die Versicherung zurückzahlen solle. Das Ehepaar verlangte die Auszahlung der Reparaturkosten an sich. Die Staatsanwalt sah darin eine Untreue des Anwaltes. Das Verfahren wurde auf Anregung des Gerichts eingestellt.

Freisprüche
Der Rechtsanwalt wurde in einer Erbrechtsangelegenheit beauftragt. Er verzichtete auf das Entstehen einer Geschäftsgebühr und riet direkt zur Klage. Nach Klageauftrag erstellte er einen Klageentwurf und übersandte eine Kostenvorschussnote auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Nach Zahlung der Kostennote reichte er die Klage bei Gericht ein und zahlte nach Aufforderung die Gerichtskosten mit Verrechnungsscheck ein. Danach kam es zur Kündigung des Mandates. Er rechnete das Mandat ab und erstattete die nicht verbrauchten Kosten. Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Betrug, weil der Anwalt nie vorgehabt habe, eine Klage zu erstellen und eine Gebührenüberhebung, weil seine Kostenvorschussnote nicht im Einklang mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz stand. Das Landgericht sprach den Anwalt in beiden Punkten frei.

Schuldspruch Testamentsvollstreckung
Der Rechtsanwalt wurde in einem Testament als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Nach dem Tod der Erblasserin löste er das Depot und das Konto der Erblasserin auf und zahlte hieraus Nachlassverbindlichkeiten, darunter auch das Testamentsvollstreckerhonorar. Auf seinen Beweisantrag unterstellte das Gericht als wahr, dass der Anwalt stets in der Lage war, aus seinen liquiden Mitteln heraus sämtliche vereinnahmten Gelder auszukehren. Das Gericht sah sowohl in der Auflösung des Depots als auch in der Auflösung des Kontos den Tatbestand der Untreue als verwirklicht an und entschied auf zwei Freiheitsstrafen in Höhe von acht Monaten und sechs Monaten.

Schuldspruch Erbrechtsangelgenheit
Der Rechtsanwalt wurde mit der Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen beauftragt. Die Gegenseite zahlte auf den Anspruch. Das Geld wird verspätet vom Rechtsanwalt an die Mandanten ausgezahlt. Ein Vermögensschaden bei den Mandanten entsteht nicht. Das Landgericht sieht den Tatbestand der Untreue als verwirklicht an. Weil die Zahlung der Gegenseite in drei Raten erfolgte, entschied es auf drei Freiheitsstrafen in Höhe von einem Jahr, sieben Monaten und sechs Monaten.

Die einzelnen Freiheitsstrafen fasst das Gericht zu einer Gesamtfreiheitssstrafe in Höhe von zwei Jahren zusammen und setzt diese zur Bewährung aus.

 

 

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