
Timon Gremmels, SPD
Nach Auffassung des Kasseler Bundestagsabgeordneten Timon Gremmels (SPD) brauchen Frauen und Ärztinnen und Ärzte endlich Klarheit zum Recht auf Information zu Schwangerschaftsabbrüchen. „Die bisher bestehende Rechtsunsicherheit und Kriminalisierung ist nicht länger hinnehmbar. Um dieses Ziel zu erreichen, wäre die Streichung des Paragraphen 219a StGB der klarste und einfachste Weg. Die SPD-Bundestagsfraktion hat genau vor einem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Diesen umzusetzen, scheitert aber an unseren Koalitionspartnern von CDU und CSU“, so Gremmels. Dennoch wolle er den angekündigten konkreten Gesetzestext der Bundesregierung – insbesondere zu Punkt 4 des Eckpunktepapiers – abwarten und ihn dann bewerten. „Mein Bewertungsmaßstab wird dabei, dass sich Fälle wie der von der Kasseler Frauenärztin Nora Szasz nicht wiederholen. Es muss rechtlich sichergestellt werden, dass Frauen sich sachlich und praxistauglich auf den Webseiten der Ärztinnen und Ärzte informieren können und diese Information für Frauenärzte nicht strafbar ist. Dieser Anspruch war der Ausgangspunkt der Diskussion über den § 219a StGB. Mitglieder der Bundesregierung haben sich auf ein Eckpunktepapier zur Änderung des § 219a StGB verständig mit dem Ziel, das strafbewehrte Verbot der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch beizubehalten, die Information darüber aber straffrei zu stellen. Auf dieser Grundlage soll Justizministerin Barley einen Gesetzesentwurf vorlegen.
Bild: Deutscher Bundestag, Achim Melde



Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zur Rechtswidrigkeit der Wassergebühren fordert die Kasseler Linke eine einfache und zeitnahe Erstattung der rechtswidrig erhobenen Gebühren. Zugleich sollen die Wasserversorgungsanlagen vollständig auf Kasselwasser übertragen werden, so der Fraktionsvorsitzende Lutz Getzschmann. Zur Verwaltungsvereinfachung bei der Erstattung soll jeder Gebührenzahler einen einheitlichen Durchschnittsbetrag erhalten, der mir der aktuellen Gebühr verrechnet wird. Einen entsprechenden Antrag für die kommende Sitzung der Stadtverordneten kündigte Getzschmann an.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die seit dem Jahr 2012 von der Stadt Kassel erhobenen Wassergebühren rechtswidrig sind. In der Gebühr enthalten ist eine
Die britische Premierministerin Theresa May wird sich noch heute einem Misstrauensvotum in ihrer Fraktion stellen. Formal geht es um den Vorsitz ihrer Partei, der von der Fraktion bestimmt wird. Nach den ungeschriebenen Regeln im britischen Parlament ist der Vorsitz in der stärksten Partei jedoch mit dem Amt des Premierministers verknüpft. Sollte May in ihrer Fraktion unterliegen, muss sie auch das Amt der Premierministerin aufgeben. Eine solche Abstimmung muss nach den ungeschriebenen Regeln der konservativen Partei erfolgen, wenn eine bestimmte Zahl von Abgeordneten dies schriftlich verlangt. Die notwendige Zahl von 48 Briefen war am Montag bei dem Vorsitzenden des zuständigen Parteikomitees, Graham Brady, eingegangen. Dieser informiert noch am Abend May, die auf eine schnelle Abstimmung drängte. Abstimmungsberechtigt sind die 317 Mitglieder der konservativen Fraktion.
Der Kasseler Stadtverordnete Dr. Bernd Hoppe (Freie Wähler) hat sich im Streit mit der Stadt Kassel um die Rechtmäßigkeit der Wassergebühren auch in der zweiten Instanz durchgesetzt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies die Berufung der Stadt Kassel zurück. In dem Rechtsstreit geht es um die Zulässigkeit einer Konzessionsabgabe in Höhe von 4 Millionen Euro jährlich, die der Eigenbetrieb der Stadt Kassel, Kasselwasser, seit dem Jahr 2012 auf die Wassergebühren aufschlägt. Kasselwasser zahlt die Abgabe an die Stadt Kassel für die Nutzung städtischen Grundes durch die eigenen Wasserleitungen. Das Kasseler Verwaltungsgericht hat diese Abgabe für rechtswidrig erklärt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Kasselwasser als Eigenbetrieb zur Stadt Kassel gehöre. Diese dürfe für die Nutzung der eigenen Grundstücke kein Entgelt von sich selbst verlangen. Die Stadt Kassel hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Diese wies jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof zurück. Die Stadt hat jetzt die überzahlten Gebühren an die Bürger zu erstatten, insgesamt 28 Millionen Euro seit 2012. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Mit Schulstreik und einer Demonstration haben etwa 800 Schüler in Kassel auf einen Sanierungstau von 144 Millionen Euro an ihren Schulen hingewiesen. Besonders betroffen seien die Reuter-Schule, die Offene Schule Waldau und Hegelsbergschule, so Josefina Dux, eine der Organisationen des Protestes. Die Grünen verweisen auf Investitionen in die Kasseler Schulen. In der Vergangenheit seien an zahlreichen Standorten umfassende Sanierungen vorgenommen worden, z.B. am Goethegymnasium und an der Offenen Schule Waldau, so Dr. Martina van den Hövel-Hanemann, schulpolitische Sprecherin der Grünen. Im Haushaltsplan 2019 stehen ca. 60 Millionen Euro für Investitionen in die Schulen zur Verfügung. „Das ist bereits eine stolze Summe und Ausdruck unser Prioritätensetzung für Bildung“, so Dr. van den Havel-Hanemann. „Es geht nicht alles sofort, wir bitten die Schülerinnen und Schüler deshalb um Geduld, aber auch darum, in ihren Forderungen nicht nachzulassen.“
„Der Freistaat ist auf einem guten Weg, aber wir können und wollen noch besser werden. Als Koalitionspartner haben wir FREIE WÄHLER einen klaren Gestaltungsauftrag für ein weiterhin prosperierendes Bayern, das sich auf seine gewachsenen Stärken besinnt“, stellte Florian Streibl, Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, anlässlich der Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder am Dienstag im Bayerischen Landtag fest. Die Erklärung enthalte viele Kernforderungen der FREIEN WÄHLER, die mittlerweile Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hätten, betonte Streibl. Ziel der Regierungsarbeit sei, die Lebenssituation möglichst vieler Menschen in Bayern ganz konkret zu verbessern: „Wir FREIE WÄHLER möchten Familien stärken, den sozialen Wohnungsbau in den Städten ankurbeln und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auf dem Land unterstützen.“ Stadt und Land dürften mit ihren Angeboten und Möglichkeiten nicht länger auseinanderdriften. „Wir möchten einen Ausgleich schaffen, damit die Menschen in allen Teilen Bayerns gut leben können“, so Streibl. „Ein menschliches, nachhaltiges und modernes Bayern ist unsere Aufgabe und Pflicht.“ Deshalb werde in der künftigen Regierungsarbeit die Digitalisierung einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen. „Beim Thema Digitalisierung geht es um nicht weniger als um die Zukunftsfähigkeit des Freistaats. Ob medizinische Versorgung, Bildung, Wirtschaft oder Sicherheit: Die Digitalisierung betrifft alle Lebensbereiche und muss schneller vorangetrieben werden.“ Mit der Einrichtung eines eigenen Ministeriums für Digitalisierung seien jetzt die Voraussetzungen geschaffen worden, um den Anschluss an andere europäische Länder nicht zu verlieren, so Streibl. Mit Blick auf die künftige parlamentarische Arbeit warb der Fraktionsvorsitzende für eine Politik der Vernunft, die sich nicht mit Grundsatzdiskussionen aufhalte, sondern die alltäglichen Probleme der Menschen im Freistaat in den Blick nehme. „Wie wir FREIEN WÄHLER das aus der Kommunalpolitik gewohnt sind, wollen wir uns auch in der Staatsregierung nicht von parteipolitischen Egoismen leiten lassen. Wir möchten uns deshalb dafür einsetzen, dass politische Initiativen der Opposition stets sachorientiert und fair bewertet werden“, erklärte Streibl.
Nach der Wahl von Annegret Kramp-Karrenbauer zur neuen Vorsitzenden der CDU gewinnt die Union nach der jüngsten Umfrage des Forsa-Institutes an Zustimmung und kommt jetzt auf 32%, so stark wie seit dem Sommer 2018 nicht mehr. Die Gewinne der CDU gehen zu Lasten der Grünen, deren Wert auf 19% fällt. Unverändert bleiben SPD mit 14%, AfD mit 13% und FDP und Linke mit jeweils 8%.