Verwaltungsgerichtshof: Kasseler Wassergebühren sind rechtswidrig

Der Kasseler Stadtverordnete Dr. Bernd Hoppe (Freie Wähler) hat sich im Streit mit der Stadt Kassel um die Rechtmäßigkeit der Wassergebühren auch in der zweiten Instanz durchgesetzt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies die Berufung der Stadt Kassel zurück. In dem Rechtsstreit geht es um die Zulässigkeit einer Konzessionsabgabe in Höhe von 4 Millionen Euro jährlich, die der Eigenbetrieb der Stadt Kassel, Kasselwasser, seit dem Jahr 2012 auf die Wassergebühren aufschlägt. Kasselwasser zahlt die Abgabe an die Stadt Kassel für die Nutzung städtischen Grundes durch die eigenen Wasserleitungen. Das Kasseler Verwaltungsgericht hat diese Abgabe für rechtswidrig erklärt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Kasselwasser als Eigenbetrieb zur Stadt Kassel gehöre. Diese dürfe für die Nutzung der eigenen Grundstücke kein Entgelt von sich selbst verlangen. Die Stadt Kassel hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Diese wies jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof zurück. Die Stadt hat jetzt die überzahlten Gebühren an die Bürger zu erstatten, insgesamt 28 Millionen Euro seit 2012. Die Revision wurde nicht zugelassen.

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