Kassel will rechtswidrig erhobene Wassergebühren nicht erstatten

Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD) hat in der Sitzung der Stadtverordneten angekündigt, die seit 2012 rechtswidrig erhobenen Wassergebühren nur an jene Bürger zu erstatten, die gegen ihre Bescheide Widerspruch erhoben haben. Die übrigen hätten ja, wie die Stadt, auf die Rechtmäßigkeit der Bescheide vertraut und dadurch keinen Anspruch auf Rückzahlung. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte in der letzten Woche entschieden, dass die in der Wassergebühr enthaltene Konzessionsabgabe nicht auf die Wassergebühr umgelegt werden darf. Nach Angaben von Geselle nimmt die Stadt hier jährlich 3,5 Millionen Euro von den Gebührenzahlern ein. Von den etwa 70.000 Gebührenzahlern haben lediglich 35 Widerspruch erhoben.

Wassergebühren: Kassel legt Rechtsmittel ein

Oberbürgermeister Geselle (SPD) hat angekündigt, gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes Rechtsmittel einzulegen. Das oberste hessische Verwaltungsgericht hatte die Gebührenbescheide der Stadt für rechtswidrig erklärt, weil dort eine Konzessionsabgabe auf die Gebührenzahler umgelegt wird, die nach Auffassung des Hofes nicht zu den umlegungsfähigen Kosten gehört. Eine Revision an das Bundesverwaltungsgericht wurde in dem Urteil nicht zugelassen. Hiergegen will die Stadt Beschwerde erheben und die Zulassung der Revision erreichen. Dies dürfte aussichtslos sein, weil das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 137 VwGO allein die Verletzung von Bundesrecht überprüft. In dem Rechtsstreit geht es aber um die Auslegung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Hessen. An die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof getroffene Auslegung ist das Bundesverwaltungsgericht deshalb gebunden.

Rechtswidrige Wassergebühren – Wer hat einen Rechtsanspruch auf Erstattung?

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die seit dem Jahr 2012 von der Stadt Kassel erhobenen Wassergebühren rechtswidrig sind. In der Gebühr enthalten ist eine Konzessionsabgabe, die nicht auf die Gebührenzahler hätte umgelegt werden dürfen. Pro Jahr nahm die Stadt Kassel hier rechtswidrig 4 Millionen Euro ein. Ist sie jetzt rechtlich verpflichtet, die fast 28 Millionen Euro zu erstatten? Nein, denn vor dem Verwaltungsgerichtshof waren insgesamt nur drei Klageverfahren anhängig. Ein Kläger hatte seine Klage vor der Entscheidung zurückgenommen, eine weitere Klage verwarf der Verwaltungsgerichtshof als unzulässig. Erfolgreich war nur ein Kläger, der sich gegen seinen Bescheid für das Jahr 2012 gewehrt hatte. Formal hat der Verwaltungsgerichtshof nur diesen einen Bescheid aufgehoben, so dass die Stadt Kassel rechtlich nur verpflichtet ist, die damals gezahlte Gebühr zu erstatten. 35 weitere Widerspruchsverfahren sind noch anhängig, die unter Hinweis auf die gerichtlichen Verfahren von der Stadt Kassel noch nicht beschieden wurden. Diese Bescheide müsste die Stadt Kassel jetzt aufheben, so dass diese Bürger in den Genuss der Rückzahlung kommen. Schließlich hat die Stadt Kassel nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel im letzten Jahr die Wasserbescheide unter Vorbehalt erteilt, um auf diese Weise weitere Widersprüche zu verhindern. Auch die Adressaten dieser Bescheide können mit einer Rückzahlung rechnen. Alle übrigen Gebührenzahler sind auf den guten der Willen der Verantwortlichen der Stadt Kassel angewiesen.