Kassel will rechtswidrig erhobene Wassergebühren nicht erstatten

Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD) hat in der Sitzung der Stadtverordneten angekündigt, die seit 2012 rechtswidrig erhobenen Wassergebühren nur an jene Bürger zu erstatten, die gegen ihre Bescheide Widerspruch erhoben haben. Die übrigen hätten ja, wie die Stadt, auf die Rechtmäßigkeit der Bescheide vertraut und dadurch keinen Anspruch auf Rückzahlung. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte in der letzten Woche entschieden, dass die in der Wassergebühr enthaltene Konzessionsabgabe nicht auf die Wassergebühr umgelegt werden darf. Nach Angaben von Geselle nimmt die Stadt hier jährlich 3,5 Millionen Euro von den Gebührenzahlern ein. Von den etwa 70.000 Gebührenzahlern haben lediglich 35 Widerspruch erhoben.

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One Response to Kassel will rechtswidrig erhobene Wassergebühren nicht erstatten

  1. Nicola Kullick says:

    Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD) hat „laut nachgedacht“ er wolle jene Bürger, die nicht gegen den Gebührenbescheid geklagt haben, nicht das zu unrecht abgeknöpfte Geld zurückzahlen. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, da hat der Kassler Verwaltungs-Wasserkopf jahre lang zu unrecht Gebühren eingezogen und will nun trotz Gerichtsurteil das zu Unrecht erlangte Geld einbehalten; es sind ja nur 7 x jährlich 3,5 Millionen Euro „betrügerisch abgezocktes Geld“ der Bürger. Was sagt eigendlich der Rechtsdezernet der Stadt Kassel dazu? Sicher kuscht hier der Verantwortliche ebenfalls. Oh … ich vergass, Oberbürgermeister Christian Geselle (Dezernat I) ist auch gleichzeitig für die Kämmerei und das Rechtsamt in Person zuständig. So zu sagen „der eigene Bock im Garten“. Da wäre dann nur noch eines möglich – die zuständige Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Kassel im Steinweg 6 – 34117 Kassel. Wenn sie nicht mit dem OB unter einer Decke steckt und Unrecht zu Recht erklärt. Deutschland verkommt langsam zur Bananenrepublik dank der SPD auf allen Feldern.

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