Gremmels (SPD) zu § 219a StGB: Frauenärzte müssen straffrei über Schwangerschaftsabbruch informieren dürfen

Timon Gremmels, SPD

Nach Auffassung des Kasseler Bundestagsabgeordneten Timon Gremmels (SPD) brauchen Frauen und Ärztinnen und Ärzte endlich Klarheit zum Recht auf Information zu Schwangerschaftsabbrüchen. „Die bisher bestehende Rechtsunsicherheit und Kriminalisierung ist nicht länger hinnehmbar. Um dieses Ziel zu erreichen, wäre die Streichung des Paragraphen 219a StGB der klarste und einfachste Weg. Die SPD-Bundestagsfraktion hat genau vor einem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Diesen umzusetzen, scheitert aber an unseren Koalitionspartnern von CDU und CSU“, so Gremmels. Dennoch wolle er den angekündigten konkreten Gesetzestext der Bundesregierung – insbesondere zu Punkt 4 des Eckpunktepapiers – abwarten und ihn dann bewerten. „Mein Bewertungsmaßstab wird dabei, dass sich Fälle wie der von der Kasseler Frauenärztin Nora Szasz nicht wiederholen. Es muss rechtlich sichergestellt werden, dass Frauen sich sachlich und praxistauglich auf den Webseiten der Ärztinnen und Ärzte informieren können und diese Information für Frauenärzte nicht strafbar ist. Dieser Anspruch war der Ausgangspunkt der Diskussion über den § 219a StGB. Mitglieder der Bundesregierung haben sich auf ein Eckpunktepapier zur Änderung des § 219a StGB verständig mit dem Ziel, das strafbewehrte Verbot der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch beizubehalten, die Information darüber aber straffrei zu stellen. Auf dieser Grundlage soll Justizministerin Barley einen Gesetzesentwurf vorlegen.
Bild: Deutscher Bundestag, Achim Melde

 

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