Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, das die Stadt Frankfurt verpflichtete, in ihren Luftreinhalteplan ein zonales Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge aufzunehmen. Weder das Immissionsschutzgesetz noch die zugrunde liegende EU-Richtlinie enthalte ein allgemeines Minimierungsgebot für Schadstoffe, sondern verpflichte allein zur Einhaltung eines gemittelten NO2-Grenzwertes. Die Überschreitung der Grenzwerte genüge deshalb nicht schon für die Verhängung von zonenbezogenen Fahrverboten. Vielmehr kommen diese nur als letzte Mittel in Betracht. Sie müssen unabdingbar notwendig sein, um den Grenzwert im vorgegebenen Zeitrahmen zu erreichen, so das oberste hessische Verwaltungsgericht. Deshalb seien in einer Einzelfallprüfung unter anderem tatsächliche Feststellungen darüber zu treffen, ob als milderes Mittel über die übrigen schon vorgesehenen Maßnahmen hinaus auch streckenbezogene Fahrverbote in Betracht kommen können. Diesen Anforderungen, so der Hof, genüge das Urteil des Verwaltungsgericht Wiesbaden nicht. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshof hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (noch) nicht auf. Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil die Berufung gegen sein Urteil nicht zugelassen. Auf die Beschwerde gegen die Nichtzulassung wurde nunmehr die Berufung vom Hof durch Beschluss zugelassen. Es schließt sich jetzt das eigentliche Berufungsverfahren an. Aufgrund der Begründung des Hofes kann man aber mit einer Aufhebung des Urteils rechnen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte es zudem ab, im Wege eines Eilverfahrens die Stadt Frankfurt zu verpflichten, ab dem 1. Februar 2019 Fahrverbotszonen einzurichten. Auch dies deutet darauf hin, dass am Ende die Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden stehen wird.



Der zweite Senat des Bundesverfassungsgericht hat drei Anträge der AfD-Bundestagsfraktion zur Flüchtlingspolitik in einem Organstreitverfahren als unzulässig verworfen. Die Anträge richteten sich gegen die Nichtzurückweisung von Schutzsuchenden an der deutschen Grenze im Jahr 2015 durch die Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht entschied nicht in der Sache, sondern wies die Anträge zurück, weil die AfD-Fraktion nicht hinreichend dargelegt hat, in eigenen Rechten verletzt zu sein. Die Anträge zielten nach Auffassung des Gerichts auf die Wahrung objektiven Rechts und die Verpflichtung zu einer Handlung – der Zurückweisung von Asylbewerbern an den Grenzen. Dies sei in einem Organstreitverfahren nicht zulässig.
Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD) hat in der Sitzung der Stadtverordneten angekündigt, die seit 2012 rechtswidrig erhobenen Wassergebühren nur an jene Bürger zu erstatten, die gegen ihre Bescheide Widerspruch erhoben haben. Die übrigen hätten ja, wie die Stadt, auf die Rechtmäßigkeit der Bescheide vertraut und dadurch keinen Anspruch auf Rückzahlung. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte in der letzten Woche entschieden, dass die in der Wassergebühr enthaltene Konzessionsabgabe nicht auf die Wassergebühr umgelegt werden darf. Nach Angaben von Geselle nimmt die Stadt hier jährlich 3,5 Millionen Euro von den Gebührenzahlern ein. Von den etwa 70.000 Gebührenzahlern haben lediglich 35 Widerspruch erhoben.
Oberbürgermeister Christian Geselle hat in der Sitzung der Stadtverordneten Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Radentscheides geäußert. Das Bürgerbegehren, das eine Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für Fahrräder fordert, wurde am 12.11.2018 dem Magistrat übergeben. Bis zur Sitzung der Stadtverordneten am 17.12.2018 hatte das Rechtsamt noch keine Stellungnahme zur Zulässigkeit des Begehrens erstellt. Deshalb sei auch noch nicht damit begonnen worden, die Gültigkeit der fast 22.000 eingereichten Unterschriften zu überprüfen. Denn wenn das Begehren ohnehin unzulässig sei, wolle man sich die Arbeit der Überprüfung der Unterschriften sparen, so Geselle.
Den Rechtsstreit um die Kasseler Wassergebühren führt die Stadt Kassel auf dem Rücken der Bürger. Denn sie haben am Ende die Kosten für die aussichtslosen Gerichtsverfahren der Stadt zu tragen. Bereits zwei Verwaltungsgerichte haben Oberbürgermeister Geselle (SPD) erläutert, dass die Konzessionsabgabe nicht zu den auf die Gebührenpflichtigen umlegungsfähigen Kosten zählt. Durch die Urteile wurde eine gefestigte Rechtsprechung der hessischen Verwaltungsgerichte noch einmal bestätigt. Dennoch will Geselle jetzt vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen – ein aussichtsloses Unterfangen. Denn das Bundesverwaltungsgericht überprüft allein die Verletzung von Bundesrecht. Hier steht jedoch Landesrecht im Streit, das hessische Kommunalabgabengesetz. Dessen Auslegung nimmt abschließend der Hessische Verwaltungsgerichtshof vor. Und der hat in dieser Angelegenheit bereits eindeutig entschieden.
Oberbürgermeister Geselle (SPD) hat angekündigt, gegen das
Vier Millionen Euro hat die Stadt Kassel 

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus in Zukunft besser zusammenarbeiten. Zu diesem Schluss kam der Sonderausschuss Terrorismus (TERR) des Europäischen Parlaments nach einer 15-monatigen Untersuchung. Der grenzüberschreitende Charakter des Terrorismus mache eine entschlossene koordinierte Reaktion und Kooperation in und zwischen den Mitgliedstaaten, den zuständigen Ämtern sowie den Agenturen und Einrichtungen der Union erforderlich. Das Europäische Parlament bestätigte in einer Resolution die Feststellungen und Empfehlungen des Sonderausschusses. Ulrike Müller, Europaabgeordnete der FREIEN WÄHLER, unterstützt die Forderungen nach einer verstärkten gemeinsamen Vorgehensweise im Kampf gegen Terrorismus: „Die Untersuchungen haben eine Reihe von Schwachstellen in der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und zwischen den Behörden aufgezeigt, insbesondere beim Informationsaustausch. Hier haben wir in den letzten Jahren bereits Fortschritte erzielt. Jetzt ist es an der Zeit, die Austauschprozesse verstärkt zu automatisieren und unsere Datenbanken besser zu koordinieren und zu vernetzen.“ Zur Gewährleistung der korrekten Funktionsweise der Informationssysteme sollen zukünftig Mindeststandards für die Datenqualität skizziert werden, um eine gleichbleibende Qualität der Daten unter Einhaltung der europäischen Datenschutzvorschriften sicherzustellen. „Unsere Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden sind auf hochwertige Daten angewiesen. Solche Daten bekommen wir am besten durch zielgerichtete Überwachung von verdächtigen Personen. Diese Art der Überwachung ist kostengünstiger, effizienter und zudem besser mit den geltenden Datenschutzvorschriften und den Grundrechten zu vereinbaren als eine flächendeckende Massenüberwachung. Wenn wir unsere Kapazitäten zielgerichtet und effizient einsetzen, stehen Sicherheit und Privatsphäre nicht im Widerspruch“, so Müller weiter. Der Sonderausschuss sprach sich zudem für verstärkte Bemühungen zur Prävention und Bekämpfung der Radikalisierung aus. So werden die Mitgliedstaaten unter anderem aufgefordert, Leitlinien für Schulen zur Bekämpfung der möglichen Radikalisierung von Schülern aufzustellen und deutlicher gegen Hassprediger vorzugehen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass junge Menschen in Europa radikalisiert werden. Die Anstiftung zu einer terroristischen Handlung oder einem Hassverbrechen ist eine Straftat. Deshalb müssen den bestehenden gesetzlichen Rahmen besser nutzen und gezielt mit allen rechtlichen Maßnahmen gegen diejenigen Personen vorgehen, die Hass und Extremismus verbreiten“, so Müller abschließend.
