Kassel prozessiert auf dem Rücken der Bürger

Den Rechtsstreit um die Kasseler Wassergebühren führt die Stadt Kassel auf dem Rücken der Bürger. Denn sie haben am Ende die Kosten für die aussichtslosen Gerichtsverfahren der Stadt zu tragen. Bereits zwei Verwaltungsgerichte haben Oberbürgermeister Geselle (SPD) erläutert, dass die Konzessionsabgabe nicht zu den auf die Gebührenpflichtigen umlegungsfähigen Kosten zählt. Durch die Urteile wurde eine gefestigte Rechtsprechung der hessischen Verwaltungsgerichte noch einmal bestätigt. Dennoch will Geselle jetzt vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen – ein aussichtsloses Unterfangen. Denn das Bundesverwaltungsgericht überprüft allein die Verletzung von Bundesrecht. Hier steht jedoch Landesrecht im Streit, das hessische Kommunalabgabengesetz. Dessen Auslegung nimmt abschließend der Hessische Verwaltungsgerichtshof vor. Und der hat in dieser Angelegenheit bereits eindeutig entschieden.

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