Warum die Kasseler Wassergebühren überhöht sind

Bereits im Jahr 2008 stellte das Landeskartellamt fest, dass die Wassergebühren in Kassel um 37% überhöht sind. Die Stadt Kassel begründete dies mit den Kriegsfolgen sowie den Kasseler Bergen. Dies überzeugte die Kartellwächter nicht. Sie verfügten die Senkung der Kasseler Wasserpreise. In dem sich anschließenden Rechtsstreit wurde ein Vergleich geschlossen, in dem sich die Stadt Kassel verpflichtete, den Wasserpreis von 2008 bis März 2012 um 20% zu senken. Im März 2012 gründete die Stadt Kassel einen Eigenbetrieb, Kasselwasser, der von den Städtischen Werken die Aufgabe der Wasserversorgung übernahm. Der einzige Sinn dieser Umorganisation war es, dem Landeskartellamt die Befugnis zu entziehen, die Kasseler Wasserpreise zu überprüfen. Seither verlangt die Stadt Kassel von ihren Bürgern wieder den ursprünglichen Wasserpreis, von dem das Kartellamt annahm, er sei um 37% überhöht. In dieser Gebühr ist eine Konzessionsabgabe enthalten, die ursprünglich die Städtischen Werke an die Stadt Kassel für die Nutzung städtischen Grundes durch ihre Wasserleitungen zahlte. Diese Konzessionsabgabe zahlt jetzt Kasselwasser an die Stadt Kassel. Diese Zahlung in Höhe von 4 Millionen Euro jährlich ist nach Auffassung des Kasseler Verwaltungsgerichts jedoch rechtswidrig und darf deshalb nicht auf den Wasserpreis aufgeschlagen werden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Kasselwasser als Eigenbetrieb zur Stadt Kassel gehört. Diese dürfe für die Nutzung der eigenen Grundstücke kein Entgelt von sich selbst verlangen. Gegen dieses Urteil hat die Stadt Kassel Berufung eingelegt. Sollte der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Berufung zurückweisen, hat die Stadt ihren Bürgern 28 Millionen Euro zu Unrecht erhobener Gebühren zu erstatten.

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