VGH Kassel: Überschreitung der Grenzwerte allein rechtfertigt kein Fahrverbot – Urteil des VG Wiesbaden vor Aufhebung

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, das die Stadt Frankfurt verpflichtete, in ihren Luftreinhalteplan ein zonales Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge aufzunehmen. Weder das Immissionsschutzgesetz noch die zugrunde liegende EU-Richtlinie enthalte ein allgemeines Minimierungsgebot für Schadstoffe, sondern verpflichte allein zur Einhaltung eines gemittelten NO2-Grenzwertes. Die Überschreitung der Grenzwerte genüge deshalb nicht schon für die Verhängung von zonenbezogenen Fahrverboten. Vielmehr kommen diese nur als letzte Mittel in Betracht. Sie müssen unabdingbar notwendig sein, um den Grenzwert im vorgegebenen Zeitrahmen zu erreichen, so das oberste hessische Verwaltungsgericht.  Deshalb seien in einer Einzelfallprüfung unter anderem tatsächliche Feststellungen darüber zu treffen, ob als milderes Mittel über die übrigen schon vorgesehenen Maßnahmen hinaus auch streckenbezogene Fahrverbote in Betracht kommen können. Diesen Anforderungen, so der Hof, genüge das Urteil des Verwaltungsgericht Wiesbaden nicht. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshof hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (noch) nicht auf. Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil die Berufung gegen sein Urteil nicht zugelassen. Auf die Beschwerde gegen die Nichtzulassung wurde nunmehr die Berufung vom Hof durch Beschluss zugelassen. Es schließt sich jetzt das eigentliche Berufungsverfahren an. Aufgrund der Begründung des Hofes kann man aber mit einer Aufhebung des Urteils rechnen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte es zudem ab, im Wege eines Eilverfahrens die Stadt Frankfurt zu verpflichten, ab dem 1. Februar 2019 Fahrverbotszonen einzurichten. Auch dies deutet darauf hin, dass am Ende die Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden stehen wird.

 

Bundesverfassungsgericht weist Anträge der AfD zu Flüchtlingspolitik zurück

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgericht hat drei Anträge der AfD-Bundestagsfraktion zur Flüchtlingspolitik in einem Organstreitverfahren als unzulässig verworfen. Die Anträge richteten sich gegen die Nichtzurückweisung von Schutzsuchenden an der deutschen Grenze im Jahr 2015 durch die Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht entschied nicht in der Sache, sondern wies die Anträge zurück, weil die AfD-Fraktion nicht hinreichend dargelegt hat, in eigenen Rechten verletzt zu sein. Die Anträge zielten nach Auffassung des Gerichts auf die Wahrung objektiven Rechts und die Verpflichtung zu einer Handlung – der Zurückweisung von Asylbewerbern an den Grenzen. Dies sei in einem Organstreitverfahren nicht zulässig.
Bild: By Mehr Demokratie (Mündliche Verhandlung in Karlsruhe) [CC BY-SA 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)], via Wikimedia Commons

 

 

Kassel will rechtswidrig erhobene Wassergebühren nicht erstatten

Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD) hat in der Sitzung der Stadtverordneten angekündigt, die seit 2012 rechtswidrig erhobenen Wassergebühren nur an jene Bürger zu erstatten, die gegen ihre Bescheide Widerspruch erhoben haben. Die übrigen hätten ja, wie die Stadt, auf die Rechtmäßigkeit der Bescheide vertraut und dadurch keinen Anspruch auf Rückzahlung. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte in der letzten Woche entschieden, dass die in der Wassergebühr enthaltene Konzessionsabgabe nicht auf die Wassergebühr umgelegt werden darf. Nach Angaben von Geselle nimmt die Stadt hier jährlich 3,5 Millionen Euro von den Gebührenzahlern ein. Von den etwa 70.000 Gebührenzahlern haben lediglich 35 Widerspruch erhoben.

Kassel: Oberbürgermeister Geselle äußert Zweifel an Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Radentscheid

Oberbürgermeister Christian Geselle hat in der Sitzung der  Stadtverordneten Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Radentscheides geäußert. Das Bürgerbegehren, das eine Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für Fahrräder fordert, wurde am 12.11.2018 dem Magistrat übergeben. Bis zur Sitzung der Stadtverordneten am 17.12.2018 hatte das Rechtsamt noch keine Stellungnahme zur Zulässigkeit des Begehrens erstellt. Deshalb sei auch noch nicht damit begonnen worden, die Gültigkeit der fast 22.000 eingereichten Unterschriften zu überprüfen. Denn wenn das Begehren ohnehin unzulässig sei, wolle man sich die Arbeit der Überprüfung der Unterschriften sparen, so Geselle.

Kassel prozessiert auf dem Rücken der Bürger

Den Rechtsstreit um die Kasseler Wassergebühren führt die Stadt Kassel auf dem Rücken der Bürger. Denn sie haben am Ende die Kosten für die aussichtslosen Gerichtsverfahren der Stadt zu tragen. Bereits zwei Verwaltungsgerichte haben Oberbürgermeister Geselle (SPD) erläutert, dass die Konzessionsabgabe nicht zu den auf die Gebührenpflichtigen umlegungsfähigen Kosten zählt. Durch die Urteile wurde eine gefestigte Rechtsprechung der hessischen Verwaltungsgerichte noch einmal bestätigt. Dennoch will Geselle jetzt vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen – ein aussichtsloses Unterfangen. Denn das Bundesverwaltungsgericht überprüft allein die Verletzung von Bundesrecht. Hier steht jedoch Landesrecht im Streit, das hessische Kommunalabgabengesetz. Dessen Auslegung nimmt abschließend der Hessische Verwaltungsgerichtshof vor. Und der hat in dieser Angelegenheit bereits eindeutig entschieden.

Wassergebühren: Kassel legt Rechtsmittel ein

Oberbürgermeister Geselle (SPD) hat angekündigt, gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes Rechtsmittel einzulegen. Das oberste hessische Verwaltungsgericht hatte die Gebührenbescheide der Stadt für rechtswidrig erklärt, weil dort eine Konzessionsabgabe auf die Gebührenzahler umgelegt wird, die nach Auffassung des Hofes nicht zu den umlegungsfähigen Kosten gehört. Eine Revision an das Bundesverwaltungsgericht wurde in dem Urteil nicht zugelassen. Hiergegen will die Stadt Beschwerde erheben und die Zulassung der Revision erreichen. Dies dürfte aussichtslos sein, weil das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 137 VwGO allein die Verletzung von Bundesrecht überprüft. In dem Rechtsstreit geht es aber um die Auslegung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Hessen. An die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof getroffene Auslegung ist das Bundesverwaltungsgericht deshalb gebunden.

Kassel: Wer übernimmt die Verantwortung für rechtswidrige Wassergebühren?

Vier Millionen Euro hat die Stadt Kassel rechtswidrig an Wassergebühren für eine Konzessionsabgabe von ihren Bürgern erhoben – jährlich, seit 2012. Obwohl es eine gefestigte Rechtsprechung in Hessen gibt, dass solche Konzessionsabgaben von den Kommunen nicht auf die Gebührenzahler umgelegt werden dürfen. Das Verwaltungsgericht Gießen hat dies mehrfach entschieden, zuletzt im Februar 2012. Die Entscheidungen wurden rechtskräftig oder wurden vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Dennoch stellte die Stadt Kassel 2012 die Konzessionsabgabe in die Wassergebühren ein. Erwartungsgemäß erklärte zunächst das Verwaltungsgericht Kassel und nunmehr auch der Hessische Verwaltungsgerichts dies für rechtswidrig. Wer übernimmt jetzt die Verantwortung für diese juristische Fehlleistung? Der damals amtierende Oberbürgermeister Bertram Hilgen (SPD), Jurist und vormals Leiter des Kasseler Rechtsamtes? Oder sein Nachfolger Christian Geselle (SPD), wie Hilgen Jurist? Oder der Rechtsamtsleiter, der diesen Rechtsrat seinen Dienstherren erteilte? Man darf gespannt sein.

 

Freie Wähler wollen Schwung in die lokale Energiewende in Bayern bringen

Tobias Gotthardt

Hubert Aiwanger

Nach dem Energiegipfel in seinem Ministerium zeigte sich der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) zufrieden mit dem Ergebnis. Die rund 100 Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft, Industrie, Energiebranche und Naturschutz waren sich einig, dass eine sichere, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung das Ziel für Bayern sei. Um dieses Ziel zu erreichen müsse man Wertschöpfung in Bayern generieren, so Aiwanger. Von einem Kraftakt einer funktionierende Energiewende sprach Tobias Gotthardt als Vertreter der Fraktion der Freien Wähler. „Eine nachhaltige Versorgungssicherheit im Freistaat können dabei langfristig nur erneuerbare Energien und dezentrale Strukturen garantieren. Von der Wertschöpfung durch dezentrale Energieerzeugung profitieren Kommunen und Bürger gleichermaßen: Energieimporte werden durch lokale Produkte ersetzt, technische Innovationen befördert und Dienstleistungen lokal erbracht. So werden Arbeitsplätze geschaffen und langfristig gesichert, die Wertschöpfung in die Region verlagert und die Akzeptanz der erneuerbaren Energien gefördert.“
Bilder: Freie Wähler Bundesvereinigung (Aiwanger), Freie Wähler Landtagsfraktion Bayern (Gotthardt)

 

Europaparlament fordert mehr europäische Zusammenarbeit im Kampf gegen den internationalen Terrorismus

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus in Zukunft besser zusammenarbeiten. Zu diesem Schluss kam der Sonderausschuss Terrorismus (TERR) des Europäischen Parlaments nach einer 15-monatigen Untersuchung. Der grenzüberschreitende Charakter des Terrorismus mache eine entschlossene koordinierte Reaktion und Kooperation in und zwischen den Mitgliedstaaten, den zuständigen Ämtern sowie den Agenturen und Einrichtungen der Union erforderlich. Das Europäische Parlament bestätigte in einer Resolution die Feststellungen und Empfehlungen des Sonderausschusses. Ulrike Müller, Europaabgeordnete der FREIEN WÄHLER, unterstützt die Forderungen nach einer verstärkten gemeinsamen Vorgehensweise im Kampf gegen Terrorismus: „Die Untersuchungen haben eine Reihe von Schwachstellen in der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und zwischen den Behörden aufgezeigt, insbesondere beim Informationsaustausch. Hier haben wir in den letzten Jahren bereits Fortschritte erzielt. Jetzt ist es an der Zeit, die Austauschprozesse verstärkt zu automatisieren und unsere Datenbanken besser zu koordinieren und zu vernetzen.“ Zur Gewährleistung der korrekten Funktionsweise der Informationssysteme sollen zukünftig Mindeststandards für die Datenqualität skizziert werden, um eine gleichbleibende Qualität der Daten unter Einhaltung der europäischen Datenschutzvorschriften sicherzustellen. „Unsere Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden sind auf hochwertige Daten angewiesen. Solche Daten bekommen wir am besten durch zielgerichtete Überwachung von verdächtigen Personen. Diese Art der Überwachung ist kostengünstiger, effizienter und zudem besser mit den geltenden Datenschutzvorschriften und den Grundrechten zu vereinbaren als eine flächendeckende Massenüberwachung. Wenn wir unsere Kapazitäten zielgerichtet und effizient einsetzen, stehen Sicherheit und Privatsphäre nicht im Widerspruch“, so Müller weiter. Der Sonderausschuss sprach sich zudem für verstärkte Bemühungen zur Prävention und Bekämpfung der Radikalisierung aus. So werden die Mitgliedstaaten unter anderem aufgefordert, Leitlinien für Schulen zur Bekämpfung der möglichen Radikalisierung von Schülern aufzustellen und deutlicher gegen Hassprediger vorzugehen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass junge Menschen in Europa radikalisiert werden. Die Anstiftung zu einer terroristischen Handlung oder einem Hassverbrechen ist eine Straftat. Deshalb müssen den bestehenden gesetzlichen Rahmen besser nutzen und gezielt mit allen rechtlichen Maßnahmen gegen diejenigen Personen vorgehen, die Hass und Extremismus verbreiten“, so Müller abschließend.

§ 219a StGB: Widerstand in SPD gegen Kompromiss

 Andrea Nahles, SPD.

In der SPD wächst der Widerstand gegen den innerhalb der Bundesregierung ausgehandelten Kompromiss zur Änderung des § 219a StGB. In einer Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) zu dem Regierungskompromiss heißt es, „dem können die SPD-Frauen niemals zustimmen.“ Kritisiert wird, dass das Wort „Werbung“ suggeriere, „Frauen würden sich zur Abtreibung locken lassen, weil sie heute gerade nichts anderes zu tun hätten. Dies ist und bleibt zynisch.“ Auch die Parteilinke kritisiert den Kompromiss. Er sei „ein weiteres Beispiel dafür, wie versucht wird, unterschiedliche Gesellschaftsentwürfe von Union und SPD mit Formelkompromissen zu übertünchen“, so die Vorsitzende des „Forums Demokratische Linke 21“ innerhalb der SPD, Hilde Mattheis.
Bild: Deutscher Bundestag/Achim Melde