
Eine neue Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen für das Land Hessen sagt für die Regierungsbildung nach der nächsten Landtagswahl im Herbst 2018 schwierige Verhältnisse voraus. Wegen der starken Zustimmung zur AfD (10%) hat derzeit weder die amtierende schwarz-grüne noch eine rot-rot-grüne Koalition eine Mehrheit. Rechnerisch ergeben sich Mehrheiten für CDU (31%), Grüne (13%) und FDP (7%) sowie für CDU und SPD (26%). Den Linken werden 8% vorausgesagt. Hier geht es zur Umfrage.
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Kassel will die Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas 2015 nicht weiter verfolgen. Dies teilten die hauptamtlichen Dezernenten in einem gemeinsamen Brief mit. Ausschlaggebend sind wohl finanzielle Gründe. 70 Millionen Euro seien allein für das operative Budget erforderlich, so die Verfasser, hinzu kämen 150 bis 200 Millionen Euro an investiven Kosten. Auch wenn Fördermittel zu erwarten seien, sei dies ein erheblicher finanzieller Aufwand für den städtischen Haushalt. Die hauptamtlichen Dezernenten seien deshalb davon überzeugt, dass die Mittel für direkte Investitionen in die kulturelle Infrastruktur einen größeren Mehrwert erbringen. Am 27. April 2018 wird es eine Bürgerversammlung zum Thema geben. Hier der Brief im Wortlaut:
Die Freien Wähler Bayern haben im Rahmen ihres Volksbegehrens zur Abschaffung der Straßenbeiträge 189.893 Unterschriften gesammelt. 25.000 Unterschriften wären erforderlich gewesen. Damit habe man das Ziel um das „rund sechsfache übertroffen“, freut sich der Vorsitzende der Freien Wähler, Hubert Aiwanger. Weitere 100.000 Unterschriften lägen der Partei zur Prüfung vor. Aiwanger forderte die CSU auf, endlich zu reagieren und die Straßenbeiträge abzuschaffen. Im Herbst ist in Bayern Landtagswahl. Die CSU muss nach aktuellen Umfragen um ihre absolute Mehrheit fürchten. Bei der Bundestagswahl verlor die CSU 10,5 Prozentpunkte und erreichte nur noch 38,8%.


Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Frauen keinen Anspruch darauf haben, dass Sparkassen in ihren Formularen die weibliche Form verwenden. Sie erleiden nach Auffassung des Gerichts keinen Nachteil, wenn sie in den Vordrucken mit dem sogenannten generischen Maskulinum angesprochen werden. Geklagt hatte eine Kundin der Sparkasse Saarbrücken, die nicht als Kunde oder Kontoinhaber bezeichnet werden will. Sie habe ein verfassungsmäßig verankertes Recht, als Frau in Sprache und Schrift erkennbar zu sein. Der BGH sieht es anders: Die verallgemeinernder Ansprache in der männlichen Form sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Auch die Vorinstanzen hatten den Anspruch der Klägerin verneint. Nach Auffassung des Landgerichts Saarbrücken werde das generische Maskulinum geschlechtsneutral verwendet. Dies sei schon seit 2000 Jahren so und damit eine historisch gewachsene Übereinkunft und keine Diskriminierung. Damit setzen sich die Gerichte über neuere wissenschaftliche Forschungsergebnisse hinweg, die bei der Verwendung des sogenannten generischen Maskulinums eine Diskriminierung der Frauen nachgewiesen haben. Bei einem Obsiegen der Klägerin hätten mehr als 800 Vordrucke der Sparkassen verändert werden müssen. Die Klägerin will das Urteil nicht hinnehmen und notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.
Mit 70,8% der Stimmen bleibt Peter Feldmann (SPD) Rathauschef in Frankfurt. CDU-Kandidatin Bernadette Weyland konnte bei der Stichwahl nur 29,2 Prozent auf sich vereinigen. Im ersten Wahlgang war Feldmann auf 46% der Stimmen gekommen, so dass eine Stichwahl erforderlich wurde. Vor sechs Jahren hatte sich der Parteilinke überraschend innerhalb der SPD als Kandidat durchgesetzt und anschließend gegen den CDU-Kandidaten Boris Rhein ebenfalls in der Stichwahl sensationell gewonnen. Auch als Oberbürgermeister bezieht Feldmann dezidiert linke Positionen und setzt sich für den Kampf gegen die Armut vor allem von Kindern, Wohnungsnot und Fremdenfeindlichkeit ein.
Die Unionsfraktion sieht bei § 219a StGB, der die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt, keinen Änderungsbedarf. Dies geht aus einem Schreiben der neuen CDU-Generalsekretärin Kramp-Karrenbauer an die Funktionsträger der CDU hervor. Aus der Unionsfraktion werde es keine Unterstützung zur Abschaffung der Regelung geben, so Kramp-Karrenbauer. Deren Abschaffung wird wegen eines Strafprozesses gegen eine Gießener Ärztin gefordert, die auf ihrer Internetseite auf die Möglichkeit der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches in ihrer Praxis hingewiesen hatte. Das Amtsgericht Gießen sah die Strafvorschrift als verwirklicht an und verurteilte die Ärztin zu einer Geldstrafe. Auch in Kassel wurden zwei Frauenärztinnen wegen eines Hinweises auf ihrer Internetseite angeklagt. Derzeit liegen Anträge der Fraktionen von FDP, Linken und Grünen vor. Linke und Grüne wollen die Vorschrift streichen, die FDP schlägt eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit vor. Offen ist das Verhalten der SPD. Die Fraktion hatte einstimmig die Abschaffung der Vorschrift beschlossen, einen eigenen Antrag aber aus Rücksicht auf die Union bisher nicht eingebracht. Da auch die AfD gegen eine Änderung der Vorschrift eintritt, kommt es auf die SPD an: Nur mit ihr wird es eine Änderung oder Abschaffung der Regelung geben.