BGH: Formularsprache darf männlich bleiben

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Frauen keinen Anspruch darauf haben, dass Sparkassen in ihren Formularen die weibliche Form verwenden. Sie erleiden nach Auffassung des Gerichts keinen Nachteil, wenn sie in den Vordrucken mit dem sogenannten generischen Maskulinum angesprochen werden. Geklagt hatte eine Kundin der Sparkasse Saarbrücken, die nicht als Kunde oder Kontoinhaber bezeichnet werden will. Sie habe ein verfassungsmäßig verankertes Recht, als Frau in Sprache und Schrift erkennbar zu sein. Der BGH sieht es anders: Die verallgemeinernder Ansprache in der männlichen Form sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Auch die Vorinstanzen hatten den Anspruch der Klägerin verneint. Nach Auffassung des Landgerichts Saarbrücken werde das generische Maskulinum geschlechtsneutral verwendet. Dies sei schon seit 2000 Jahren so und damit eine historisch gewachsene Übereinkunft und keine Diskriminierung.  Damit setzen sich die Gerichte über neuere wissenschaftliche  Forschungsergebnisse hinweg, die bei der Verwendung des sogenannten generischen Maskulinums eine Diskriminierung der Frauen nachgewiesen haben. Bei einem Obsiegen der Klägerin hätten mehr als 800 Vordrucke der Sparkassen verändert werden müssen. Die Klägerin will das Urteil nicht hinnehmen und notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

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