Die Fraktion Freie Wähler und Piraten im Kasseler Stadtparlament fordert die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen. Straßen seien Bestandteil der Daseinsvorsorge und müssen somit von der Allgemeinheit finanziert werden. Dies gelte auch für Anliegerstraßen. Die Finanzierungslast den Anliegern aufzubürden, führe zu massiven Ungerechtigkeiten, so die Fraktion in der Begründung ihres Antrages. Zahlungspflichtige Bürger empfinden die Forderungen als ungerecht, der Magistrat komme regelmäßig in Erklärungsnot und viele Fälle beschäftigen teils über Jahre die Gerichte. Jene Mitarbeiter, die mit der komplizierten Berechnung der Beiträge und der anschließenden Durchsetzung der Ansprüche beschäftigt seien, könnten sinnvolle Aufgaben erledigen. In Hessen steht die Erhebung der Beiträge im Ermessen der Kommunen, so dass eine Aufhebung der Satzung insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Gesundung der Stadt rechtlich zulässig ist. Nach Auskunft des Hessischen Innenministeriums (Stand Oktober 2016) erheben 37 Städte und Gemeinden, darunter Frankfurt, Wiesbaden, Viernheim (Bergstraße) und Erzhausen (Darmstadt-Dieburg), keine Straßenbeiträge.
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Kasseler CDU fordert, Straße nach Helmut Kohl zu benennen
Die CDU-Fraktion im Kasseler Stadtparlament hat beantragt, schnellstmöglich eine geeignete Straße oder einen geeigneten Platz nach dem ehemaligen Bundeskanzler und CDU-Vorsitzenden Helmut Kohl zu benennen. In ihrem Antrag an die Stadtverordnetenversammlung soll der Magistrat beauftragt werden, alle notwendigen Maßnahmen und Schritte hierzu einzuleiten und umzusetzen. In Kassel entscheiden die Ortsbeiräte gemeinsam mit dem Magistrat über die Benennung von Straßen und Plätzen.
HNA-Lokalchef Thonicke fordert Stadtverordnetenfraktion auf, Rücktritt von Dr. Hoppe zu fordern
HNA-Lokalchef Thonicke hat zumindest eine Fraktion im Kasseler Stadtparlament aufgefordert, den Rücktritt des Stadtverordneten Dr. Hoppe zu fordern. Thonicke, der wegen seiner Berichterstattung bereits unter Anklage stand, und Teile der HNA-Lokalredaktion verfolgen den Kommunalpolitiker und Anwalt mit einer beispiellosen und widerwärtigen Kampagne. Für ihre wahrheitswidrige Berichterstattung haben verschiedene Mitarbeiter der HNA bisher insgesamt 19 Abmahnungen von Hoppe erhalten. Auf sechs Abmahnung gaben die betroffenen Redakteure, darunter Thonicke, strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab. In einem weiteren Fall wurde eine unzutreffende Berichterstattung eingeräumt. Thonickes Aufforderung dient offenbar dazu, seiner Kampagne neues Leben einzuhauchen.
Wir Wochenendrebellen: Autorenlesung in der Bücherei Kirchditmold
Am Sonntag 28. Januar 2018, 17.00 Uhr, findet in der Bücherei Kirchditmold eine Autorenlesung statt. Mirco und Jason von Juterczenka berichten witzig und spannend, leidenschaftlich und sympathisch, natürlich und ganz offen über ihre Fußballabenteuer. Das Besondere: Jason ist Autist und auf der Suche nach seinem Lieblingsverein. Bevor er sich festlegt, will er alle Vereine gesehen haben. Deshalb reist sein Vater Mirco mit ihm durch die Stadion in Deutschland und Europa. Also nicht nur ein Fußballbuch. Sondern auch ein Buch über Autismus mit seinen Behinderungen und Behilflichkeiten, Erziehung, Familienleben und Elternliebe. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. Wegen des beschränkten Platzangebotes ist eine Voranmeldung unter www.buecherei-kirchditmold.de erwünscht.
Kassel: Künftig doch eine Katzenschutzverordnung?
Mit dem Wechsel im Amt des Oberbürgermeisters scheinen die Chancen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung gestiegen zu sein. Der bisherige Oberbürgermeister hatte dies mehrfach mit der Begründung abgelehnt, für den Erlass einer solchen Verordnung gebe es keine ausreichende Rechtsgrundlage. Zudem falle dies nicht in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung. Vielmehr gebe es hier eine alleinige Zuständigkeit des Oberbürgermeisters. Die Stadtverordneten hatten mehrfach den Erlass einer solchen Verordnung gefordert. Im Rechtsausschuss stellte der neue Ordnungsdezernent Dirk Stochla jetzt den Erlass einer Katzenschutzverordnung in Aussicht. Zugleich betonte er, dass die Stadtverordneten über den Verlauf des Entscheidungsprozesses informiert werden.
Strafverfahren Dr. Hoppe: Eine Einstellung, zwei Freisprüche, zwei Schuldsprüche
Das Strafverfahren vor dem Landgericht Kassel gegen Rechtsanwalt Dr. Hoppe endet mit einer Einstellung, zwei Freisprüchen und zwei Schuldsprüchen.
Einstellung
Nach einem Verkehrsunfall wandte sich das geschädigte Ehepaar an den Rechtsanwalt zur Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche. Ihr verunfalltes Fahrzeug hatten sie einer Werkstatt zur Reparatur übergeben und gleichzeitig der Werkstatt ihren Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung abgetreten. Diese zahlte irrig die Reparaturkosten an den Anwalt. Hierauf wies der Anwalt die Eheleute hin und fragte, ob er das Geld an die Versicherung zurückzahlen solle. Das Ehepaar verlangte die Auszahlung der Reparaturkosten an sich. Die Staatsanwalt sah darin eine Untreue des Anwaltes. Das Verfahren wurde auf Anregung des Gerichts eingestellt.
Freisprüche
Der Rechtsanwalt wurde in einer Erbrechtsangelegenheit beauftragt. Er verzichtete auf das Entstehen einer Geschäftsgebühr und riet direkt zur Klage. Nach Klageauftrag erstellte er einen Klageentwurf und übersandte eine Kostenvorschussnote auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Nach Zahlung der Kostennote reichte er die Klage bei Gericht ein und zahlte nach Aufforderung die Gerichtskosten mit Verrechnungsscheck ein. Danach kam es zur Kündigung des Mandates. Er rechnete das Mandat ab und erstattete die nicht verbrauchten Kosten. Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Betrug, weil der Anwalt nie vorgehabt habe, eine Klage zu erstellen und eine Gebührenüberhebung, weil seine Kostenvorschussnote nicht im Einklang mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz stand. Das Landgericht sprach den Anwalt in beiden Punkten frei.
Schuldspruch Testamentsvollstreckung
Der Rechtsanwalt wurde in einem Testament als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Nach dem Tod der Erblasserin löste er das Depot und das Konto der Erblasserin auf und zahlte hieraus Nachlassverbindlichkeiten, darunter auch das Testamentsvollstreckerhonorar. Auf seinen Beweisantrag unterstellte das Gericht als wahr, dass der Anwalt stets in der Lage war, aus seinen liquiden Mitteln heraus sämtliche vereinnahmten Gelder auszukehren. Das Gericht sah sowohl in der Auflösung des Depots als auch in der Auflösung des Kontos den Tatbestand der Untreue als verwirklicht an und entschied auf zwei Freiheitsstrafen in Höhe von acht Monaten und sechs Monaten.
Schuldspruch Erbrechtsangelgenheit
Der Rechtsanwalt wurde mit der Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen beauftragt. Die Gegenseite zahlte auf den Anspruch. Das Geld wird verspätet vom Rechtsanwalt an die Mandanten ausgezahlt. Ein Vermögensschaden bei den Mandanten entsteht nicht. Das Landgericht sieht den Tatbestand der Untreue als verwirklicht an. Weil die Zahlung der Gegenseite in drei Raten erfolgte, entschied es auf drei Freiheitsstrafen in Höhe von einem Jahr, sieben Monaten und sechs Monaten.
Die einzelnen Freiheitsstrafen fasst das Gericht zu einer Gesamtfreiheitssstrafe in Höhe von zwei Jahren zusammen und setzt diese zur Bewährung aus.
HNA-Auflage weiter im Sinkflug
Trotz einer zunehmenden Boulevardisierung ihrer Berichterstattung nimmt die Druckauflage der in Kassel erscheinenden Hessischen Allgemeinen (HNA) weiter ab. So fiel die Druckauflage im vierten Quartal 2017 verglichen mit dem vierten Quartal 2016 von 202.429 auf 194.869. 2015 betrug die Druckauflage im vierten Quartal noch 210.038. Damit setzt die Zeitung ihren langfristigen Abwärtstrend trotz verstärkter Unterhaltungsorientierung durch Intimisierung, Personalisierung und Skandalisierung fort. So betrug die Druckauflage – jeweils im vierten Quartal – 233.787 im Jahr 2012, 253.347 im Jahr 2007, 276.584 im Jahr 2002 und 285.285 im Jahr 1998. Ähnlich negativ ist die Entwicklung bei der Zahl der Abonnenten. Diese fiel auf 178.595 (viertes Quartal 2017) nach 183.488 (viertes Quartal 2016) und 187.846 (viertes Quartal 2015). Auch bei den Abonnentenzahlen besteht ein langfristiger Abwärtstrend. Im jeweils vierten Quartal betrug die Zahl der Abonnenten 206.321 im Jahr 2012, 221.736 im Jahr 2007, 241.961 im Jahr 2002 und 249.490 im Jahr 1998. Im Zeitraum vom vierten Quartal 1998 bis zum vierten Quartal 2017 sanken damit die Zahl der Abonnenten um 28,42% und die der Druckauflage um 31,93%. Die Zahlen sind veröffentlicht von der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW). Diese ist eine staatlich unabhängige, nicht kommerzielle und neutrale Prüfinstitution für den deutschen Werbeträgermarkt. Die Tätigkeit der IVW steht unter der gemeinsamen Aufsicht der Medienanbieter, Media- und Werbeagenturen und Werbungtreibenden, die als Verkäufer, Mittler und Käufer von Werbeträgerleistungen am Markt aufeinandertreffen.
Nach Evaluation: Kassel-Calden bleibt Regionalflughafen
Der Flughafen Kassel-Calden bleibt Regionalflughafen und wird nicht zum Verkehrslandeplatz zurückgestuft. Dies gaben Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) in Wiesbaden bekannt. Der Flughafen sei zwar defizitär, die vom Land zu tragenden Kosten seien aber in den vergangenen Jahren deutlich gesenkt worden. „Da ist ganz zum Schluss ein Jahresbetrag für das Land von rund 1,6 Millionen Euro im Feuer“, so Schäfer, der auch Aufsichtsratschef des umstrittenen Flughafens ist. „Dagegen stehen dann Arbeitsplatzverluste vor Ort und fehlende weitere Perspektiven, so dass wir uns in der Abwägung entschlossen haben, es bei der bisherigen Konzeption zu belassen.“ Die Grünen, die sich als Oppositionspartei gegen den Neubau des Flughafens gewandt hatten, hatten im Koalitionsvertrag mit der CDU eine Evaluation durchgesetzt. Diese ist jetzt positiv für den Flughafen ausgefallen.
Bild: Foto: Sven Teschke / , via Wikimedia Commons, free licence CC BY-SA 3.0-de
SPD: Hartmann setzt sich knapp gegen Ruda durch
Patrick Hartmann hat sich in der parteiinternen Auseinandersetzung um die Nachfolge Uwe Frankenbergers als Landtagskandidat für den Wahlkreis Kassel-West knapp gegen Armin Ruda durchgesetzt. Ausschlaggebend war das Wahlverfahren. Abgestimmt haben nicht nur die Delegierten des Wahlkreises, sondern alle Delegierten der Stadt und damit auch die Delegierten aus dem Kasseler Osten. Davon profitierte Hartmann, der als Parteirechter auf diese Delegierten setzen konnte. Die großen Ortsvereine aus dem Kasseler Westen, die eher dem linken Parteiflügel zuneigen, hatten sich im Vorfeld der Wahl für Ruda ausgesprochen. Hartmann tritt jetzt gegen die hessische Justizministerin Kühne-Hörmann an. Ob es ihm als aktiven Karnevalisten und Exponenten des rechten Parteiflügels gelingen wird, das große linksgrün-bürgerliche Wählerpotential im Kasseler Westen für sich zu mobilisieren, dürfte zweifelhaft sein. Ruda hätte hier sicher bessere Chancen gehabt. Und eines ist sicher: Anders als bei der parteiinternen Wahl kann Hartmann bei der Landtagswahl nicht auf Stimmen aus dem Kasseler Osten setzen.
Kassel: Rotgrün schließt alle anderen Parteien von jeder Mitwirkungsmöglichkeit aus
Bei der Verabschiedung des Kasseler Haushaltes durch die Mehrheit von SPD und Grünen ist noch einmal deutlich geworden, dass die Mehrheitsfraktionen alle übrigen Fraktionen von jeder Mitwirkungsmöglichkeit ausschließen. Sämtliche 39 Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden niedergestimmt – sogar dann, wenn die Anträge dem Koalitionsvertrag entsprachen. Senkung der Parkgebühren, Bau einer Straßenbahn nach Harleshausen, Förderung und Ausbau der Kasseler Kultur und vor allem die Sanierung der Schulen. All dies wird im Koalitionsvertrag versprochen. Die diesbezüglichen Änderungsanträge der Opposition wurden dennoch abgelehnt. Das Verhalten der Mehrheitsfraktionen offenbart ein Politikverständnis, das zunehmend auf Ablehnung stößt und wesentlich zur Politikverdrossenheit beigetragen hat. Es ist intransparent und verstößt gegen die Grundlagen der parlamentarischen Demokratie, die auf offene Diskussion und auf die Überzeugungskraft der Argumente setzt. Die derzeitige Mehrheit hat bei der letzten Kommunalwahl 50,3% der Wähler überzeugt. Bei einer Wahlbeteiligung von 42,76% sind dies 21,5% der Wahlberechtigten. Auch vor diesem Hintergrund ist es nicht verständlich, dass Rotgrün alle anderen Parteien von jeder Mitwirkungsmöglichkeit ausschließt.
Ein lesenswerte Übersicht über die Haushaltsberatungen mit den zum Teil abstrusen Begründungen der Ablehnung gibt es hier: Franziska Lux, Restgedanken