Ruda (SPD) oder Hartmann (SPD) – Wahlverfahren entscheidet

In der SPD-internen Auseinandersetzung um die Kandidatur für den Landtagswahlkreis Kassel-West zwischen Armin Ruda und Patrick Hartmann dürfte das Wahlverfahren die entscheidende Rolle spielen. Das Landtagswahlgesetz sieht vor, dass die Mitglieder oder Delegierten des Wahlkreises über den Wahlkreiskandidaten der Partei entscheiden. Da Ruda im Westen der Stadt tief verwurzelt ist und insbesondere die mitgliederstarken Ortsvereine des Wahlkreises auf seiner Seite stehen, dürfte ihm die Kandidatur in diesem Fall nicht zu nehmen sein. Anders ist es, wenn die Partei bei der Aufstellung des Kandidaten von einer Ausnahmeregelung im Wahlgesetz Gebrauch macht. Danach können in kreisfreien Städten, die mehrere Wahlkreise umfassen, – dies ist in Kassel der Fall – die Bewerber und Ersatzbewerber für diejenigen Wahlkreise, deren Gebiet die Grenze des Kreises oder der kreisfreien Stadt nicht durchschneidet, in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt werden (§ 22 Abs. 4 LWG). Bei diesem Verfahren entscheiden also auch die Delegierten aus dem Wahlkreis Kassel-Ost über den Kandidaten für den Wahlkreis Kassel-West mit. Dadurch würden sich die Aussichten von Hartmann erheblich verbessern. Er stammt aus dem Kasseler Osten und hat als Exponent des rechten Parteiflügels insbesondere dort seine Anhänger.

Tagged , . Bookmark the permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*