Keine Mehrheit für Bürgerversammlung zu CETA in Kassel

Kassel (de) – SPD, CDU, Grüne, FDP und AfD lehnen die Durchführung einer Bürgerversammlung zum Freihandelsabkommen CETA ab. Für die Eingabe von Kasseler Bürgerinnen und Bürgern zur Durchführung einer solchen Versammlung, deren Forderung vom BUND, dem DGB und der katholischen Arbeitnehmerbewegung unterstützt wurde, sprachen sich nur Linke, Freie Wähler und Piraten aus.

Die Bürgereingabe findet sich hier: buergereingabe-ceta

Kassel: Seniorenbeirat kritisiert zu große Zahl von Bahnen in der Königsstraße

Kassel (de) – Der Vertreter des Seniorenbeirates im Kasseler Verkehrsausschuss, Heinz Gunter Drubel, hat die große Zahl von Bahnen in der Königsstraße kritisiert. Dadurch werde es gerade älteren Bürgerinnen und Bürger unmöglich gemacht, die Königsstraße zu überqueren. Gegen die täglich 1000 Bahnen in der Königsstraße läuft ein Bürgerbegehren. Nähere Informationen zum Bürgerbegehren gibt es hier: http://zukunft-koenigsstrasse.de

Verkehrspolitik in Kassel: 1,6 Millionen für Verlängerung der Grünphasen um 2 bis 3 Sekunden

Kassel (de) – Die Stadt Kassel wird 1,6 Millionen Euro für eine neue Kommunikationstechnik zur Verbesserung der Vernetzung ausgewählter Ampeln in der Innenstadt ausgeben. Dies wird dazu führen, dass die Grünphasen dort um zwei bis drei Sekunden verlängert werden mit der Folge, dass ein bis zwei Fahrzeuge zusätzlich die Kreuzung passieren können. Eine spürbare Verbesserung des Verkehrsflusses wird nicht erreicht. “Wenn ein Autofahrer künftig auf dem Weg in die Stadt neun statt zehn Mal vor einer Ampel warten muss, wird er das vermutlich kaum merken“, so Verkehrsdezernent Christof Nolda (Grüne). Dennoch stimmten die Grünen wie auch SPD und FDP für diese unsinnige Geldausgabe in Millionenhöhe. Die FREIEN WÄHLER hatten gefordert, diese Mittel für die Sanierung der maroden Kasseler Schulen einzusetzen. Leider ohne Erfolg.

Aufwertung der Wilhelmshöher Allee: Parkplätze wichtiger als Bäume

Kassel (de) – Die Stadt Kassel erhält vom Bundesumweltministerium 1,9 Millionen Euro zur gestalterischen Aufwertung der Wilhelmshöher Allee. Ziel der Planung ist es, die Wilhelmshöher Allee “nicht nur als identitätsstiftende, 4,6 km lange, markante Straße, sondern auch als verlängertes und verbindendes grünes Band in das Bewusstsein der Stadtbewohner und der Gäste Kassels zu rücken”. So der Magistrat in seiner Begründung der Maßnahme. Zur Umsetzung der Planung sollten u. a. 225 Linden neu gepflanzt werden, die 450 vorhandenen Bäume saniert und das Rasengleis begrünt werden. Dadurch sollten 54 der 654 Parkplätze, also 8%, wegfallen und zwar überwiegend in Abschnitten ohne Parkdruck. Für SPD, Grüne, CDU, FDP und AfD war das zu viel Grün. Und zu wenig Parkplatz. Deshalb beschlossen sie, die Planung dahin zu ändern, dass nur noch höchsten 36 Parkplätze wegfallen dürfen. Das grüne Band wird dadurch weniger grün. Leider.

Stadt Kassel verfolgt unnachgiebig eine Whistleblowerin

Mit großer Unnachgiebigkeit verfolgt die Stadt Kassel eine Mitarbeiterin, die auf einen Missstand in ihrem Amt aufmerksam machte. Sie berichtete ihren Vorgesetzten – darunter dem Oberbürgermeister -, dass die Leiterin ihres Amtes, und zwar ausgerechnet des Revisionsamtes, eine weitere Mitarbeiterin mit dem Abtippen der eigenen Dissertation beschäftigte. Und zwar während der Dienstzeit. Als nach Wochen trotz mehrfacher Erinnerungsschreiben nichts geschah, informierte sie die Fraktionen des Stadtparlamentes. Von dort gelangte der Vorgang an die Öffentlichkeit. Jetzt reagierte die Stadt sofort.  Mit einer Abmahnung – gegen die Whistleblowerin. Sie habe das Ansehen der Stadt und des Oberbürgermeisters beschädigt, so die Begründung für die Abmahnung.

Das von der Mitarbeiterin angerufene Arbeitsgericht teilt die Auffassung der Stadt offenbar nicht. In der Güteverhandlung hat es zu erkennen gegeben, dass die Klägerin kein Dienstgeheimnis offenbart habe, weil das Abfassen einer Dissertation nicht zu den dienstlichen Aufgaben einer städtischen Mitarbeiter gehören dürfte. Zudem habe die Mitarbeiterin nichts öffentlich gemacht, weil die Fraktionen Teil der Verwaltung seien. Erst von dort gelangte der Vorgang an die Presse. Schließlich könne sich die Klägerin auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte berufen. Danach sei Whistleblowing dann von der Meinungsfreiheit geschützt, wenn zuvor erfolglos versucht worden sei, den Missstand intern zu beheben. Die Vertreter der Stadt blieben uneinsichtig. Der Richter räumte ihnen die Möglichkeit ein, bis zum Kammertermin Neues vorzutragen. Darauf darf man gespannt sein.