Walter-Borjans kündigt „ordentlichen Linksruck“ an

Mit großer Mehrheit haben die Delegierten des Bundesparteitages der SPD das Votum der Parteimitglieder nachvollzogen und mit Saskia Esken (75,9%) und Norbert Walter-Borjans (89,2%) zum ersten Mal eine Doppelspitze als Parteivorsitzende gewählt. Zuvor hatte Walter-Borjans einen „ordentlichen Linksruck“ angekündigt und zugleich die Parteivorsitzende der CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer, scharf kritisiert, der er eine Militarisierung der Außenpolitik vorwarf. Er machte sich erneut für ein milliardenschweres Investitionsprogramm in die Infrastruktur stark für das er auch bereit ist, Schulden aufzunehmen. Esken kündigte Reformen auf dem Arbeitsmarkt an und sprach sich erneut für die Abschaffung von Hartz-IV aus.
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SPD-Mitglieder ergreifen letzten Strohhalm

Mit der Wahl von Norbert Walter-Borjahns und Saskia Esken hat sich eine knappe Mehrheit der SPD-Mitglieder für eine inhaltliche Kurskorrektur der Partei ausgesprochen. Jene Politik, die die SPD auf unter 15% in den Umfragen und zuletzt auf 15,8% bei der Eurowahl geführt hat, soll nach dem Willen der neuen Parteiführung beendet werden. Ob es jedoch tatsächlich zu einer Kurskorrektur kommen wird, ist mehr als ungewiss. Fast die Hälfte der Mitglieder hat für Olaf Scholz und Klara Geywitz und damit für eine Fortsetzung der bisherigen Politik gestimmt. Zudem hatte sich eine große Mehrheit der etablierten SPD-Politiker aus dem Kreis der Bundestagsfraktion, des Kabinetts und der Ministerpräsidenten für das Duo Scholz und Geywitz ausgesprochen. Sich hier durchzusetzen, dürfte für die Walter-Borjahns und Esken, die beide bisher noch nicht einmal dem Bundesvorstand der SPD angehörten, fast unmöglich sein. Dennoch ist es ihnen, der SPD und dem Land insgesamt zu wünschen, dass es zu einer resozialdemokratisierung der SPD kommt. Walter-Borjahns und Esken sind der letzte Strohhalm für die SPD. Danach droht der Untergang.

Ökoförderung: Bioland sieht Ausbau des Ökolandbaus in Gefahr – Förderstopp in Sachsen-Anhalt

(red) Eine Auswertung der aktuell vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Sachsen-Anhalt vorgelegten Zahlen im Antragsverfahren zur Ökoförderung 2019 hat ergeben, dass mehr als die Hälfte der umstellungsinteressierten Betriebe abgelehnt werden. Insgesamt 49 Betriebe haben einen Antrag zur Umstellung auf EU-Öko-Richtlinien eingereicht. Von diesen können nur 20 Betriebe auf einen positiven Bescheid ihres Antrags hoffen. Von den insgesamt 9.568 ha, für die eine neue Förderung ökologischer Anbauverfahren ab dem 01.01.20 beantragt wurden, können laut Auswertung nach gegenwärtiger Mittelverfügbarkeit nur 4.837 ha bewilligt werden. Bioland kritisiert diese Limitierung entschieden und fordert die Landesregierung dazu auf, diesen Förderstopp zu verhindern. Gerald Wehde, Geschäftsleiter Agrarpolitik, kommentiert: „Dieses Vorgehen ist in keinster Weise akzeptabel und nachvollziehbar. Es widerspricht dem Koalitionsvertrag mit dem Ziel der Landesregierung 20 Prozent der Agrarfläche auf Ökolandbau umzustellen. Die Bundesregierung will diese Zielmarke bis zum Jahr 2030 erreichen. Dazu müssten in Sachsen-Anhalt jährlich ca. 12.000 ha ökologisch bewirtschaftete Fläche dazugewonnen werden. Mit diesem Förderstopp bleibt die Umstellung von rund 5.000 ha verwehrt. So kann keine enkeltaugliche Landwirtschaft gelingen! Vielmehr werden interessierte Landwirte abgeschreckt aufgrund mangelnder Verlässlichkeit und Planungssicherheit der Politik. Eine stabile und verlässliche Förderung aller ökologisch bewirtschaften Flächen ist essentielle Voraussetzung, betriebswirtschaftlich erfolgreich wirtschaften zu können. Daher fordern wir die Landesregierung auf alle Anträge zu genehmigen und die fehlenden Geldmittel frei zu machen. Im Sinne der Landwirte, der Verbraucher und nicht zuletzt auch des Koalitionsvertrags!“ Zu den voraussichtlich nicht geförderten Betrieben gehören vor allem Ackerbaubetriebe an ertragsstärkeren Standorten, bestehende Ökobetriebe mit einem Flächenzuwachs über 20 Prozent sowie tierhaltende Betriebe, die ihren Tierbestand erst im Verlaufe der Umstellung aufbauen können. Der Verband betont die positive Signalwirkung der fast 50 eingegangenen Anträge in Sachsen-Anhalt. Sie dokumentierten das große Interesse an einer ökologischen Wirtschaftsweise, das andere Betriebe motivieren könne nachzuziehen.

Bund und Länder sind nun laut Bioland gefordert, mehr Finanzmittel der pauschalen EU-Direktzahlungen für ökologische Fördermaßnahmen der Bundesländer zu nutzen. „Um künftig mehr Gelder zur Förderung des ökologischen Landbaus freizusetzen, müssen die Direktzahlungen der 1. Säule, in größerem Umfang als bislang geplant, in die 2. Säule umverteilt werden. Statt der vom BMEL angekündigten 4,5 Prozent muss in der jetzigen Übergangsphase der EU-Agrarpolitik bereits eine spürbare schrittweise Erhöhung für ökologische Fördermaßnahmen umgesetzt werden“, so Wehde. Bis 2022 könnten so 15 Prozent der Finanzmittel der 1. Säule in mehr Umwelt- und Klimaschutz und die Ausdehnung des Ökolandbaus fließen. Geschieht dies nicht, fürchtet Bioland weitere Förderstopps wie in Sachsen-Anhalt. Wehde dazu: „Es wäre verheerend, wenn die Verbraucher und Landwirte weiterhin in den Startlöchern stehen und die Politik ihnen den Start verwehrt. So kann das Ziel nicht erreicht werden und Umwelt- & Naturschutz sowie das Tierwohl und die Lebensgrundlagen künftiger Generationen bleiben auf der Strecke. Die Regierungen sind nun im Zugzwang, die Voraussetzungen zu schaffen, unter denen die mindestens 20 Prozent Ökolandbau bis 2030 erreicht werden können.“

Tierwohl auf dem Teller? Wo Tierwohl draufsteht ist leider noch längst keines drin

(red) Bioland hat sich die Tierwohl-Kennzeichen des Handels und des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) genauer angeschaut und die verschiedenen Stufen einem Vergleich mit der EU-Ökoverordnung und den eigenen Verbandsrichtlinien unterzogen. Es fällt auf, dass die „Haltungsform“ des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) und der aktuelle Kriterienkatalog des staatlichen Tierwohlkennzeichens stellenweise selbst in den besseren Stufen nicht über den gesetzlichen Mindeststandard hinausreichen.

Das staatliche Label ist in die Stufen (1) bis (3) aufgeteilt. Eine eigene Stufe für Bio-Fleisch ist nicht vorgesehen. Die Haltungsform des LEH reicht von Stufe (1), dem gesetzlichen Mindeststandard bis (4), wobei Stufe (4) Bio und konventionelle „Premium“-Haltung zusammenfasst.

Der Präsident von Deutschlands führendem Verband für ökologische Landwirtschaft ist alarmiert: „Die beiden Labels grenzen an Verbrauchertäuschung. Beim Einkauf greifen Verbraucher zur vermeintlich besten Stufe und halten noch nicht einmal mit voller Garantie die wirklich bestmögliche Stufe, nämlich Bio, in den Händen“, so Jan Plagge. „Die Konsumenten brauchen Orientierung, anstatt Verwirrungstaktiken!“

Der Verband kritisiert darüber hinaus, dass die Einstiegsstufe bei beiden Labels die Stufe (1) ist. Es gilt also: Je höher die Stufe, desto besser die Tierhaltung. Dies ist der von Verbrauchern gelernten Kennzeichnung von Eiern, die seit Jahren etabliert ist, entgegengesetzt. Dort steht (0) für Bio, (1) für Freilandhaltung, (2) für Bodenhaltung und (3) für den gesetzlichen Mindeststandard.

Außerdem haben die Schweine, auch in den höchsten Stufen der beiden Kennzeichnungssysteme, mehr als 50 Prozent weniger Platz im Stall (inklusive Auslauffläche) als es im Öko-Recht Standard ist (2,3 qm gegenüber maximal 1,5 qm). Auslauf erhalten die Tiere nur in den obersten Stufen. Auch im Bereich des Einsatzes von Antibiotika und Arzneimitteln weist keine der Stufen eine Einschränkung auf. Der Verbraucher dürfte hingegen davon ausgehen, dass mit jeder Stufe auch eine stufenweise Besserung der entscheidenden Kriterien einhergeht. Auffallend ist zudem, dass die Haltungskriterien der Muttertiere und Ferkel nahezu ausgeklammert werden. Bei beiden Labels hat jedes Tier in allen Stufen nur den gesetzlichen Mindeststandard von maximal 2,5 qm Fläche zur Verfügung (gegenüber 7,5 qm nach EU-Ökoverordnung und Bioland). Auch Kastenstände, also die Fixierung von Sauen kurz vor und nach der Geburt, bleiben erlaubt. Genauso wie das Kupieren der Schweineschwänze, welches lediglich beim staatlichen Tierwohllabel und da auch erst ab Stufe (2) nicht mehr erlaubt ist.

„Das staatliche Tierwohllabel und die Haltungsform sind kaum dazu geeignet, dem Verbraucher die Kaufentscheidung zu erleichtern. Sie verwirren mit komplizierten Abstufungen und berufen sich zu oft auf den gesetzlichen Mindeststandard, um sich wirklich mit dem Aufdruck „Tierwohl“-Label schmücken zu können“, resümiert Plagge und ergänzt: „Noch ist das freiwillige staatliche Tierwohllabel nicht gesetzlich verabschiedet worden. Es ist zu hoffen, dass Ministerin Klöckner Einsicht zeigt und die Kritik von Verbrauchern, Landwirten und ihren Kollegen auf politischer Ebene ernst nimmt.“

Tierwohl liegt den Deutschen am Herzen

60 Kilogramm Fleisch essen Deutsche jährlich pro Kopf. Eine Emnid-Studie zum Image der Landwirtschaft aus dem Jahr 2017 zeigt, dass den Bundesbürgern das Konzept Tierwohl am Herzen liegt. Die Erhebung belegt, dass sie es als ein für alle Seiten nützliches Konzept ansehen, das sowohl den Tieren als auch den Landwirten und den Verbrauchern zugutekommen soll. Dabei verbinden 91 Prozent der Befragten mit dem Begriff „Tierwohl“ eine artgerechte Tierhaltung mit mehr Platz für die Tiere.

Eine weitere Studie im Auftrag der Verbraucherzentralen aus diesem Jahr ergibt, dass die Mehrheit der Befragten den gesetzlichen Mindeststandard für nicht artgerecht hält.

Verbraucher, die sichergehen möchten, dass sie Tierwohl auf dem Grill, in der Pfanne und auf dem Teller haben, sollten beim Einkauf auf die Logos der landwirtschaftlichen Bioverbände, wie das grüne Quadrat mit weißem Schriftzug von Bioland, achten, die noch strengere Kriterien anwenden als die EU-Öko-Verordnung. Auch ein reduzierter Fleischkonsum schützt das Tierwohl und schont darüber hinaus die Umwelt.
Bild: Bioland

Europäische Union will Bienenschutz einschränken

Geht es nach dem Willen der EU-Staaten, sollen die Prüfregeln für Pestizide gelockert werden. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der Klagen der Pestizidhersteller Bayer und Syngenta gegen das Verbot von Pestiziden aus der Gruppe der Neonicotinoide vor einem Jahr zurückgewiesen hatte. Begründet wurde die Entscheidung mit dem Schutz der Bienen, der innerhalb der Europäischen Union insbesondere mit einer Bienenleitlinie aus dem Jahr 2013 ausgeweitet worden war. Die zuständige Behörde Efsa soll nach dem Willen der Kommission diese Leitlinie, die von der Industrie seit langem angegriffen wird, zu Lasten des Bienenschutzes verändern. Vor allem die Prüfung der Langzeitwirkungen der Gifte soll eingeschränkt werden. Auch Deutschland stimmte dem Vorschlag der Kommission zu. Die Neonicotinoide stehen im Verdacht, auf lange Sicht den Orientierungssinn der Bienen zu beinträchtigen mit der Folge, dass diese nach ihrem Flug nicht mehr zu ihrem Stock zurückfinden.

Europaparlament muss von der Leyen ablehnen

Der Vorschlag der europäischen Regierungschefs an das Europäische Parlament, die deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur neuen Präsidentin der Europäischen Kommission zu wählen, ist ein Rückfall in semidemokratische Zeiten der Europäischen Union. Es ist eine hart erkämpfte demokratische Errungenschaft, dass der Kommissionspräsident, der Regierungschef der Europäischen Union, nicht mehr allein von den Regierungschefs der Mitgliedstaaten bestimmt wird, sondern auf deren Vorschlag vom Parlament zu wählen ist. Das Parlament hat außerdem beschlossen, nur solche Kandidaten zu wählen, die in der Europawahl als Spitzenkandidaten für ihre Parteien aufgetreten sind. Auf diese Weise gelangte der amtierende Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker ins Amt, der sich bei der letzten Europawahl als Spitzenkandidat der europäischen Christdemokraten gegen den Sozialdemokraten Martin Schulz durchsetzte. Das Parlament würde sich selbst entmachten, wenn es von der Leyen wählen würde. Im Interesse der europäischen Demokratie muss das Parlament den Machtkampf mit dem Europäischen Rat aufnehmen und von der Leyen ablehnen. Den Regierungschefs war die Beschlusslage des Parlaments bekannt, als sie von der Leyen vorschlugen: Kommissionspräsident kann nur werden, wer bei der Europawahl für dieses Amt kandidiert hat. Von der Leyen jedenfalls stand auf keinem Wahlzettel.
Bild: Europäisches Parlament, Bilderdienst

Umfrage Bayern: CSU weiter schwach bei 37% – Freie Wähler bei 9%

Die CSU kann sich nach einer Umfrage des GMS-Instituts auch acht Monate nach der bayerischen Landtagswahl nicht von ihrem historischen Tief erholen und verharrt bei 37%. Die Grünen befinden sich auch in Bayern in einem Höhenflug und erreichen jetzt 23%. Freie Wähler und AfD liegen mit jeweils 9% noch vor der SPD mit 8%. Die FDP kommt auf 5%, die Linken auf 3%.

Lübcke-Mord: Der Feind steht rechts

„Der Feind steht rechts“. Es war kein Sozialdemokrat oder Kommunist, sondern Reichskanzler Joseph Wirth vom Zentrum, der Vorläuferpartei der CDU, der nach der Ermordung von Außenminister Walter Rathenau dies in einer emotionalen Rede im Reichstag ausrief. Wie Rathenau wurde Lübcke ermordet, weil er für eine freie, offene und tolerante Gesellschaft eintrat. Wem das Grundgesetze und unsere Rechtsordnung nicht passe, der könne ja gehen, rief Lübcke 2015 in einer Bürgerversammlung aus und brachte die anwesende „Volksseele“ zum Kochen. Es folgten rechte Hetze und Morddrohungen. Vor diesem Hintergrund ist es bedrückend, wie aktuell die Worte Wirths noch heute sind: „In diesem Sinne müssen alle Hände, muss jeder Mund sich regen, um endlich in Deutschland diese Atmosphäre des Mordes, des Zankes, der Vergiftung zu zerstören! Da steht (hier dreht sich Wirth zu den Abgeordneten der Rechtsparteien -red.) der Feind, der sein Gift in die Wunden eines Volkes träufelt – Da steht der Feind – und darüber ist kein Zweifel: Dieser Feind steht rechts!“

Gauck verkennt Werteordnung des Grundgesetzes

Mit seiner Forderung für eine „erweiterte Toleranz in Richtung rechts“ für jene Menschen, für die „Sicherheit und gesellschaftliche Konformität“ wichtiger sei als Freiheit, Offenheit und Pluralität greift der ehemalige Bundespräsident Gauck die Grundlage unserer Gesellschaft an – nämlich die Werteordnung des Grundgesetzes. Denn das Grundgesetz will eine Gesellschaft errichten, die frei, offen und plural ist. Deshalb haben die Grundrechte einen so hohen Stellenwert und sichern Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit und Kunstfreiheit gegenüber staatlichen und privaten Übergriffen. Sie bewähren sich gerade bei Angriffen einer konformen Mehrheit gegenüber Minderheiten wie Ausländern, Moslems, Juden, Schwulen oder nicht konform Denkenden. Diese Freiheit gilt natürlich auch für jene, denen Sicherheit und Konformität wichtiger ist als Freiheit, Offenheit und Pluralität. In der Gesellschaft des Grundgesetzes ist es selbstverständlich erlaubt, dies offen zu vertreten. Es muss aber klar sein, dass diese Menschen die Werteordnung des Grundgesetzes zu Gunsten einer autoritären und konformen Ordnung verändern wollen. Gerade die höchsten Repräsentanten unserer Demokratie dürfen nicht müde werden, dies immer wieder herauszustellen – auch dann, wenn sie nicht mehr im Amt sind. Gauck macht genau das Gegenteil.
Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde

Gericht hebt Burkini-Verbot in Schwimmbädern auf

Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat das von der Stadt Koblenz verfügte Burkini-Verbot in Schwimmbädern in einem Eilverfahren bis zur Entscheidung in der Hauptsache aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts verstößt das Verbot gegen das Gleichheitsgebot, weil nach der Badeordnung Leistungsschwimmer Ganzkörperanzüge tragen dürfen und der schulische Schwimmunterricht vom Burkini-Verbot ausgenommen ist. Die Stadt Koblenz hatte zur Begründung des Verbotes angeführt, dass bei voll­ständiger Bekleidung der Badegäste die Kon­trolle, ob diese unter anstoßerregenden Krankheiten, meldepflichtigen Krankheiten im Sinne des Bundesseuchengesetzes, offenen Wunden oder Hautausschlägen litten, unmöglich sei. Dies gelte aber auch für Leistungsschwimmer und während des Schulunterrichts, so das Gericht. Für eine Ungleichbehandlung dieser Gruppen mit den übrigen Badegästen gebe es keinen sachlichen Grund, so dass das Burkina-Verbot insgesamt gleichheitswidrig sei.
Bild: Giorgio Montersino from Milan, Italy [CC BY-SA 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)]