Spanien versus Katalonien: Auch in Deutschland darf ein Bundesland nicht über den Austritt abstimmen

In der Auseinandersetzung um das Unabhängigkeitsstreben der Region Katalonien beruft sich die spanische Regierung auf eine Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichts, wonach das Referendum gegen die spanische Verfassung verstößt. Die dortige Rechtslage stimmt mit der Rechtslage in Deutschland überein. Auch hier hat das Bundesverfassungsgericht unter Berufung auf den auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhenden Nationalstaat entschieden, dass die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“ seien. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder sei unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Diese verstoßen, so das Gericht bereits im Jahr 1993, gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Die Kläger wollten in Bayern eine Volksabstimmung über den Austritt Bayerns aus der Bundesrepublik abhalten.

Bild: By Pedro A. Gracia Fajardo, escudo de Manual de Imagen Institucional de la Administración General del Estado [CC0], via Wikimedia Commons

Documenta-Defizit: Geschäftsführerin weist Vorwurf der Misswirtschaft zurück

In einem Interview mit der FAZ hat die Geschäftsführerin der documenta-gGmbH, Annette Kulenkampff, den von der HNA erhobenen Vorwurf der Misswirtschaft zurückgewiesen. Jeder Cent sei nachvollziehbar abgerechnet. Auch den Vorwurf von Schmiergeldzahlungen und Schwarzarbeit wies Kulenkampff zurück. Sie bestätigte, wie bereits im Februar im Kulturausschuss des Kasseler Stadtparlaments, Bargeldzahlung und begründete diese mit der politischen Situation in Athen. Dort sei man durch schwierige politische Zeiten gegangen, „wir haben angefangen vor Syriza, vor Tsipras, vor Varoufakis, vor der Finanzkrise, vor der Capital Control, die bedeutet, dass man nur 430 Euro in der Woche abheben kann. Also haben wir – und das ist völlig legal – Bargeld nach Athen mitgenommen und in einen Safe gelegt. Diese Bargeldkasse ist genauso nachweisbar abgerechnet worden wie alles andere auch.“ Die Mehrkosten, die zu einem voraussichtlichen Defizit zwischen fünf und sechs Millionen Euro führen werden, seien laut Kulenkampff in den Bereichen Sicherheit, Klimatisierung und Energie in Athen und Transport entstanden. Auch der Abbau des Parthenon werde vermutlich teurer als geplant. Außerdem sei wegen Übergriffen auf die Ausstellung in Athen das Sicherheitspersonal verstärkt worden. Schließlich lag die Besucherzahl zur Mitte der Ausstellung um 17% höher als 2012, so Kulenkampff. „Wenn das so weiter gegangen wäre, wären wir – wie jede documenta vorher – mit den Finanzen hingekommen. Aber die maximalen Kapazitäten dieser Stadt und dieser Ausstellung sind bei 900 000 Besuchern erreicht.“

 

Landtagswahl: Auch Armin Ruda (SPD) kandidiert

Nach Patrick Hartmann (SPD) hat auch der langjährige Vorsitzende der SPD-Wilhelmshöhe, Armin Ruda, sein Interesse bekundet, als Nachfolger von Uwe Frankenberger (SPD) in den Hessischen Landtag einzuziehen. Frankenberger, der den Wahlkreis Kassel-West vertritt, hat erklärt, im kommenden Jahr nicht erneut zu kandidieren. Ruda ist Geschäftsführer des Offenen Kanals Kassels. Anders als Hartmann, der als Exponent der rechten Parteiflügels gilt, dürfte Ruda die Unterstützung der mitgliederstarken Ortsvereine im Wahlkreis erhalten.

Bundestagsvizepräsident: Wohl keine Mehrheit für den Kandidaten der AfD

Der von der AfD vorgeschlagene Kandidat für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten, Albrecht Glaser, wird wohl keine Mehrheit im Bundestag erhalten. Vorgehalten wird ihm seine mehrfach geäußerte Auffassung, dass der Islam keine Religion sei. Damit stelle er die Religionsfreiheit in Frage und stehe nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes, heißt es aus den anderen Fraktionen. Damit Glaser ins Amt kommt, benötigt er die Zustimmung zumindest der Mehrheit des Bundestages. Es gehört zum parlamentarischen Brauch, dass die stärkste Fraktion den Präsidenten des Bundestages stellt und die übrigen Fraktionen jeweils zumindest einen Vizepräsidenten erhalten. Grundsätzlich sind die Fraktionen dabei in ihren Vorschlägen frei. Die AfD will an ihrem Vorschlag festhalten. Glaser, der 40 Jahre der CDU angehörte und das Amt des Kämmerers in Frankfurt innehatte, sei für dieses Amt sehr gut geeignet und genieße innerhalb der AfD hohes Ansehen, so ein Sprecher der Partei.

Bild: By blu-news-org [CC BY-SA 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)], via Wikimedia Commons

Spanien: Hunderte Verletzte durch Polizeigewalt während Referendum

In Spanien hat es Hunderte von Verletzten durch Polizeigewalt am Rande des Unabhängigkeitsreferendums gegeben. Das Referendum zur Unabhängigkeit Kataloniens findet nach Auffassung der spanischen Regierung ohne ausreichende Rechtsgrundlage statt. Sie will die Abstimmung und vor allem die Abspaltung Kataloniens verhindern und setzt massiv Polizeigewalt ein. Die katalanische Provinz verfügt bereits über eine weitgehende Autonomie, gehört aber nach wie vor zu Spanien.

Bild: By Iker Parriza (Own work) [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html), CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/) or CC BY-SA 2.5-2.0-1.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5-2.0-1.0)], via Wikimedia Commons

Landtagswahl: Folgt Hartmann (SPD) auf Frankenberger (SPD)?

In der Kasseler SPD hat die Diskussion um die Nachfolge von Uwe Frankenberger begonnen, der den Wahlkreis Kassel-West im Hessischen Landtag vertritt. Frankenberger will bei der Landtagswahl im kommenden Jahr nicht wieder kandidieren. Als Favorit gilt der Geschäftsführer der SPD-Stadtverordnetenfraktion, Patrick Hartmann. Hartmann ist ein Exponent des rechten Parteiflügels und ein enger Vertrauter von Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD). Er hat offenbar die Unterstützung von fünf SPD-Ortsvereinen des Wahlkreises. Die mitgliederstarken Ortsvereine West, Wehlheiden, Wilhelmshöhe und Kirchditmold, die auf der Wahlkreisdelegiertenkonferenz die Mehrheit stellen und die eher dem linken Parteiflügel zuneigen, halten sich noch bedeckt.

Bundesverwaltungsgericht hält Rundfunkbeitrag in Teilen für verfassungswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrages dann verfassungswidrig ist, wenn ein Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots nicht möglich ist. Das Gericht erklärte den zusätzlichen Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungsbeitrag) in den Fällen für mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, in denen der Betriebsstätteninhaber nicht durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen. Damit gab das Gericht einer Klägerin Recht, die sich als Inhaberin eines Hostels gegen die Heranziehung zu dem zusätzlichen Rundfunkbeitrag für ihre Gästezimmer mit der Begründung wandte, dass dort mangels eines Empfangsgerät oder eines Internetzugangs das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot nicht zu nutzen sei.

Hier geht es zur Presseerklärung des Gerichts: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=66

BVerwG 6 C 32.16 – Urteil vom 27. September 2017

Vorinstanzen:

Chronologie einer Katzenschutzverordnung für Kassel

Von Franziska Lux, zuerst veröffentlicht: Restgedanken.de

In der Stadtverordnetenversammlung in Kassel wird am 25.09.17 ein Antrag der CDU-Fraktion zur Umsetzung eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 1.07.2013 mit den Stimmen von SPD und B90/Grüne, Stadtverordnete Janusch und Ernst und einer Person der AfD abgelehnt. Stattdessen wird einPrüfbericht von B90/Grüne beantragt. Dieser wird einstimmig angenommen, ist er doch besser als nichts.

Frau Hesse, B90/Grüne, hält den Antrag der CDU für reines Getöse ohne ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema, OB Geselle erläutert, dass er das Anliegen zwar in der Sache nachvollziehen könne, Kassel sich aber an Recht und Gesetz halte, und er die Einschätzungen seines Vorgängers teile. Nur, weil andere Kommunen eine Katzenschutzverordnung umsetzen, hieße das noch lange nicht, dass das dem Recht entspreche. Zudem sei die Entscheidung kein Thema der Stadtverordnetenversammlung. In der rechtlichen Argumentation bezieht er sich unter anderem auf §13b. Es sei weder sicher, ob man die Verordnung für die komplette Stadt einsetzen könne, noch, ob die Gefährdungslage überhaupt gerichtsfest feststellbar sei. Dazu komme die schwierige Unterscheidung in freilaufend und freilebend und die Einschränkung von Artikel 14 bei freilaufenden Katzen. Ein weiteres Problem sei die Vollstreckbarkeit: Wer solle denn die Katzen einfangen und wie sollen Verstöße geahndet werden?
Herr Dr. Schnell, SPD, fordert die CDU auf, das Thema auf Landesebene zu regeln. Herr Dr. Juergens, B90/Grüne, betont, man wolle erst die Gefährdungslage prüfen und dann auf Grundlage von Fakten eine Verordnung verabschieden. Er weist den Vorwurf von Herrn Berkhout, Freie Wähler und Piraten, dass der Antrag der CDU nur abgelehnt werde, weil er von der CDU stamme, als reine Spekulation zurück.

Damit gibt es eine weitere Verzögerung bei der Einführung einer längst überfälligen Katzenschutzverordnung.

Es ist meiner Meinung nach nicht davon auszugehen, dass sich die Situation seit 2012/2013, als die letzte Expertenanhörung stattfand, verbessert hat, ganz im Gegenteil. Die meisten offenen Fragen des Oberbürgermeisters sind in der Sammlung der häufigsten Fragen der Landestierschutzbeauftragten Hessen bezüglich der Umsetzung einer Katzenschutzverordnung enthalten. Das Papier ist über 2 Jahre alt. Deshalb bin ich fest davon ausgegangen, dass der Antrag der CDU angenommen wird,  leider hab ich mich da getäuscht.

Nachfolgend eine kleine Chronologie, die meine Enttäuschung über das Abstimmungsergebnis und meine – auch durch solche Vorgänge bestärkte – Parteiverdrossenheit, vielleicht ein wenig nachvollziehbarer macht.
(Ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

2012

Das Thema Katzenschutzverordnung ist in Kassel nicht neu, insbesondere B90/Grüne und SPD haben das Problem früh erkannt und am 19. Juni 2012 einen Antrag im Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung gestellt, in dem sie eine Expertenanhörung zur Erörterungen der Notwendigkeiten und Möglichkeiten zur Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen in Kassel fordern. Eingeladen werden sollen Vertreter des Tierheims, der Tierschutzverbände, der Stadt Paderborn, der Stadt Bad Dürrenberg, des Rechtsamtes der Stadt Kassel und der Landestierärztekammer.
In der Begründung bezieht man sich auf Aussagen der Tierheime und der Tierschutzverbände, die eine deutlich ansteigende Zahl frei lebender Katzen in Kassel beklagen. In Paderborn gibt es bereits eine Kastrations- und Meldepflicht für freilaufende Katzen, in Bad Dürrenberg beinhaltet die Gefahrenabwehrverordnung einen § 6 zum Thema Tierhaltung, in dem geregelt ist, dass Freigänger ab 5 Monaten kastriert sein müssen. In einer Pressemitteilung betonen B90/Grüne und SPD den dringenden Handlungsbedarf.

Am 8.10.2012 wird die Vorlage einstimmig angenommen

2013

Am 25.04.2013 wird der Beschluss umgesetzt, die Expertenanhörung findet statt. Ich zitiere aus der Niederschrift:

  • Frau Dr. med. vet. Martin, Landestierschutzbeauftragte Hessen, schildert die aktuelle Situation und erläutert genau den Begriff „Kastration“.
  • Herr Dr. Stammberger, Landestierärztekammer Hessen, berichtet über die aktuellen Probleme und teilt mit, dass er eine Initiative zur Kastrationspflicht sehr begrüßen würde.
  • Herr Plücker, Tierheim Wau Mau Insel, informiert über die akute Situation im Tierheim Wau Mau Insel und spricht die Kosten an.
  • Frau Hellwig, CAT-CARE Tierhilfe Kassel e. V., berichtet über die Aufgaben der CAT-CARE Tierhilfe.
  • Frau Smith, Verein >>Aktion Tier<< aus Paderborn, gibt ein Erfahrungsbericht aus Paderborn, wo es eine Verordnung zur Kastrationsplicht für Katzen schon gibt. Anschließend erläutert Sie die entstehenden Aufgaben und informiert über den Erfolg in Paderborn.

Am 04.06.2013 wird im Eingabeausschuss eine Eingabe zum Thema behandelt und einstimmig angenommen, am 1.07.2013 stimmt auch die Stadtverordnetenversammlung dafür. B90/Grüne begrüßen die Eingabe

Auch auf Bundesebene wird das Thema behandelt. Am 13.07.2013 tritt das 3. Änderungsgesetz zum Tierschutzgesetz (TierSchG) in Kraft mit dem neuen § 13 b, das die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen, bestimmte Gebiete festzulegen, in denen für die Verminderung der Anzahl der freilebenden Katzen, erforderliche Maßnahmen zu treffen sind.

2014

15.09.2014 Das Kabinett in Hessen ebnet den Weg für mehr Tierschutz bei Katzen
Städte und Gemeinden in Hessen haben danach die Möglichkeit, die Rechtsgrundlage im Bundestierschutzgesetz zu nutzen, um Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen zu ergreifen.

2015

Durch Rechtsverordnung vom 24. April 2015 überträgt die Landesregierung die Ermächtigung in
kreisfreien Städten auf die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister, in den übrigen
Gemeinden auf den Gemeindevorstand oder Magistrat. Die Kommunen können jetzt selbst über eine Katzenschutzverordnung entscheiden.

Am 9.7.15 veröffentlicht die Landestierschutzbeauftragte eine Handreichung für die Kommunen (PDF) , Eine Sammlung der häufigsten Fragen bezüglich der Umsetzung (PDF), und eineMusterverordnung (PDF).
Ende Juni 2015 erlässt Darmstadt als erste hessische Kommune eine Katzenschutzverordnung.
In Kassel passiert erst mal nichts zu dem Thema.

2016

Am 8.09.16 stellen B90/Grüne einen Antrag im Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung mit der Bitte um Bericht, inwieweit die Umsetzung betreffend einer Kastrations- und Registrierungspflicht für Katzen in der Stadt Kassel fortgeschritten ist. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

Am 10.11.16 berichtet der Magistrat. Nach OB Hilgens Einschätzung bietet die Rechtslage weiterhin keine Grundlage für eine Katzenschutzverordnung.

Am 14.11.16 beschweren sich B90/Grüne per PM .“Der Verweis auf die Rechtslage zieht nicht. Darmstadt ist ebenfalls eine kreisfreie, hessische Stadt und hat längst gehandelt.“ so Christine Hesse.

Am gleichen Tag reicht die CDU in der Stadtverordnetenversammlung einen Dringlichkeitsantrag per Tischvorlage ein und beantragt die Erweiterung der Tagesordnung I um folgenden Antrag:

Kastrationspflicht für Katzen, 101.18.367
Mit Enttäuschung nimmt die Stadtverordnetenversammlung von der Tatsache Kenntnis, dass der Oberbürgermeister eine allgemeine Kastrationspflicht für Katzen nicht einführen will. Die Stadtverordnetenversammlung erneuert ihren Beschluss vom 01.07.2013 und fordert den Oberbürgermeister erneut auf, seine Meinung zu ändern und gleichwohl eine Kastrationspflicht für Katzen in Kassel einzuführen. Was in Darmstadt und andernorts machbar ist, muss auch für Kassel möglich sein.

Herr Kortmann, CDU, empfindet das Verhalten des Oberbürgermeisters, die Kastrationspflicht in Kassel entgegen des Beschlusses der StaVo nicht einzuführen, als Gutsherrenpolitik. Fraktionsvorsitzender Dr. Schnell, SPD, sieht die Stadtverordnetenversammlung nicht als den richtigen Ort für diese Diskussion und verweist auf den Ausschuss.
Der Antrag auf Aufnahme auf die Tagesordung wird bei Zustimmung von CDU, Freie Wähler + Piraten (2), Ablehnung von SPD, B90/Grüne, Freie Wähler + Piraten (1) und Enthaltung von AfD, Kasseler Linke, FDP abgelehnt.

2017

Am 19.01.17 stellen B90/Grüne folgenden Prüfantrag.

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird beauftragt, über die Entwicklung der Bestandszahlen von freilebenden Katzen in Kassel und der Bestandszahlen von Fundkatzen im Tierheim Mau Wau Insel in den letzten fünf Jahren in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung zu berichten.

Am 06.07.2017 erscheint der Jahresbericht 2016 der hessischen Tierschutzbeauftragten. Auch Kassel findet darin eine Erwähnung:

„Ausgerechnet die Stadt Kassel, die seit nunmehr drei Jahren immer wieder geplant hatte, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen, sah 2016 leider aufgrund des Votums ihres Oberbürgermeisters davon ab.
Als Argumente führte der Oberbürgermeister Zweifel an der Rechtmäßigkeit und ein damit verbundenes Prozessrisiko einer solchen Verordnung an; damit kippte er im Rechtsausschuss der Stadt im November 2016 die bis dato geplante Verordnung. Die LBT kann diese – doch überraschende- Wende in Kassel nicht nachvollziehen, da sowohl der Bund, wie auch bundesweit viele Städte und Gemeinden, zu einer anderen juristischen Einschätzung und Auffassung kommen.
Nach den bisherigen Erfahrungen in den Städten und Kommunen, die eine Katzenschutzverordnung eingeführt haben, gab es zudem bisher keine einzige gerichtliche Auseinandersetzung. Belegt ist aber, dass sich mittelfristig die Anzahl der aufzunehmenden Katzen, insbesondere der zu versorgenden Welpen, in den örtlichen Tierheimen reduzierte. Dadurch konnten diese spürbar entlastet werden. Es erschließt sich der LBT deshalb nicht, wieso Kommunen diesen Schritt nicht gehen.“

In einer Pressemitteilung am 23.08.17 beziehen sich B90/Grüne auf die alarmierenden Zahlen der Wau-Mau-Insel und von Cat-Care. „Wir Grünen sehen uns durch die Schilderungen der Wau-Mau-Insel und von Cat-Care bestärkt und werden uns wie bisher für eine Katzenschutzverordnung stark machen“ Zitat: Christine Hesse.

Am 30.08.17 führt Wiesbaden als elfte hessische Kommune eine Katzenschutzverordnung ein. Der Beschluss erfolgte einstimmig bei Enthaltung der SPD.

Am 25.09.17 wird in Kassel der CDU-Antrag auf Umsetzung des einstimmigen Beschluss vom 1.07.2013 mit den Stimmen von SPD, B90/Grüne, Janusch und Ernst abgelehnt, der Prüfantrag von B90/Grüne wird einstimmig angenommen. Man ist im Grunde also wieder am selben Punkt wie schon 2012.

Wirklich deutliche Aussagen zu dem Thema finden sich übrigens auch im Koalitionsvertrag nicht.
Zitat: „Darüber hinaus bleibt es eine städtische Herausforderung, das Leid freilebender Katzen zu verringern und, insofern möglich, eine einfache Registrierung mit gesundheitlicher Vorsorge zu organisieren.“

Als einzige Hoffnung bleibt also, dass der jetzige OB seine Rechtsauffassung doch noch ändert.

Gebührenfreie Kitas: Freie Wähler gegen Vorschlag der Landesregierung

Der Vorsitzender der Freien Wähler in Hessen, Engin Eroglu, hat den Vorschlag der Hessischen Landesregierung zur Umsetzung gebührenfreier Kindertagesstätten in Hessen kritisiert. „So wie die Landesregierung die Umsetzung plant, stellt es ein Paradabeispiel dafür dar, wie man es nicht macht“, so Eroglu. „Wenn Schwarz-Grün schon von unseren politischen Ideen abschreibt, hätten sie es auch so, wie wir es seit 2015 vorschlagen, vollständig übernehmen sollen.“ Die Freien Wähler hatten 2015 ein Volksbegehren zur Gebührenfreiheit der Kindertagesstätten gestartet. Eroglu kritisiert, dass nach dem Vorschlag der Landesregierung die Hälfte der Kosten aus dem Kommunalen Finanzausgleich genommen werden sollen. Dadurch übernimmt nicht das Land, sondern zur Hälfte die Kommunen die Kosten für die Gebührenfreiheit. Auch die von der hessischen Landesregierung veranschlagten Kosten pro KiTa-Platz kritisiert der Landesvorsitzende: „Der Wert von 136 Euro, die die Regierung pro Platz bezahlen will, ist auf haarsträubende Weise ermittelt worden. Hier werden etliche Kommunen draufzahlen!“ Und auch die kostenlosten sechs Stunden sind den Freien Wählern zu wenig. „Die sechs Stunden täglich gehen an der Lebenswirklichkeit der meisten werktätigen Eltern vorbei.“ Deshalb haben die Freien Wähler schon immer acht gebührenfreie Stunden gefordert.

Hier geht es zur vollständigen Erklärung der Freien Wähler: http://www.freiewaehler-hessen.de/298-0-FREIE-WAeHLER-Hessen-dankbar-fuer-Entwurf-der-Landesregierung-zu-gebuehrenfreien-KiTa-Plaetzen.html

 

Obelisk soll auf Königsplatz bleiben

Der Obelisk von Olu Oguibe wird vorerst auf dem Königsplatz bleiben. Diese teilte der Künstler auf seiner Facebook-Seite mit. „Wie die Dinge stehen, gibt es mehr Hoffnung, dass die Arbeit bleibt“, so Oguibe. Es soll nun in Verhandlungen eine Einigung über den Kaufpreis erzielt werden. Dem Vernehmen nach bietet der Künstler den Obelisken zu dem Preis an, der für Giuseppes Penones Bronzebaum gezahlt wurde. Dies waren 535.000,- €, die von Sponsoren aufgebracht wurden.

Hier die Erklärung von Olu Oguibe:

Da so viele Freunde hier den Obelisk in Kassel so unterstützt haben, möchte ich mitteilen, dass ich gerade eine weitere Mitteilung des Vertreters der Stadt erhalten habe, die besagt, dass die Entscheidung, die Arbeit zu entfernen, das Ergebnis eines Missverständnis war. Wie die Dinge stehen, gibt es mehr Hoffnung, dass die Arbeit bleibt, bis wir alle Möglichkeiten erforscht und ausgeschöpft haben, um es der Stadt zu ermöglichen. Es gibt natürlich noch kein Angebot, aber die Zeit ist wertvoller als ein Angebot. Danke für ihre Unterstützung.
9.29.17