Kubicki (FDP): Lindner wird Finanzminister und ich Fraktionsvorsitzender

Bereits vor dem Beginn der Sondierungsgespräche zur Bildung einer Jamaika-Koalition aus Union, FDP und Grünen hat die FDP die wichtigsten Posten bereits verteilt. In einem Gespräch mit dem Spiegel kündigte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Partei, Wolfgang Kubicki, an, dass die Posten des Finanzministers und des Fraktionsvorsitzenden zwischen dem Parteivorsitzenden Christian Lindner und ihm verteilt werden. Dabei machte er deutlich, dass er selbst den Fraktionsvorsitz vorziehe. Die Position des Finanzministers kann neu besetzt werden, weil der bisherige Amtsinhaber, Wolfgang Schäuble (CDU), zum Bundestagspräsidenten gewählt werden soll.

Flic Flac erstmals in Kassel auch mit Tieren

Der Zirkus Flic Flac wird erstmals  bei seiner Vorstellung in Kassel auch Tiere zeigen.  Darauf hatte der Zirkus bisher verzichtet und dafür viel Lob insbesondere von Tierschutzorganisationen erhalten. Diese kritisieren nun den Auftritt von dressierten Tieren als Rückschritt. „Tiere sollen nicht der Unterhaltung von Menschen dienen“, so Dr. Yvonne Würz von Peta auf Anfrage. Zudem werde die Tierschutzorganisation ihre Unterstützer über diesen Rückschritt informieren.

SPD: Folgt Scholz auf Schulz?

Sollte mit Niedersachsen auch die fünfte Wahl in diesem Jahr für die SPD verloren gehen, dürfte es für SPD-Chef Martin Schulz eng werden. Nicht wenige in der Führungsspitze der SPD trauen es Schulz nicht zu, den Neubeginn der Partei erfolgreich zu organisieren. Als Nachfolger steht der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz bereit. Mit der neuen Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Andrea Nahles, hat dieser auch eine wichtige Verbündete.

Schweiz: Volksabstimmung über Burkaverbot

In der Schweiz wird es eine Volksabstimmung über ein Burkaverbot geben. Die Initiatoren haben mehr als 100.000 gültige Stimmen bei der Bundeskanzlei eingereicht, so dass ein Referendum durchzuführen ist. Dies teilte der rechtskonservative SVP-Abgeordnete und Vorkämpfer gegen die Verhüllung, Walter Wobmann, mit. Bei den Initiatoren handelt sich um dieselbe Gruppe, die bereits 2009 per Volksentscheid ein Verbot von Minaretten durchgesetzt hatte.

Peta gegen Auftritt von dressierten Tieren im Zirkus Flic Flac

Die Tierschutzorganisation Peta kritisiert den Auftritt von dressierten Tieren im Zirkus Flic Flac als Rückschritt. Der Zirkus hatte angekündigt, bei seiner Vorstellung in Kassel erstmals auch Tiere zu zeigen. „Tiere sollen nicht der Unterhaltung von Menschen dienen“, so Dr. Yvonne Würz von Peta auf Anfrage. Die Tierschutzorganisation werde zudem ihre Unterstützer über diesen Rückschritt informieren.

documenta-Defizit: Vertreter des Bundes stellen sich hinter Geschäftsführerin

Die beiden Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der documenta gGmbH, Hortensia Völckers und Alexander Farenholtz, von der Kulturstiftung des Bundes sprechen der Geschäftsführerin Annette Kulenkampff in einem Gespräch mit der FAZ ihr Vertrauen aus. Man müsse von dem Ehrgeiz abrücken, „die eine Person zu identifizieren, die schuld ist“, so Farenholtz. Eine Ablösung der Geschäftsführerin wäre „eine Katastrophe“, ergänzt Völckers. Der Aufsichtsrat habe jetzt die Aufgabe, aus den vorliegenden Informationen politische Konsequenzen zu ziehen und „die Geschäftsführung anständig auszustatten und die documenta 15 vorzubereiten“, so Farenholtz. „Wer könnte besser eine neue Struktur schaffen als jemand, der weiß, wo die Probleme liegen“, so Völckers mit Bezug auf Kulenkampff. Sie kritisieren zugleich die politikerlastige Besetzung des Aufsichtsrates. „Parteiinteressen und Wahlkämpfe haben leider in den letzten Jahren manchmal zum Nachteil der künstlerischen Aspekte überhand genommen“, so Völckers. Die beiden Vertreter des Bundes sind die einzigen Nichtpolitiker im Aufsichtsrat.

Hessen plant Neuzuschnitt von 16 Wahlkreisen noch vor der Landtagswahl

Die schwarz-grüne Mehrheit will noch vor der Landtagswahl im kommenden Jahr 16 Wahlkreise neu zuschneiden. Damit will sie möglichen Wahlanfechtungen begegnen. Die betroffenen Wahlkreise weichen in ihrer Bevölkerungszahl um mehr als 25% von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl in einem hessischen Wahlkreis ab. Im Bund und in anderen Bundesländern sehen die Wahlgesetze bei Abweichungen in dieser Größenordnung zwingend einen Neuzuschnitt der Wahlkreise vor. In Hessen gibt es eine solche Vorschrift nicht. Allerdings gilt auch hier der Wahlrechtsgrundsatz der Gleichheit der Wahl. Dieser ist bei einer zu großen Abweichung der Bevölkerungszahlen zwischen den einzelnen Wahlkreisen verletzt, weil der Wert einer Stimme in großen Wahlkreisen weniger Gewicht hat als in kleinen Wahlkreisen. Von der Änderung betroffen sind folgende Wahlkreise:

Die Gemeinde Nieste soll vom Wahlkreis 2 – Kassel Land II – in den Wahlkreis 9 – Eschwege- Witzenhausen – verlagert werden. Nach dieser Änderung beträgt die Abweichung von einem Durchschnittswahlkreis für den Wahlkreis 2 – Kassel Land II – +19,4 % (vorher: +21,3 %) und für den Wahlkreis 9 – Eschwege-Witzenhausen – –24,0 % (vorher: –25,9 %).

 

Die Stadt Lichtenfels soll vom Wahlkreis 5 – Waldeck-Frankenberg I – in den Wahlkreis 6 – Waldeck-Frankenberg II – verlagert werden. Nach dieser Änderung beträgt die Abweichung von einem Durchschnittswahlkreis für den Wahlkreis 5 – Waldeck-Frankenberg I – –22,3 % (vorher: –18,2 %) und für den Wahlkreis 6 – Waldeck-Frankenberg II – –23,6 % (vorher: –27,7 %).

Die Gemeinde Ludwigsau soll vom Wahlkreis 11 – Hersfeld – in den Wahlkreis 10 – Rotenburg – verlagert werden; dafür soll die Gemeinde Eiterfeld vom Wahlkreis 14 – Fulda I – zum Wahl- kreis 11 – Hersfeld – gehen. Nach dieser Änderung beträgt die Abweichung von einem Durch- schnittswahlkreis für den Wahlkreis 10 – Rotenburg – –23,2 % (vorher: –28,8 %), für den Wahlkreis 11 – Hersfeld – –23,6 % (vorher: –25,1 %) und für den Wahlkreis 14 – Fulda I – –1,5 % (vorher: +5,6 %).

Die Gemeinde Fernwald soll vom Wahlkreis 18 – Gießen I – in den Wahlkreis 19 – Gießen II – verlagert werden; gleichzeitig soll die Stadt Laubach vom Wahlkreis 19 – Gießen II – in den Wahlkreis 20 – Vogelsberg – übergehen. Nach dieser Änderung beträgt die Abweichung von einem Durchschnittswahlkreis für den Wahlkreis 18 – Gießen I – +22,4 % (vorher: +28,9 %), für den Wahlkreis 19 – Gießen II – +17,7 % (vorher: +20,6 %) und für den Wahlkreis 20 – Vogelsberg – +16,7 % (vorher: +7,4 %).

Die Gemeinde Heidenrod soll vom Wahlkreis 29 – Rheingau-Taunus II – in den Wahlkreis 28 – Rheingau-Taunus I – verlagert werden. Nach dieser Änderung beträgt die Abweichung von einem Durchschnittswahlkreis für den Wahlkreis 28 – Rheingau-Taunus I – –17,6 % (vorher: – 25,2 %) und für den Wahlkreis 29 – Rheingau-Taunus II – –10,4 % (vorher: –2,7 %).

Die Gemeinde Niederdorfelden soll vom Wahlkreis 40 – Main-Kinzig I – in den Wahlkreis 41 – Main-Kinzig II – verlagert werden. Nach dieser Änderung beträgt die Abweichung von einem Durchschnittswahlkreis für den Wahlkreis 40 – Main-Kinzig I – +21,9 % (vorher: +25,1 %) und für den Wahlkreis 41 – Main-Kinzig II – +25,0 % (vorher: +21,7 %).

Die Gemeinde Groß-Rohrheim soll vom Wahlkreises 54 – Bergstraße I – in den Wahlkreis 48 – Groß-Gerau II – verlagert werden. Nach dieser Änderung beträgt die Abweichung von einem Durchschnittswahlkreis für den Wahlkreis 48 – Groß-Gerau II – +18,0 % (vorher: +14,4 %) und für den Wahlkreises 54 – Bergstraße I – +24,3 % (vorher: +27,9 %).

Neue Umfrage Niedersachsen: SPD vor CDU – auch Linkskoalition möglich

Nach einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen zur Niedersachsenwahl liegt die SPD mit 34,5% vor der CDU mit 33%. Auch eine Koalition aus SPD, Grünen und Linken ist danach rechnerisch möglich. Ministerpräsident Weil (SPD) hatte eine solche Koalition in Interviews nicht ausgeschlossen. Eine Fortsetzung der bisherigen rotgrünen Koalition ist nur dann möglich, wenn sowohl AfD als auch die Linken an der 5%-Klausel scheitern. Die AfD liegt nach der Umfrage bei 7%, die Linken bei 5%.

Hier geht es zur Umfrage: http://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/niedersachsen.htm

Anwältin missbraucht Bundesverfassungsgericht – 600,- € Strafe

Weil sie in einer Verfassungsbeschwerde falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht hat, muss eine Rechtsanwältin eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 600,- € zahlen. Das Bundesverfassungsgericht müsse es nicht hinnehmen, so die Richter, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert werde. „Deshalb kann eine Missbrauchsgebühr etwa dann verhängt werden, wenn die Verfassungsbeschwerde den Versuch unternimmt, dem Bundesverfassungsgericht die Kenntnis von für die Entscheidung offensichtlich bedeutsamen Tatsachen vorzuenthalten, oder wenn gegenüber dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht werden.“, so das Gericht in einer Pressemitteilung.

Hier der Beschluss: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/09/rk20170927_2bvr169117.html