Weil sie in einer Verfassungsbeschwerde falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht hat, muss eine Rechtsanwältin eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 600,- € zahlen. Das Bundesverfassungsgericht müsse es nicht hinnehmen, so die Richter, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert werde. „Deshalb kann eine Missbrauchsgebühr etwa dann verhängt werden, wenn die Verfassungsbeschwerde den Versuch unternimmt, dem Bundesverfassungsgericht die Kenntnis von für die Entscheidung offensichtlich bedeutsamen Tatsachen vorzuenthalten, oder wenn gegenüber dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht werden.“, so das Gericht in einer Pressemitteilung.
Hier der Beschluss: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/09/rk20170927_2bvr169117.html