
Der Vorschlag der europäischen Regierungschefs an das Europäische Parlament, die deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur neuen Präsidentin der Europäischen Kommission zu wählen, ist ein Rückfall in semidemokratische Zeiten der Europäischen Union. Es ist eine hart erkämpfte demokratische Errungenschaft, dass der Kommissionspräsident, der Regierungschef der Europäischen Union, nicht mehr allein von den Regierungschefs der Mitgliedstaaten bestimmt wird, sondern auf deren Vorschlag vom Parlament zu wählen ist. Das Parlament hat außerdem beschlossen, nur solche Kandidaten zu wählen, die in der Europawahl als Spitzenkandidaten für ihre Parteien aufgetreten sind. Auf diese Weise gelangte der amtierende Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker ins Amt, der sich bei der letzten Europawahl als Spitzenkandidat der europäischen Christdemokraten gegen den Sozialdemokraten Martin Schulz durchsetzte. Das Parlament würde sich selbst entmachten, wenn es von der Leyen wählen würde. Im Interesse der europäischen Demokratie muss das Parlament den Machtkampf mit dem Europäischen Rat aufnehmen und von der Leyen ablehnen. Den Regierungschefs war die Beschlusslage des Parlaments bekannt, als sie von der Leyen vorschlugen: Kommissionspräsident kann nur werden, wer bei der Europawahl für dieses Amt kandidiert hat. Von der Leyen jedenfalls stand auf keinem Wahlzettel.
Bild: Europäisches Parlament, Bilderdienst





Gleichzeitig mit der Landtagswahl wurde in Hessen auch über eine Änderung der Verfassung abgestimmt. Dabei zeigte sich, dass die Herabsetzung des Wählbarkeitsalters bei Landtagswahlen auf 18 Jahren mit 29,7% die meisten Gegenstimmen erhielt. Mit 17,6% vergleichsweise hoch war auch die Ablehnung der Aufnahme eines Bekenntnisses zur europäischen Integration in die Verfassung. Auch die Abschaffung der Todesstrafe, formal noch in der hessischen Verfassung enthalten, erhielt mit 16,8% relativ viele Gegenstimmen. In die Verfassung aufgenommen wurden zahlreiche Staatszielbestimmungen und eine Änderung bei der Durchführung eines Volksentscheides. Das Quorum zur Einleitung eines Volksentscheides wurde von 20% auf 5% der Stimmberechtigten abgesenkt. Zugleich wurden die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Volksentscheid aber erschwert, weil nicht allein die Mehrheit bei der Abstimmung genügt, sondern nunmehr diese Mehrheit ein Mindestquorum von 25% der Stimmberechtigten erreichen muss.
Vor dem Hintergrund der 
Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, fordert die Einführung des Euro in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. „Der Euro sollte mehr sein als die Währung einer Reihe ausgewählter Länder“, so Juncker. Dies würde bedeuten, dass auch Polen und Ungarn, die sich zunehmend von der Europäischen Union entfremden, aber auch arme Länder wie Rumänien und Bulgarien den Euro als Zahlungsmittel einführen. Zudem will er die sogenannte Schengenzone auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausdehnen mit der Folge des Abbaus aller noch verbliebener Grenzkontrollen innerhalb der Union.