164 Staaten haben auf der UN-Migrationskonferenz in Marrakech den Migrationspakt angenommen. Als eine Roadmap zur Vermeidung von Leid und Chaos bezeichnete UN-Generalsekretär António Guterres den Pakt. An der Konferenz nahm demonstrativ auch Bundeskanzlerin Angela Merkel teil. Der Pakt sei ein Meilenstein in der internationalen Politik für den Umgang mit Migration. Migration sei ein natürlicher Vorgang „und wenn es legal ist, auch gut“, so die Kanzlerin. Arbeitsmigration schaffe Wohlstand auch in Deutschland. In dem rechtlich nicht verbindlichen Pakt geht es darum, die weltweite Migration zu steuern. Der Pakt war von Rechtspopulisten weltweit scharf kritisiert worden. Insbesondere jene Staaten, in denen Rechtspopulisten an der Regierung beteiligt sind, lehnten den Pakt ab. In Belgien zerbrach im Streit über den Pakt die Regierungskoalition.
Bild: Deutscher Bundestag/Achim Melde
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Großbritannien auch ohne Zustimmung der übrigen Mitgliedsstaaten den Austritt aus der Europäischen Union rückgängig machen kann. Kein Staat könne gezwungen werden, gegen seinen Willen der Europäischen Union beizutreten, und genausowenig könne er gezwungen werden, die Europäische Union gegen seinen Willen zu verlassen. Die Frist zum Widerruf ende mit dem Ende der Zweijahresfrist nach der Austrittserklärung, so das Gericht. Für Großbritannien wäre dies der 29.03.2019. Der Widerruf müsse mit den Anforderungen der Britischen Gesetze im Einklang stehen. Das Verfahren war durch das oberste schottische Zivilgericht angestrengt worden. Die Schotten hatten in ihrer Mehrheit gegen den Brexit gestimmt, waren jedoch insgesamt von den Engländern überstimmt worden. Das Urteil wurde einen Tag vor der Abstimmung im britischen Parlament über das von der Regierung May ausgehandelte Abkommen zum Brexit gefällt. Im Parlament zeichnet sich keine Mehrheit ab. Mit dem Urteil könnten jene Kräfte Auftrieb erhalten, die eine neue Volksabstimmung über den Brexit fordern.
Bild: Controller of Her Majesty’s Stationery Office [OGL 3 (http://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3)], via Wikimedia Commons
Der diesjährige Internationale Tag der Menschenrechte markiere gleichzeitig den 70. Jahrestag der Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen, so der Vorsitzende der Fraktion FREIE WÄHLER im bayerischen Landtag Florian Streibl. „Die Freude über dieses Jubiläum darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch siebzig Jahre später in weiten Teilen der Welt Menschenrechtsverletzungen von unvorstellbarem Ausmaß stattfinden: Kriegsverbrechen in Syrien, bewaffnete Angriffe in der Ukraine, Inhaftierung von Journalisten und Massenentlassungen in der Türkei oder die Existenz von Arbeitssklaven in Asien, Afrika und Russland sind nur einige bedrückende Belege. Den Tag der Menschenrechte können wir deshalb nicht begehen, ohne zu stetigem Engagement für die Lösung dieses globalen Problems zu mahnen. Auch wir FREIEN WÄHLER sehen es als unsere Verpflichtung an, immer wieder daran zu erinnern, dass Menschenrechte universell und unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Religion sind.“
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Der Streit um die Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes hat in Belgien zu einer Regierungskrise geführt. Der größte Koalitionspartner, die flämischen Nationalisten (N-VA), verlassen die Regierung, weil Regierungschef Charles Michel den Pakt für Belgien unterzeichnen will. „Ich habe heute beobachtet, dass die N-VA die Regierung verlassen hat“, so Michel am Samstag. „Ich nehme das in der Klarheit dieses Standpunkts zur Kenntnis und bedanke mich dafür.“ Michel will seine Regierung als Minderheitsregierung fortsetzen. Bereits im Mai 2019 stehen in Belgien Parlamentswahlen an.
Bild: Belgian Federal Government [Attribution], via Wikimedia Commons
Mit der Wahl von Annegret Kramp-Karrenbauer zur neuen Vorsitzenden hat sich eine knappe Mehrheit der Delegierten des CDU-Parteitages gegen einen Richtungswechsel entschieden. Kramp-Karrenbauer ist eine enge Vertraute der bisherigen Vorsitzenden Merkel, die sie zu Beginn des Jahres zur CDU-Generalsekretärin berufen hatte. Diese war dem Ruf gefolgt und hatte ihr Amt als Ministerpräsidentin des Saarlandes aufgegeben verbunden mit der Aussicht, einmal die Nachfolge von Merkel anzutreten. Die Delegierten haben Merkels Wunschnachfolgerin akzeptiert, wenn auch knapp. Mit Kramp-Karrenbauer als Parteivorsitzende kann Merkel ihre liberale Politik der Mitte fortsetzen und muss nicht befürchten, vor der Zeit aus dem Kanzleramt gedrängt zu werden. Mit Merz als Vorsitzenden hätte die CDU einen Kurswechsel nach rechts vollzogen. Über kurz oder lang wäre es zwischen Merkel und Merz zu Konflikten gekommen, die Merz zum Griff auch nach dem Kanzleramt genutzt hätte.
Bild: Deutscher Bundestag/Achim Melde
In einer in Teilen emotionalen und auch selbstironischen Rede hat sich Angela Merkel von ihren Delegierten als Parteivorsitzende verabschiedet. „Zur Sache“. Dies sei das erste von ihr ausgewählte Parteitagsmotto im Jahr 2000 gewesen. „Nichts von Deutschland, von Zukunft, von Werten, von Sicherheit“. Einfach: Zur Sache, „typisch Merkel“, so Merkel über sich, „knochentrocken“. Sie erinnerte daran, dass die CDU bei ihrem Amtsantritt wegen des Spendenskandals am Boden lag, dass sich die politischen Gegner bereits die Hände rieben. Auch ein Seitenhieb gegen Schäuble, der als ihr Vorgänger wegen seiner Verstrickung in den Spendenskandal zurücktreten musste. Dennoch habe die Partei zu alter Stärke zurückgefunden, insgesamt 50 Jahre das Kanzleramt besetzt, nur 20 Jahre „die Anderen“. In ihrer Zeit als Vorsitzende habe sie der Partei viel zugemutet und erinnerte an die Beschlüsse zur Wehrpflicht, zum Mindestlohn und zum Atomausstieg und auch an ihre Entscheidung 2015, die in Europa umherirrenden Flüchtlinge aufzunehmen. Die CDU sei „heute eine andere als im Jahr 2000 – und das ist gut so“. Aber auch umgekehrt – „ganz, ganz selten natürlich“ – habe es Zumutungen gegeben. Allerdings habe die Partei ihr nichts vorenthalten. Sie der Partei schon: Scharfe Attacken auf den politischen Gegner. Sie habe lieber das Florett gewählt oder lieber ganz geschwiegen, nicht über Stöckchen gesprungen, die man ihr hinhielt. „Ich weiß, dass ich eure Nerven sehr auf die Probe gestellt habe“. Am Ende erinnerte Merkel an die Wahlerfolge im Jahr 2017 im Saarland, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein und gab damit dann doch zu erkennen, wen sie sich als Nachfolgerin wünschte. Und sie verwies auf ihr letztes Parteitagsmotto: „Zusammenführen. Und zusammen führen.“ Zusammenhalt sei ihr großer Wunsch für die Zukunft. Denn wohin Streit führe, das hätten CDU und CSU „bitter erfahren“.
Bild: Deutscher Bundestag/Achim Melde
Neue CDU-Vorsitzende ist Annegret Kramp-Karrenbauer. Sie wurde im 2. Wahlgang mit 52% gegen Friedrich Merz gewählt. Sie löst damit Bundeskanzlerin Angela Merkel ab, die nach 18 Jahren auf eine erneute Kandidatur verzichtete. Kramp-Karrenbauer galt als Wunschkandidaten von Merkel und wird deren Kurs fortsetzen. Friedrich Merz war der Kandidat des konservativen Flügels.
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Bei der Wahl zum CDU-Vorsitzenden hat im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erhalten. Annegret Kramp-Karrenbauer erhielt 45% der Stimmen der Delegierten. Auf Merz entfielen 39%, auf Spahn 16%. Dadurch wird eine Stichwahl zwischen Kramp-Karrenbauer und Merz erforderlich
Bild: By Olaf Kosinsky (Own work) [CC BY-SA 3.0 de (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons
Nach der jüngsten Umfrage des Forsa-Instituts kann sich die Union leicht auf 29% verbessern. Zweitstärkste politische Kraft bleiben die Grünen mit 22%. Die SPD verharrt bei 14%. Die AfD kommt auf 13%, FDP und Linke jeweils auf 8%.
Bereits im Jahr 2008 stellte das Landeskartellamt fest, dass die Wassergebühren in Kassel um 37% überhöht sind. Die Stadt Kassel begründete dies mit den Kriegsfolgen sowie den Kasseler Bergen. Dies überzeugte die Kartellwächter nicht. Sie verfügten die Senkung der Kasseler Wasserpreise. In dem sich anschließenden Rechtsstreit wurde ein Vergleich geschlossen, in dem sich die Stadt Kassel verpflichtete, den Wasserpreis von 2008 bis März 2012 um 20% zu senken. Im März 2012 gründete die Stadt Kassel einen Eigenbetrieb, Kasselwasser, der von den Städtischen Werken die Aufgabe der Wasserversorgung übernahm. Der einzige Sinn dieser Umorganisation war es, dem Landeskartellamt die Befugnis zu entziehen, die Kasseler Wasserpreise zu überprüfen. Seither verlangt die Stadt Kassel von ihren Bürgern wieder den ursprünglichen Wasserpreis, von dem das Kartellamt annahm, er sei um 37% überhöht. In dieser Gebühr ist eine Konzessionsabgabe enthalten, die ursprünglich die Städtischen Werke an die Stadt Kassel für die Nutzung städtischen Grundes durch ihre Wasserleitungen zahlte. Diese Konzessionsabgabe zahlt jetzt Kasselwasser an die Stadt Kassel. Diese Zahlung in Höhe von 4 Millionen Euro jährlich ist nach Auffassung des Kasseler Verwaltungsgerichts jedoch rechtswidrig und darf deshalb nicht auf den Wasserpreis aufgeschlagen werden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Kasselwasser als Eigenbetrieb zur Stadt Kassel gehört. Diese dürfe für die Nutzung der eigenen Grundstücke kein Entgelt von sich selbst verlangen. Gegen dieses Urteil hat die Stadt Kassel Berufung eingelegt. Sollte der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Berufung zurückweisen, hat die Stadt ihren Bürgern 28 Millionen Euro zu Unrecht erhobener Gebühren zu erstatten.
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