2,5% Sperrklausel bei Kommunalwahlen verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat entschieden, dass die 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt. Gegen die Klausel hatten die Freien Wähler, Piraten, Linke ÖDP, Tierschutzpartei und die NPD geklagt. Bereits 1999 hatte der Verfassungsgerichtshof die 5% Sperrklausel bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin änderte der Landtag die Verfassung und fügte eine 2,5% Sperrklausel in die Verfassung ein. Auch diese Regelung hält der Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig und hat sie aufgehoben. Die Verfassungsänderung wahre nicht die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes und sei damit unzulässig, so das Gericht. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl werde durch die Verfassungsänderung verletzt.

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Jamaika gescheitert – Bundespräsident am Zuge

Nach dem Scheitern der Verhandlungen zur Bildung einer Koalition aus CDU, CSU, FDP und Grünen ist jetzt der Bundespräsident am Zuge. Er hat gemäß Art. 63 GG dem Bundestag einen Wahlvorschlag zu unterbreiten. Über diesen Vorschlag hat der Bundestag abzustimmen. Erhält dieser Vorschlag, womit nach dem Scheitern der Verhandlungen nicht zu rechnen ist, die absolute Mehrheit der Stimmen, so hat der Bundespräsident den Gewählten zu ernennen. Findet der Wahlvorschlag nicht die absolute Mehrheit, dann kann der Bundestag innerhalb von 14 Tagen mit absoluter Mehrheit einen Bundeskanzler wählen. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt. In diesem Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen hat. Erreicht der Gewählte die absolute Mehrheit, dann hat der Bundespräsidenten ihn ernennen. Andernfalls muss der Bundespräsident innerhalb von sieben Tagen entscheiden, ob er den Gewählten als Minderheitskanzler ernennt oder den Bundestag auflöst.

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Kassel: Flächendeckende Videoüberwachung ist rechtswidrig

Der Oberbürgermeister der Stadt Kassel, Christian Geselle (SPD), hat angekündigt, dass die gesamte Königsstraße vom Stern bis zum Rathaus künftig durch Videokameras überwacht werden soll. Das Sicherheitsgefühl der Menschen werde dadurch gestärkt, so Geselle. Dabei wird übersehen, dass die Videoüberwachung ein staatlichen Eingriff in das Recht eines jeden Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung ist, der einer Rechtfertigung bedarf. Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) verlangt deshalb, dass Videokameras der Gefahrenabwehrbehörden nur zur Sicherung solcher öffentlicher Straßen und Plätze installiert werden dürfen, auf denen wiederholt Straftaten begangen worden sind. Zudem müssen dort tatsächliche Anhaltspunkte für weitere Straftaten bestehen. Diese Voraussetzungen liegen für die gesamte Königsstraße nicht vor. Die geplante Videoüberwachung ist rechtswidrig.

Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht im Personenstandsrecht

Das Bundesverfassungsgericht fordert den Gesetzgeber auf, das Personenstandsrecht neu zu regeln und ein drittes Geschlecht zuzulassen. Die bestehende Regelung ist nach Auffassung des Gerichts „mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen.“ Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schütze auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstoße das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als „männlich“ oder „weiblich“ ausgeschlossen werde. Der Gesetzgeber hat jetzt bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, eine Neuregelung zu schaffen.

Puigdemont stellt sich der belgischen Polizei – Auslieferung an Spanien aber ungewiss

Der von der spanischen Regierung abgesetzte katalanische Regierungschef Puigdemont hat sich mit vier weiteren Mitgliedern seiner Regierung der belgischen Polizei gestellt. Die spanische Justiz hatte zuvor einen europäischen Haftbefehl ausgestellt. Es ist jedoch ungewiss, ob Belgien Puidgemont an Spanien ausliefern wird. Denn der europäische Haftbefehl ist 2002 nur für schwere Straftaten wie Terrorismus, Menschenhandel und Flugzeugentführung eingeführt worden, die politisch völlig unumstritten sind. Politische Taten hingegen wurden bewusst ausgespart. Dies gilt auch für das bis heute gültige Europäischen Auslieferungsübereinkommen von 1957. Damit entscheidet Belgien weitgehend frei, ob es einem Auslieferungsgesuch Spaniens nachkommen wird. Zudem sympathisiert die größte Regierungspartei in Belgien, die Neue Flämische Allianz, offen mit den katalanischen Separatisten.

Bild: By Couese (Own work) [CC BY-SA 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)], via Wikimedia Commons

 

Mehr Demokratie wagen: Hamburg macht es vor

Hamburg geht seit einigen Jahren neue Wege der Bürgerbeteiligung. Durch die Gründung einer Stadtwerkstatt, einer Plattform für Bürgerbeteiligung, ist eine neue Planungskultur durch eine Verstärkung der Information und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger bei Stadtentwicklungsprojekten und Umweltschutzthemen entstanden. Im Rechtsausschuss des Kasseler Stadtparlaments stellte Claudius Lieven von der Hamburger Stadtwerkstatt das Projekt vor. Ziel sei es, mehr Information, mehr Transparenz, mehr Mitwirkung, mehr Akzeptanz und bessere Ergebnisse für Planungsprojekte zu erhalten. Dabei bilde die Stadtwerkstatt das Dach für informelle Bürgerbeteiligung bei Hamburger Planungsprojekten. Im Rahmen der Stadtwerkstatt können Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam mit Planern und Vertretern der Stadt Lösungsansätze für aktuelle Probleme und Herausforderungen Hamburgs entwickeln. Diese neuen Beteiligungsmöglichkeiten werden von den Bürgerinnen und Bürgern intensiv genutzt. Sie erhöhen auch, so Lieven, die Akzeptanz der verschiedenen Projekte.

Hintergrund für die Einladung Lievens war eine Initiative „Mehr Demokratie wagen“ des Vereins Kassel-West. Andreas Schmitz stellte die Vorschläge der Initiative nach mehr politischer Teilhabe und Transparenz von Entscheidungsprozess vor. Dabei geht es der Initiative zunächst um eine bessere Information und einen offenen und ungefilterten Zugang zu Informationen. So sollen etwa Gutachten im Internet aufrufbar sein, über Vorhaben soll frühzeitig informiert werden und Kassel soll sich eine Informationsfreiheitssatzung geben. Das Beispiel Hamburg zeigt, dass all dies nicht nur richtig und vernünftig, sondern auch durchführbar ist. Auch Kassel sollte mehr Demokratie wagen.

Datenschutz: Unverschlüsselte Mails von Anwälten, Ärzten und Apothekern rechtswidrig?

Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hält den unverschlüsselten Versand von E-Mails durch Angehöriger freier Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Apotheker für jedenfalls datenschutzwidrig. Diese Art des Versands sei vor dem Hintergrund des § 203 StGB und des vertraulichen Verhältnisses zwischen Mandanten und Anwälten bzw. anderen einem Berufsgeheimnis unterliegenden Berufsgruppen eine nicht geeignete Kommunikationsform, so Schurig. Dies gelte auch für die Übermittlung von Bestellbestätigungen per E-Mail durch eine Versandapotheke. „Es ist allgemein bekannt, dass der unverschlüsselte Versand von E-Mails vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte ist. Eine derartige Kommunikation entspricht nicht mehr dem technischen Stand und ist als datenschutzwidrig einzuordnen“, so der Datenschutzbeauftragte.

Schily obsiegt vor Gericht gegen Özdemir

Cem Özdemir

Werturteile sind in unserer Gesellschaft durch die Meinungsfreiheit weitgehend geschützt. Keinen Schutz genießen jedoch falsche Tatsachenbehauptungen. Dies musste der Vorsitzende der Grünen, Cem Özdemir, vor dem Landgericht München erfahren. Der ehemalige Innenminister Otto Schily hatte Özdemir wegen einer falschen Tatsachenbehauptung verklagt. Dieser hatte nämlich in einem Vorwort zu einem Buch über die NSU-Morde folgendes behauptet: „Ein terroristischer Hintergrund wurde bereits einen Tag nach dem Anschlag ausgeschlossen – von keinem geringeren als dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily.“ Tatsächlich hatte Schily nach dem Nagelbombenanschlag in der Keupstraße in Köln auf einer Pressekonferenz folgendes gesagt: „Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu, aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse jetzt nicht vornehmen kann.“ Auch wenn diese Aussage suggeriert, es habe sich nicht um einen Terrorakt gehandelt, hat Schily einen solchen Hintergrund nicht ausgeschlossen. Das Landgericht München gab deshalb der Klage statt.

Bild: Deutscher Bundestag/Achim Melde

Freie Wähler Bayern: Klimaschutz muss vorrangige Aufgabe des Staates werden

Die Freien Wähler in Bayern fordern, den Klimaschutz als vorrangige Aufgabe des Staates und der Gemeinden in die bayerische Verfassung aufzunehmen.  Der Klimawandel sei in vollem Gange. Weltweit nehmen die Stürme und Überschwemmungen zu. Das Pariser Weltklimaabkommen habe das Ziel, die Erwärmung der Atmosphäre auf 1,5 bis 2 Grad zu begrenzen und fordere von allen Ländern ein radikales Umdenken, so die Freien Wähler in ihrem. „Es ist nicht mehr die Frage, ob, sondern noch, wie stark und wie schnell der Wandel kommen wird. Die Bayerische Verfassung darf nicht länger zu einer der wichtigsten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts schweigen.“

Bild: FREIE WÄHLER Bundesvereinigung

Anwältin missbraucht Bundesverfassungsgericht – 600,- € Strafe

Weil sie in einer Verfassungsbeschwerde falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht hat, muss eine Rechtsanwältin eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 600,- € zahlen. Das Bundesverfassungsgericht müsse es nicht hinnehmen, so die Richter, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert werde. „Deshalb kann eine Missbrauchsgebühr etwa dann verhängt werden, wenn die Verfassungsbeschwerde den Versuch unternimmt, dem Bundesverfassungsgericht die Kenntnis von für die Entscheidung offensichtlich bedeutsamen Tatsachen vorzuenthalten, oder wenn gegenüber dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht werden.“, so das Gericht in einer Pressemitteilung.

Hier der Beschluss: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/09/rk20170927_2bvr169117.html