Datenschutz: Unverschlüsselte Mails von Anwälten, Ärzten und Apothekern rechtswidrig?

Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hält den unverschlüsselten Versand von E-Mails durch Angehöriger freier Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Apotheker für jedenfalls datenschutzwidrig. Diese Art des Versands sei vor dem Hintergrund des § 203 StGB und des vertraulichen Verhältnisses zwischen Mandanten und Anwälten bzw. anderen einem Berufsgeheimnis unterliegenden Berufsgruppen eine nicht geeignete Kommunikationsform, so Schurig. Dies gelte auch für die Übermittlung von Bestellbestätigungen per E-Mail durch eine Versandapotheke. „Es ist allgemein bekannt, dass der unverschlüsselte Versand von E-Mails vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte ist. Eine derartige Kommunikation entspricht nicht mehr dem technischen Stand und ist als datenschutzwidrig einzuordnen“, so der Datenschutzbeauftragte.