2,5% Sperrklausel bei Kommunalwahlen verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat entschieden, dass die 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt. Gegen die Klausel hatten die Freien Wähler, Piraten, Linke ÖDP, Tierschutzpartei und die NPD geklagt. Bereits 1999 hatte der Verfassungsgerichtshof die 5% Sperrklausel bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin änderte der Landtag die Verfassung und fügte eine 2,5% Sperrklausel in die Verfassung ein. Auch diese Regelung hält der Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig und hat sie aufgehoben. Die Verfassungsänderung wahre nicht die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes und sei damit unzulässig, so das Gericht. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl werde durch die Verfassungsänderung verletzt.

Foto: hw

 

 

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