Die Bundesregierung hat bestätigt, dass sie 2017 erneut mehr Kleinwaffenexporte genehmigt hat als im Jahr zuvor. Auf eine Anfrage der Linken gab das Wirtschaftsministerium an, dass Deutschland Kleinwaffen im Gesamtwert von 47,8 Millionen Euro exportiert habe – eine Million mehr als im Jahr zuvor. Bereits 2016 war der Wert der exportierten Kleinwaffen leicht angestiegen. Zugleich verzehntfachten sich nach Angabe des Berliner Informationszentrums für Transatlantische Sicherheit von 2015 auf 2016 die Exporte für Munition für Kleinwaffen. Mit keiner Waffengattung werden in den Konflikten dieser Welt mehr Menschen getötet.
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SPD feuert mit Gabriel ihren populärsten Minister – Maas soll Außenminister werden
Der bisherige Außenminister Sigmar Gabriel wird dem neuen Bundeskabinett nicht mehr angehören. Sein Nachfolger wird der bisherige Justizminister Heiko Maas. Dies entschied das neue Führungsduo der SPD, Nahles und Scholz. Beiden wird ein gestörtes Verhältnis zu Gabriel nachgesagt. Als Außenminister war Gabriel sehr erfolgreich und stieg zum populärsten deutschen Politiker auf. Innerparteilich bestand er stets auf einer eigenen Meinung. Zuletzt hatte er den zurückgetretenen Parteivorsitzenden Schulz scharf für seine Ankündigung kritisiert, selbst Außenminister werden zu wollen.
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Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin rechtmäßig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat das Kopftuchverbot für eine Rechtsreferendarin in Bayern für rechtmäßig erklärt. Es hob auf die Berufung des Freistaates Bayern ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg auf. Dies hatte das Verbot noch für unzulässig erklärt. Zu dem Verwaltungsstreitverfahren war es gekommen, weil das bayerische Justizministerium der Klägerin bei der Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgegeben hatte, dass sie „bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung“ kein Kopftuch tragen dürfe. Dies betraf insbesondere die Teilnahme als Vertreterin der Staatsanwaltschaft in Prozessen oder die Vernehmung von Zeugen. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte die Auflage mit der Begründung aufgehoben, es fehle an einer gesetzlichen Grundlage.
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CSU: Konservative Revolution vorerst ohne Frauen
Anders als SPD und CDU wird die CSU keine Frau als Ministerin in das Bundeskabinett entsenden. Mit Seehofer, Scheuer und Müller werden ausschließlich Männer in das Kabinett einziehen. Damit liegt die Frauenquote der CSU noch unter der der AfD. Mithin wird die von der CSU angekündigte konservative Revolution ohne Frauen stattfinden. Oder ist die Nichtberücksichtigung der CSU-Frauen bereits der Beginn der konservativen Revolution?
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SPD-Mitgliederentscheid: 66% für Koalition mit der Union
Zwei Drittel der SPD-Mitglieder haben sich in einem Mitgliederentscheid für eine Fortsetzung der Koalition mit der Union unter Bundeskanzlerin Merkel ausgesprochen. Die Beteiligung am Entscheid lag bei knapp 80%. Damit steht einer Regierungsbildung nichts mehr im Wege. CDU und CSU hatten sich bereits auf eine Fortsetzung der Koalition ausgesprochen. Bei der Bundestagswahl war die Union auf 32,9% und die SPD auf 20,5% Zustimmung gefallen, für beide das schlechteste Ergebnis seit 1949.
Illegale Autorennen: BGH hebt Mordurteil auf
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung wegen Mordes gegen zwei Raser aufgehoben, die während eines illegalen Autorennens einen Unbeteiligten tödlich verletzt hatten. Das Landgericht Berlin hatte einen bedingten Vorsatz bejaht und auf dieser Grundlage eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes verhängt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil aufgehoben und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Im konkreten Fall sah es keinen Vorsatz, sondern nur Fahrlässigkeit.
Die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Voratz gehört zu den interessantesten und schwierigsten Fragen des Strafrechts. Die Abgrenzung ist nicht nur für das Strafmaß wichtig, sondern bereits für die Frage, ob überhaupt strafbares Verhalten vorliegt. Denn nach § 15 StGB ist nur vorsätzliches Handeln strafbar. Fahrlässiges Handeln wird nur dann bestraft, wenn dies wie bei Totschlag oder Körperverletzung ausdrücklich durch das Gesetz angeordnet wird. Bei dem bedingten Vorsatz nimmt der Täter den Erfolg, also etwa die Verletzung des Körpers, billigend in Kauf. Es ist ihm schlicht gleichgültig, ob ein anderer zu Schaden kommt. Aber auch bei der bewussten Fahrlässigkeit erkennt der Täter, dass er sorgfaltswidrig handelt. Er vertraut jedoch darauf, dass es noch einmal gut gehen wird.
Im vorliegenden Fall hat das Landgericht festgestellt, dass die Angeklagten die Möglichkeit eines für einen anderen Verkehrsteilnehmer tödlichen Ausgangs ihres Rennens erst erkannt und billigend in Kauf genommen haben, als sie in die Unfallkreuzung einfuhren. Gleichzeitig hat das Landgericht für diesen Zeitpunkt festgestellt, dass die Angeklagten keine Möglichkeit mehr hatten, den Unfall zu verhindern; sie seien „absolut unfähig gewesen, noch zu reagieren“. Nach diesen Feststellungen, so der BGH, war das zu dem tödlichen Unfall führende Geschehen bereits unumkehrbar in Gang gesetzt, bevor die für die Annahme eines Tötungsvorsatzes erforderliche Vorstellung bei den Angeklagten entstanden war. Ein für den Unfall und den Tod unfallbeteiligter Verkehrsteilnehmer ursächliches Verhalten der Angeklagten, das von einem Tötungsvorsatz getragen war, habe es nach diesen eindeutigen Urteilsfeststellungen nicht gegeben.
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Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Länder und Kommunen zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge
Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Entscheidungen Länder und Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Das Gericht wies die Sprungrevisionen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen erstinstanzliche Urteile zurück, in denen die Verwaltungsgerichte auf die Klage der Umwelthilfe die Städte Düsseldorf und Stuttgart verpflichtet hatten, in ihre Luftreinhaltepläne Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aufzunehmen, um dadurch die Immisionsgrenzwerte der Europäischen Union für Stickstoffdioxid einzuhalten. Da die Grenzwerte derzeit in etwa 70 Städten nicht eingehalten werden, haben die beiden Urteile auch Auswirkungen weit über Düsseldorf und Stuttgart hinaus.
AfD obsiegt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Bildungsministerin
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die scheidende Bildungsministerin Johanna Wanka gegen das Recht der AfD auf Chancengleichheit verstoßen hat. Wanka hatte in einer offiziellen Pressemitteilung ihres Ministeriums zum Boykott einer Demonstration der AfD aufgerufen und damit nach Auffassung des Gerichts ihre Neutralitätspflicht als Ministerin verletzt. Die vom Grundgesetz geschützte Chancengleichheit sei verletzt, „wenn das Handeln staatlicher Organe darauf gerichtet ist, die Durchführung politischer Demonstrationen oder das Verhalten potentieller Teilnehmer zu beeinflussen“, so das Gericht. In der Presseerklärung der Ministerin heißt es u.a. wie folgt: „Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.“
98,9% für Kramp-Karrenbauer
Nach einer begeisternden Rede haben die Delegierten des CDU-Parteitages die bisherige saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer zur neuen Generalsekretärin gewählt. Sie habe sich ihre Entscheidung, das Saarland zu verlassen, nicht leicht gemacht. Ganz bewusst habe sie sich gegen einen Eintritt in das Kabinett und für den Dienst an der Partei entschieden. Sie versprach den Delegierten alles zu geben. „Ich kann, ich werde und ich will“, so Kramp-Karrenbauer. Sie wurde von der Parteivorsitzenden Angela Merkel für das Amt vorgeschlagen und gilt als Favoriten für deren Nachfolge. Auch Merkel war seinerzeit als amtierende Generalsekretärin zur Parteivorsitzenden gewählt worden.
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Merkel bestraft Kritiker Spahn mit dem Gesundheitsministerium
Unmittelbar vor dem CDU-Parteitag hat Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre Ministerkandidaten bekannt gegeben. Ihr schärfster innerparteilicher Kritiker, Jens Spahn, soll die undankbare Aufgabe des Gesundheitsministers übernehmen und die Interessen zwischen Patienten, Krankenkassen, Kliniken und Ärzten zum Ausgleich bringen. Überraschend wird die weithin unbekannte Anja Karliczek zur Bildungsministerin berufen. Die übrigen Besetzungen erfolgten erwartungsgemäß: Peter Altmaier wird Wirtschaftsminister, Ursula von der Leyen bleibt Verteidigungsministerin, Julia Klöckner wird Landwirtschaftsministerin, Annette Widmann-Mauz Staatsministerin für Integration und Helge Braun Chef des Kanzleramtes. Damit werden Wolfgang Schäuble (Finanzen), Thomas de Maiziere (Innen), Hermann Gröhe (Gesundheit) und Johanna Wanka (Bildung) nicht mehr für die CDU dem Kabinett angehören.
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