AfD obsiegt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Bildungsministerin

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die scheidende Bildungsministerin Johanna Wanka gegen das Recht der AfD auf Chancengleichheit verstoßen hat. Wanka hatte in einer offiziellen Pressemitteilung ihres Ministeriums zum Boykott einer Demonstration der AfD aufgerufen und damit nach Auffassung des Gerichts ihre Neutralitätspflicht als Ministerin verletzt. Die vom Grundgesetz geschützte Chancengleichheit sei verletzt, „wenn das Handeln staatlicher Organe darauf gerichtet ist, die Durchführung politischer Demonstrationen oder das Verhalten potentieller Teilnehmer zu beeinflussen“, so das Gericht. In der Presseerklärung der Ministerin heißt es u.a. wie folgt: „Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.“

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