Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin rechtmäßig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat das Kopftuchverbot für eine Rechtsreferendarin in Bayern für rechtmäßig erklärt. Es hob auf die Berufung des Freistaates Bayern ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg auf. Dies hatte das Verbot noch für unzulässig erklärt. Zu dem Verwaltungsstreitverfahren war es gekommen, weil das bayerische Justizministerium der Klägerin bei der Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgegeben hatte, dass sie „bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung“ kein Kopftuch tragen dürfe. Dies betraf insbesondere die Teilnahme als Vertreterin der Staatsanwaltschaft in Prozessen oder die Vernehmung von Zeugen. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte die Auflage mit der Begründung aufgehoben, es fehle an einer gesetzlichen Grundlage.

Bild: By The weaver [Public domain], via Wikimedia Commons

 

 

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