Carneval in Venedig auch in Kassel

De Schnidder uss Kassel laden dazu ein, zum Start des Carnevals in Venedig etwas von dessen Zauber nach Kassel holen. Geplant ist ein Spaziergang in „Kostüm und Maske“ entlang der Fulle-Promenade mit einem Besuch in der Karls-Aue Kassel. Das Ganze wird wieder mit einem guten Zweck verbunden. Am Ende des Rundgangs gibt es die Möglichkeit, für den „Verein für krebskranke Kinder Kassel e.V.“ zu spenden.
Treffpunkt: Eingang Blumeninsel Siebenbergen, 23.02.2019, 14 Uhr
Bild: De Schnodder uss Kassel

SPD-Nähe und Boulevardisierung: HNA-Auflage fällt auf neuen Tiefstand

Wegen der Nähe zu Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD) und der zunehmenden Boulevardisierung verstärkt sich der Abwärtstrend bei der in Kassel erscheinenden Tageszeitung HNA. So sank die Druckaufauflage im 3. Quartal 2018 auf jetzt noch 185.742 und damit im Vergleich zum Vorquartal um 2,03% und im Jahresvergleich um 4,78%. Auch die Zahl der Abonnenten ging auf 172.661 und damit im Quartalsvergleich um 1,31% und im Jahresvergleich um 3,11% zurück.  Vor 10 Jahren betrug die Druckauflage noch 247.918 (-25,08%), vor 20 Jahren noch 281.535 (-34,03%). Die HNA hatte Geselle in dessen Oberbürgerwahlkampf kräftig unterstützt. Nach seiner Wahl stellte Geselle die bis dahin bei der HNA beschäftigte Ehefrau des Lokalchefs Frank Thonicke in seinem Geschäftsbereich ein. Pressesprecher wurde Claas Michaelis, ein langjähriger Journalist der HNA. Die Hofberichterstattung über Geselle verstärkte sich noch einmal. Auch der Informationsfluss aus dem Rathaus in die Lokalredaktion nahm durch diese Personalentscheidungen Geselles jedenfalls nicht ab: So war die HNA die einzige Zeitung bundesweit, die über den in einer Nacht- und Nebelaktion erfolgten Abbruch des documenta-Obelisken Kenntnis hatte. Auch die Boulevardisierung der Zeitung wird immer mehr kritisiert. Intern wird für die zunehmende Unterhaltungsorientierung durch Intimisierung, Personalisierung und Skandalisierung Lokalchef Thonicke verantwortlich gemacht, der wegen seiner Berichterstattung bereits unter Anklage stand. Thonicke hatte sein Studium abgebrochen, um seine erste Stelle beim Berliner Boulevardblatt „Der Abend“ anzutreten. 1979 wechselte er zur HNA und war dort eine Zeit lang „Chefreporter“. Im Sommer 2013 übernahm Thonicke, der sich nach eigenen Angaben auch als Unterhalter sieht, der seine Leser erfreuen will, die Leitung der HNA-Lokalredaktion. Bei den Lesern hielt sich die Freude an der Boulevardisierung ihrer Zeitung jedoch in Grenzen. Die Druckauflage der HNA sank vom 3. Quartal 2013 zum 3. Quartal 2018 um 18,39%, die Zahl der Abonnenten sank im gleichen Zeitraum um 14,17%. Die Zahlen sind veröffentlicht von der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW). Diese ist eine staatlich unabhängige, nicht kommerzielle und neutrale Prüfinstitution für den deutschen Werbeträgermarkt. Die Tätigkeit der IVW steht unter der gemeinsamen Aufsicht der Medienanbieter, Media- und Werbeagenturen und Werbungtreibenden, die als Verkäufer, Mittler und Käufer von Werbeträgerleistungen am Markt aufeinandertreffen.

Rechtswidrige Wassergebühren: Mieterbund Nordhessen fordert Stadt Kassel und Vermieter zur Erstattung auf

Der Mieterbund Nordhessen e.V., mit gut 17.000 Mitgliedern einer der größten hessischen Vereine, fordert nach dem Berufungsurteil des Hessischen Verwaltungsgerichthofs sowohl die Stadt Kassel als auch die Vermieter zur Rückerstattung des als rechtwidrig befundenen Anteils der Wassergebühren an die Mieterinnen und Mieter in Kassel und Vellmar auf. „Aus diesem Urteil ist zu entnehmen, dass die Wasserkosten seit dem Jahre 2012 um 15 Prozent überhöht gewesen sind“, erläutert Maximilian Malirsch, Geschäftsführer des Mieterbunds Nordhessen. „Dass die Stadt Kassel die Rechtmäßigkeit des Berufungsurteils überprüfen lassen will, ist ihr gutes Recht. Auch wenn nach Experteneinschätzung die Nichtzulassungsbeschwerde kaum Erfolgsaussicht haben dürfte. Vollkommen unverständlich ist jedoch, dass die Stadt bereits jetzt eine Rückzahlung an alle Betroffenen seit 2012 ablehnt.“ Oberbürgermeister Geselle (SPD) hat es abgelehnt, die nach Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes seit 2012 rechtswidrig erhobenen Wassergebühren zu erstatten, weil nur jene Gebührenzahler einen Rechtsanspruch auf Erstattung haben, die sich gegen ihre Bescheide gewehrt haben. Von den rund 70.000 Gebührenzahlern in Kassel und Vellmar sind dies 35. „Die Stadt muss für ihre Fehler gerade stehen und kann sich nicht auf diese juristische Position zurückziehen. Andernfalls müssen sich die politisch Verantwortlichen nicht wundern, dass die Bürgerinnen und Bürger immer mehr Vertrauen in Politik und Verwaltung verlieren“, so Malirsch weiter.

 

Kasseler Wassergebühren: Urteilsgründe liegen jetzt vor

In dem Rechtsstreit um die Rechtswidrigkeit der Kasseler Wassergebühren liegen jetzt die Urteilsgründe des Hessischen Verwaltungsgerichtshof vor. Dieser hatte entschieden, dass die Kasseler Wassergebühren seit 2012 rechtswidrig erhoben werden, weil sie eine Konzessionsabgabe in Höhe von 4,2 Millionen Euro enthalten, die nicht auf die Gebührenzahler umgelegt werden darf. Die Einstellung der Konzessionsabgabe habe „zur Folge, dass im Ergebnis der Gebührenzahler im Rahmen des Gebührenhaushaltes den Betrag der Konzessionsabgabe finanziert und dieses Entgelt in den allgemeinen Haushalt der Beklagten (Stadt Kassel, d. Red.) einfließt. Damit schafft die Beklagte im Ergebnis selbst ‚Kosten‘, die der Gebührenzahler zu finanzieren hat und deren Ertrag ihr selbst zufließt“, so das Gericht in seinem Urteil. Zu den vollständigen Entscheidungsgründen gelangen Sie hier: Urteil Hess. VGH, 5 A 1305/17, v. 11.12.2018

Kassel will rechtswidrig erhobene Wassergebühren nicht erstatten

Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD) hat in der Sitzung der Stadtverordneten angekündigt, die seit 2012 rechtswidrig erhobenen Wassergebühren nur an jene Bürger zu erstatten, die gegen ihre Bescheide Widerspruch erhoben haben. Die übrigen hätten ja, wie die Stadt, auf die Rechtmäßigkeit der Bescheide vertraut und dadurch keinen Anspruch auf Rückzahlung. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte in der letzten Woche entschieden, dass die in der Wassergebühr enthaltene Konzessionsabgabe nicht auf die Wassergebühr umgelegt werden darf. Nach Angaben von Geselle nimmt die Stadt hier jährlich 3,5 Millionen Euro von den Gebührenzahlern ein. Von den etwa 70.000 Gebührenzahlern haben lediglich 35 Widerspruch erhoben.

Kassel: Oberbürgermeister Geselle äußert Zweifel an Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Radentscheid

Oberbürgermeister Christian Geselle hat in der Sitzung der  Stadtverordneten Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Radentscheides geäußert. Das Bürgerbegehren, das eine Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für Fahrräder fordert, wurde am 12.11.2018 dem Magistrat übergeben. Bis zur Sitzung der Stadtverordneten am 17.12.2018 hatte das Rechtsamt noch keine Stellungnahme zur Zulässigkeit des Begehrens erstellt. Deshalb sei auch noch nicht damit begonnen worden, die Gültigkeit der fast 22.000 eingereichten Unterschriften zu überprüfen. Denn wenn das Begehren ohnehin unzulässig sei, wolle man sich die Arbeit der Überprüfung der Unterschriften sparen, so Geselle.

Kassel prozessiert auf dem Rücken der Bürger

Den Rechtsstreit um die Kasseler Wassergebühren führt die Stadt Kassel auf dem Rücken der Bürger. Denn sie haben am Ende die Kosten für die aussichtslosen Gerichtsverfahren der Stadt zu tragen. Bereits zwei Verwaltungsgerichte haben Oberbürgermeister Geselle (SPD) erläutert, dass die Konzessionsabgabe nicht zu den auf die Gebührenpflichtigen umlegungsfähigen Kosten zählt. Durch die Urteile wurde eine gefestigte Rechtsprechung der hessischen Verwaltungsgerichte noch einmal bestätigt. Dennoch will Geselle jetzt vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen – ein aussichtsloses Unterfangen. Denn das Bundesverwaltungsgericht überprüft allein die Verletzung von Bundesrecht. Hier steht jedoch Landesrecht im Streit, das hessische Kommunalabgabengesetz. Dessen Auslegung nimmt abschließend der Hessische Verwaltungsgerichtshof vor. Und der hat in dieser Angelegenheit bereits eindeutig entschieden.

Wassergebühren: Kassel legt Rechtsmittel ein

Oberbürgermeister Geselle (SPD) hat angekündigt, gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes Rechtsmittel einzulegen. Das oberste hessische Verwaltungsgericht hatte die Gebührenbescheide der Stadt für rechtswidrig erklärt, weil dort eine Konzessionsabgabe auf die Gebührenzahler umgelegt wird, die nach Auffassung des Hofes nicht zu den umlegungsfähigen Kosten gehört. Eine Revision an das Bundesverwaltungsgericht wurde in dem Urteil nicht zugelassen. Hiergegen will die Stadt Beschwerde erheben und die Zulassung der Revision erreichen. Dies dürfte aussichtslos sein, weil das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 137 VwGO allein die Verletzung von Bundesrecht überprüft. In dem Rechtsstreit geht es aber um die Auslegung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Hessen. An die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof getroffene Auslegung ist das Bundesverwaltungsgericht deshalb gebunden.

Kassel: Wer übernimmt die Verantwortung für rechtswidrige Wassergebühren?

Vier Millionen Euro hat die Stadt Kassel rechtswidrig an Wassergebühren für eine Konzessionsabgabe von ihren Bürgern erhoben – jährlich, seit 2012. Obwohl es eine gefestigte Rechtsprechung in Hessen gibt, dass solche Konzessionsabgaben von den Kommunen nicht auf die Gebührenzahler umgelegt werden dürfen. Das Verwaltungsgericht Gießen hat dies mehrfach entschieden, zuletzt im Februar 2012. Die Entscheidungen wurden rechtskräftig oder wurden vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Dennoch stellte die Stadt Kassel 2012 die Konzessionsabgabe in die Wassergebühren ein. Erwartungsgemäß erklärte zunächst das Verwaltungsgericht Kassel und nunmehr auch der Hessische Verwaltungsgerichts dies für rechtswidrig. Wer übernimmt jetzt die Verantwortung für diese juristische Fehlleistung? Der damals amtierende Oberbürgermeister Bertram Hilgen (SPD), Jurist und vormals Leiter des Kasseler Rechtsamtes? Oder sein Nachfolger Christian Geselle (SPD), wie Hilgen Jurist? Oder der Rechtsamtsleiter, der diesen Rechtsrat seinen Dienstherren erteilte? Man darf gespannt sein.

 

Gremmels (SPD) zu § 219a StGB: Frauenärzte müssen straffrei über Schwangerschaftsabbruch informieren dürfen

Timon Gremmels, SPD

Nach Auffassung des Kasseler Bundestagsabgeordneten Timon Gremmels (SPD) brauchen Frauen und Ärztinnen und Ärzte endlich Klarheit zum Recht auf Information zu Schwangerschaftsabbrüchen. „Die bisher bestehende Rechtsunsicherheit und Kriminalisierung ist nicht länger hinnehmbar. Um dieses Ziel zu erreichen, wäre die Streichung des Paragraphen 219a StGB der klarste und einfachste Weg. Die SPD-Bundestagsfraktion hat genau vor einem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Diesen umzusetzen, scheitert aber an unseren Koalitionspartnern von CDU und CSU“, so Gremmels. Dennoch wolle er den angekündigten konkreten Gesetzestext der Bundesregierung – insbesondere zu Punkt 4 des Eckpunktepapiers – abwarten und ihn dann bewerten. „Mein Bewertungsmaßstab wird dabei, dass sich Fälle wie der von der Kasseler Frauenärztin Nora Szasz nicht wiederholen. Es muss rechtlich sichergestellt werden, dass Frauen sich sachlich und praxistauglich auf den Webseiten der Ärztinnen und Ärzte informieren können und diese Information für Frauenärzte nicht strafbar ist. Dieser Anspruch war der Ausgangspunkt der Diskussion über den § 219a StGB. Mitglieder der Bundesregierung haben sich auf ein Eckpunktepapier zur Änderung des § 219a StGB verständig mit dem Ziel, das strafbewehrte Verbot der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch beizubehalten, die Information darüber aber straffrei zu stellen. Auf dieser Grundlage soll Justizministerin Barley einen Gesetzesentwurf vorlegen.
Bild: Deutscher Bundestag, Achim Melde